Az. L 6 KR 75/21: Besteht ein Vergütungsanspruch trotz teilweiser Nichteinhaltung der MHI-Richtlinie?
Az. L 6 KR 75/21: Kein vollständiger Vergütungsanspruch bei teilweiser Nichteinhaltung der MHI-Richtlinie (Urteilsbegründung).
Az. L 6 KR 75/21: Kein vollständiger Vergütungsanspruch bei teilweiser Nichteinhaltung der MHI-Richtlinie (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 173/22 KH: Nicht ausreichende Dokumentation der Teambesprechung und der Behandlungsergebnisse führt zur Aberkennung des ZE 60.01 (palliativmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 21/21: Ein deutlicher Gebrauchsvorteil kann bei der Implantation einer patientenindividuellen Knie-Sonderprothese eine kostenaufwendigere Versorgung rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 6/22 R: Die Kodierung von Prozeduren knüpft an den jeweils definierten Eingriff an (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist bei Korrektur des Nasenseptums oder der Concha nasalis mit 5-771.10 zusätzlich zu verschlüsseln (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 331/21: Bei im Regelfall für eine Verlegung nicht vorhandenem schnellstem Transportmittel ist die Strukturvoraussetzung der 30-minütigen Transportzeit nicht erfüllt (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 333/20: Nach abgeschlossenem MDK-Verfahren (gem. PrüfvV 2014) nur Anspruch auf unstrittigen Rechnungsbetrag (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 6/22 R: Eine partielle Maxillektomie ist nicht Teil eines Eingriffes an der unteren Nasenmuschel und daher separat zu kodieren (Medizinrecht RA Mohr).
Die doppelte Kodierung des OPS sei nach der DKR-2016 P005k zulässig und Ausschlussfrist nach § 8 PrüfvV (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 6/22 R: Es ist weder jeder einzelne Handgriff zu kodieren, noch werden alle zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlichen Maßnahmen insgesamt in einem OPS-Kode zusammengefasst (Terminbericht 1/23).
Az. B 1 KR 6/22 R: Ist die Teilentfernung des Oberkieferknochens integraler Bestandteil des OPS 5-214.6 und als Prozedurenkomponente nicht mit OPS 5-771.10 zusätzlich zu kodieren? (Terminvorschau 01/23).
Az. B 1 KR 33/21 R: BSG zum Nachweis, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (Terminbericht 49/22).
Az. B 1 KR 33/21 R: Wie kann nachgewiesen werden, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet? (Terminvorschau 49/22).
Az. L 5 KR 170/20: Implantation einer patientenindividuellen CAD/CAM-Knieendoprothese (5-822.91) war unwirtschaftlich gegenüber vorkonfektionierter Knie-Standardendoprothese (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 114/20: Die pAVK ist als Komplikation des Diabetes mellitus zu werten und daher die Verschlüsselung der E11.50 als Hauptdiagnose zu wählen (Urteilsbegründung).
B 1 KR 27/21 R: Vorinstanz muss z.B. klären, ob das Interventionsprotokoll einen OP-Bericht im Sinne der vom MDK ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen darstellt (Terminbericht 22/22).
Az. L 11 KR 3929/20: PrüfvV 2014 enthalte eine materielle Präklusionsregelung für vom MDK angeforderte, jedoch verspätet beigebrachte Unterlagen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 27/21 R: Krankenkasse lässt das BSG die Ausschlussregelung in § 7 Abs 2 PrüfvV 2014 prüfen (Terminvorschau 22/22).
Az. L 1 KR 336/20: Krankenkasse muss Klageschrift hinreichend konkret und inhaltlich korrekt formulieren (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 597/21: Eine partielle Maxillektomie ist nicht von Nasenseptum- und Nasenmuschelkorrektur umfasst und darf mit dem OPS 5-771.- zusätzlich kodiert werden (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 1829/20: Die Resektion von 40 cm Ileum im Rahmen einer chirurgisch-onkologischen Hemikolektomie stelle keine bloße Manschettenresektion als integralen OP-Bestandteil dar und kann daher zusätzlich mit dem OPS 5-454.20 (2016) kodiert werden (Urteilsbegründung).
Az. S 11 KR 748/16: Die Atemunterstützung mittels High-Flow-Nasenkanülen [OPS 8-711.4- HFNC-System] findet bei der Ermittlung der Beatmungsstunden Berücksichtigung (Urteilsbegründung).
Az. S 11 KR 748/16: Eine High-Flow-Beatmung in der Phase der Beatmungsentwöhnung sei zu den Beatmungsstunden hinzuzurechnen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 36/20 R: Eine abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (hier: OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 364/19: Bei einer therapeutischen Drainage (8-148.0) fließt Sekret über ein mittels Punktion eingebrachtes Schlauchsystem, bei einer therapeutischen Punktion (8-153) direkt durch die verwendete Hohlnadel (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 11/21 R: Schon die interne Bevorratung und Ausgabe von Blut und Blutbestandteilen durch das Krankenhaus definiert eine Blutbank (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 36/20 R: Krankenkasse darf Ergebnisse einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse nach PrüfvV 2014 bei Rechnungsprüfung verwenden (Terminbericht 42/21).