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Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes: Krankenhäuser erwarten Nachbesserungen beim Pflegepersonalbemessungsinstrument

Referentenentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes lässt noch Fragen offen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 werden nur indirekt benannt, der Intensivbereich bleibt unbeachtet (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesregierung nun bereit ist, ein Pflegepersonalbemessungsinstrument einzuführen und damit einen Schritt festzulegen, um mittelbar die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern zu verbessern. Deutscher Pflegerat, ver.di und DKG haben das
Instrument gemeinsam entwickelt und bereits Anfang 2020 dem damaligen Gesundheitsminister Spahn vorgelegt. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf rückt die Umsetzung einer am
tatsächlichen Patientenbedarf orientierten Personalbedarfsbemessung nach mehr
als zwei Jahren nun in greifbare Nähe. Allerdings lässt der Entwurf noch einige
Fragen offen: Die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 werden nur indirekt benannt,
und der Intensivbereich bleibt unbeachtet. Das führt zu einem Flickenteppich an
Regelungen, auch weil Pflegepersonaluntergrenzen und Personalquotienten
bestehen bleiben und Krankenhäuser, die Personalvorgaben tarifvertraglich
vereinbart haben, von den Vorgaben ausgenommen werden können. Das Nebeneinander
von verschiedenen Dokumentations- und Sanktionsregelungen kann zu weiter
verschärfter Bürokratie in den Krankenhäusern führen. Die DKG bekräftigt zudem
die Forderung nach einem Ganzhaus-Ansatz, der im jetzigen im Referentenentwurf
fehlt. Der von der DKG geforderte Ganzhaus-Ansatz bedeutet, dass alle
Krankenhäuser, die eine Personalausstattung von mindestens 80 Prozent des
Niveaus der PPR 2.0 bereits erfüllen, von den Pflegepersonaluntergrenzen
freigestellt werden. „Wir brauchen mit der Einführung dieses neuen Instruments
auch eine Reduzierung von Bürokratie und Überregulierung“, betont die
stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer.

„Nach mehr als zwei Jahren Pandemie, in denen wir alle erfahren haben, dass
unser Gesundheitssystem mit seinen Beschäftigten steht und fällt, ist die
Einführung einer transparenten und am Patienten orientierten
Pflegepersonalbedarfsbemessung überfällig. Die PPR 2.0 bzw. angelehnte
Regelungen werden jedoch nur auf Akzeptanz stoßen, wenn die Beschäftigten nicht
mit noch mehr Bürokratie belastet werden. Schwierig ist auch, dass der
Ganzhaus-Ansatz nicht klar hervorgeht. So wird den Krankenhäusern Flexibilität
genommen, zielgenau auf den Patientenbedarf reagieren zu können. Bei der
konkreten Umsetzung wird es daher noch einige Korrekturen mit Augenmaß geben
müssen“, erklärt Neumeyer.

Darüber hinaus sieht die DKG weiteren Regelbedarf. Die gemeinsame Forderung des
Deutschen Pflegerats, ver.di und der DKG nach der langfristigen Refinanzierung
der Personalaufwände, welche die PPR 2.0. als bedarfsnotwendig ausweist, ist im
bisherigen Entwurf nicht enthalten. Um die Pflegenden im Krankenhaus zu
entlasten und auch fachlich anspruchsvolle Tätigkeiten im stationären Kontext
zu erfüllen, sind zahlreiche medizinische Professionen im Team vor Ort am
Patienten tätig. Dieser Qualifikationsmix ist gelebte interprofessionelle
Praxis. Dies betrifft zum Beispiel Hebammen auf geburtshilflichen Stationen.
Bislang wurden zu unserem Bedauern keine näheren Angaben zum vorgesehenen
Qualifikationsmix getroffen. Ein entsprechendes Nachjustieren ist im Sinne der
täglichen, qualitätsvollen Praxis und muss mitgedacht werden.

Quelle: DKG, 12.08.2022

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