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Abrechnungsziffern stehen fest: Ab 1. Oktober drei neue Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Abrechnungsziffern stehen fest: Ab 1. Oktober drei neue Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Leistung in die gesetzliche Krankenversicherung auf, kann sie in der ambulanten Versorgung erst dann erbracht und abgerechnet werden, wenn der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen über die Vergütung entschieden hat. Dieser Schritt ist nun
für drei Leistungen erfolgt: Der Bewertungsausschuss hat die notwendigen
Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt. Ab 1.
Oktober 2021 umfasst der Leistungskatalog folgende neue Angebote:

Neugeborenen-Screening auch auf SMA und Sichelzellkrankheit
Mit Hilfe des Neugeborenen-Screenings, bei dem einige Tropfen Blut untersucht
werden, können seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten
Lebenstagen entdeckt werden. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst künftig
auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit. Somit kann
zukünftig schneller mit der Behandlung des Kindes begonnen werden.

Die SMA ist eine neuromuskuläre Erkrankung, bei der die motorischen
Nervenzellen im Rückenmark absterben. Für die schwerste Form stehen mit dem
Arzneimittel Spinraza® und der Gentherapie Zolgensma® neue
Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bei der Sichelzellkrankheit sind die
roten Blutkörperchen (Erythrozyten) sichelförmig verkrümmt und können ihre
Aufgabe, den Sauerstoff zu transportieren, nicht gut erfüllen. Unbehandelt kann
dies zu gravierenden Schäden an lebenswichtigen Organen und zum Tod führen.

Einmaliges Hepatitis-Screening neuer Bestandteil des „Check-ups“
Versicherte ab 35 Jahren haben ab 1. Oktober 2021 einmalig den Anspruch, sich
auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Das
Screening-Angebot ist neuer Bestandteil des sogenannten Check-ups
(Gesundheitsuntersuchung alle 3 Jahre). Die Tests können übergangsweise auch
separat durchgeführt werden, wenn der letzte Check-up weniger als 3 Jahre
zurückliegt. Damit können Infektionen erkannt werden, die bislang noch
symptomlos verlaufen. Spätfolgen einer unbehandelten chronischen Hepatitis wie
Leberzirrhose oder Leberkrebs lassen sich durch eine Therapie mit antiviralen
Medikamenten sehr wirksam verhindern.

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung als neues Angebot
Mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung steht ab 1. Oktober 2021
in der ambulanten Psychotherapie ein neues Versorgungsangebot zur Verfügung.
Patientinnen und Patienten können hier erste Erfahrungen mit dem
Gruppen-­Setting sammeln und prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie infrage
kommen könnte. Therapeutinnen oder Therapeuten informieren in bis zu vier
Sitzungen à 100 Minuten oder in bis zu acht Sitzungen à 50 Minuten über
psychische Störungen sowie über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und
Nutzen einer Gruppentherapie. Gleichzeitig geht es aber auch um eine erste
Symptomlinderung. Um den niedrigschwelligen Zugang abzusichern, ist kein
Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen notwendig. Neu ab 1.
Oktober 2021 ist außerdem, dass auch probatorische Sitzungen im Gruppen-Setting
möglich sind.
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Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 28.09.2021

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