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Bundesrat fordert weitergehende Reglungen: Sicherstellungszuschlag nicht ausreichend für stationäre Kinder- und Jugendmedizin

Bundesrat fordert weitergehende Reglungen: Sicherstellungszuschlag nicht ausreichend für stationäre Kinder- und Jugendmedizin (GKinD).



Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz –GPVG), im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bereich der stationären Kinder- und Jugendmedi­zin weitergehende Abhilfe in der
Vergütung zu schaffen, als dies durch den vorgesehenen Sicher­stellungszuschlag
erreicht werden kann. Notwendig ist gem. Beschluss des Bundesrates für
pädi­atrische Abteilungen zumindest die Option, nach dem individuellen Bedarf
und damit auf Basis ei­ner wirtschaftlichen Betriebsführung ohne verbleibendes
Defizit abrechnen zu können.

Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, für diese Einrichtungen ein
Wahlrecht zu ermöglichen, wonach die Vergütungen entweder nach den schon
derzeit gültigen Fallpauschalen oder analog den Regelungen für besondere
Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes mit den
Kostenträgern vereinbart werden können.

Wir begrüßen grundsätzlich die Forderungen des Bundesrats, halten aber den
Vorschlag analog der Regelungen für besondere Einrichtungen nach § 6 Absatz 1
KHG für nicht zielführend. Stattdessen halten wir eine Modifikation des
Vergütungssystems für sinnvoll und schlagen konkret die Ausfinanzierung der
Fixkosten von Fachabteilungen für Kinder und Jugendliche vor.

Quelle: GKinD, 09.12.2020

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