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Klarstellung zur Abrechnung des Zusatzentgeltes ZE2006-37 Hämodiafiltration

Klarstellung zur Abrechnung des Zusatzentgeltes ZE2006-37 Hämodiafiltration. In Anlage 6 zur Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2006 (FPV 2006) fehlt beim Zusatzentgelt ZE2006-37 Hämodiafiltration die Fußnote 2). Zur Vermeidung von Abrechnungsstreitigkeiten stellen wir klar: Eine zusätzliche Abrechnung des ZE2006-37 im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRG L60, L71 oder L90 sowie für das nach Anlage 3 krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelt L61 ist nicht möglich. (InEK).

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