Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
Bundesschlichtungsausschuss: Antrag auf Klärung der Notwendigkeit einer täglichen arteriellen oder kapillären Blutgasanalyse zur Berechnung von Beatmungsstunden (InEK, PDF, 139 kB).
[...] Der Medizinische Dienst fordert bei der Begutachtung der erfassten Beatmungsstunden als Standardmonitoring der Atmung eine tägliche arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse. Die Überwachung der Atmung mit Hilfe von venösen Blutgasanalysen und einer kontinuierlichen Pulsoxymetrie wird nicht akzeptiert und führt in den Gutachten zur Nichtanerkennung der Beatmungsstunden.
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Quelle: InEK, 12.08.2022