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Krankenhausreform: Für Berlin so nicht mydrg.de





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Krankenhausreform: Für Berlin so nicht

Das Konzept der Regierungskommission gefährde die Versorgung in Berlin und kann keine Basis für eine Krankenhausreform sein (Berliner Senat).



Eine Auswirkungsanalyse zu den Reformvorschlägen der Regierungskommission zeigt, dass eine solche Bereinigung der Krankenhauslandschaft zu einer erheblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit und zu deutlichen Verwerfungen in etablierten regionalen und überregionalen, gut funktionierenden
Versorgungsstrukturen führt. Der heute vorgestellte eigene Reformvorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist hingegen ein Beitrag zu der sich
nun entwickelnden Reformdebatte, der auch einer Metropolregion Rechnung trägt.
Mutige und zukunftsorientierte Schritte zur Umgestaltung des Gesundheitswesens,
nicht nur im Bereich der stationären Versorgung, sind nötig, unausweichlich und
nun auch greifbar. Dieser Prozess muss in der Zuständigkeit der Bundesländer
für die Krankenhausplanung und der Gestaltung der regionalen Versorgung
vorangebracht werden.

Eine Auswirkungsanalyse der Reformvorschläge auf Praxistauglichkeit wäre
eigentlich die Aufgabe der Regierungskommission gewesen. Nun hat die DKG eine
solche bei unabhängigen Instituten in Zusammenarbeit mit einem Mitglied der
Regierungskommission in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen, dass eine
Umsetzung der Vorschläge nach Fassung der Regierungskommission für die
Patienten:innen der Stadt eine massive Einschränkung wäre und zu einer
Gefährdung der Versorgung führen würde. Die Anzahl der Kliniken würde sich von
60 auf 7 stationäre Standorte reduzieren. Statt 18 Standorten für Geburtshilfe
wären noch 7 Standorte erhalten, sodass 54 % der Patient:innen nicht mehr
versorgt wären; in der Neurologie würden statt 14 noch 6 Standorte bleiben, die
Versorgung für etwa 50 % der Patienten:innen wäre damit ungeklärt; in der
Urologie würde sich das Versorgungsangebot von 10 auf 5 Standorte reduzieren,
sodass 45 % der Patienten:innen sich ein neues Haus suchen müssten;
interventionelle Kardiologie wird von 26 auf 8 Standorte reduziert, sodass 62 %
der Behandlungen an andere Standorte verlagert werden müssten mit gravierenden
Folgen für die Versorgung von Herzinfarkten. Auch für die psychiatrische
Versorgung, welche nicht Gegenstand der geplanten Krankenhausreform ist, wären
gravierende Kollateralschäden zu besorgen. „Nun ist offensichtlich, wie die von
der Regierungskommission vorgeschlagene bundesweite Umgestaltung der
Krankenhauslandschaft viele Krankenhäuser in ihrer Existenz und
Patienten/-innen in ihrer Versorgungssicherheit gefährden würde. Die
zahlreichen gut funktionierenden Kooperationen in Trägervielfalt dürfen nicht
verloren gehen“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner
Krankenhausgesellschaft (BKG).

Die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote: „Die Auswirkungsanalyse zeigt
nun sehr deutlich, was wir in der Gesundheitsministerkonferenz bereits haben
kommen sehen. Das vorliegende Konzept der Regierungskommission für eine
Krankenhausreform bildet die unterschiedlichen Situationen in Flächenländern,
Metropolregionen und Ballungszentren derzeit nicht ausreichend ab und würde
ganz konkret die Qualität der Gesundheitsversorgung in Berlin gefährden.
Versorgungsentscheidungen müssen auch weiterhin vor dem Hintergrund regionaler
Gegebenheiten getroffen werden können. Es ist unbestritten und zweifellos
wichtig, dass der Bund endlich eine Krankenhausreform auf die Gleise setzt. Ich
hätte mir aber gewünscht, dass Bundesminister Karl Lauterbach vor der
Veröffentlichung seiner Vorstellungen diese erst einmal auf ihre
Praktikabilität und Umsetzbarkeit mit den Ländern zurückgespiegelt hätte. Nun
legen ihm die Krankenhäuser eine Analyse der Auswirkungen vor. Ich gehe davon
aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit diese teils dramatischen
Prognosen entsprechend ernst nimmt und berücksichtigt.“

Zielsetzung einer Reform muss sein, die Versorgungsstrukturen angesichts des
demografischen Wandels effizienter zu gestalten, auch um dem Fachkräftemangel
besser begegnen zu können. Gleichzeitig müssen die regional abgestimmten
Angebote flächendeckend Zugang zur medizinischen Versorgung gewährleisten.
Denn: Erreichbarkeit und gute Personalausstattung sind zentrale Bürgerwünsche.
Klinisch-ambulante Angebote müssen die stationäre Versorgung entlasten und
Lücken in der ambulanten Versorgung kompensieren. Die Mitarbeiter:innen müssen
um bürokratische Vorgaben entlastet werden, um mehr Zeit für die
Patienten:innen zu haben. „Mit dem nun vorliegenden Reformvorschlag der
Krankenhäuser eröffnet sich die Chance, diese Zielsetzungen zu erreichen. Die
Krankenhäuser sind bereit, daran mitzuarbeiten und auch Verantwortung zu
übernehmen. Wir bewerten den Prozess der Anpassung der Krankenhauslandschaft
als richtig und notwendig. Er muss aber in der Verantwortung der
Krankenhausplanung der Länder mit Blick auf die regionale Versorgungssituation
getroffen werden. Die Schaffung eines finanzstarken Strukturfonds, die
Einführung von Vorhaltefinanzierung, die Offensive zu klinisch-ambulanter
Patientenbehandlung und die Entwicklung medizinisch-pflegerischer
Versorgungszentren eröffnen in Verbindung mit dem bundeseinheitlichen
Planungsrahmen der Leistungsgruppen erstmals seit vielen Jahren eine
realistische Perspektive zur bedarfsgerechten Umwandlung, Fusion und
Weiterentwicklung von Krankenhausstandorten. Die BKG hat sich gemeinsam mit dem
Land Berlin darauf verständigt, in einem gemeinsamen Austausch die Beratungen
zwischen Bund und Ländern konstruktiv zu begleiten und auf Basis dieses
Vorschlags gemeinsam mit den Krankenhausträgern zukunftsfähige
Versorgungsstrukturen zu entwickeln“, so Schreiner.

Die Vorschläge der Deutschen Krankenhausgesellschaft sehen vor:
Gestuftes System auf Basis der G-BA-Notfallstufen + Fachkliniken
Länderplanung über Leistungsgruppen (Basis NRW/ca. 60)
Keine Verknüpfung von Versorgungsstufen und Leistungsgruppen
Vorhaltefinanzierung auf Basis von Leistungsgruppen und Notfallstufen
Klinisch-ambulante Leistungen
regionale Gesundheitszentren
Beseitigung der strukturellen Unterfinanzierung inkl. Investitionsfinanzierung
Deregulierung/Entbürokratisierung
Eine Krankenhausreform muss außerdem zusätzliche Mittel für die notwendigen
Umsetzungsschritte zur Verfügung stellen. Der Umbau und auch die Konzentration
von Versorgungsstrukturen erfordern hohe Investitionssummen. Um Krankenhäuser
in die Lage zu versetzen, einen Teil der bisher akutstationär behandelten
Patienten/-innen zukünftig klinisch-ambulant zu versorgen, muss die Reform
bereits zum Start des Transformationsprozesses eine dafür notwendige und
angemessene Finanzierung der Krankenhäuser einführen. Das Gesamtvorhaben muss
durch einen Systemzuschlag finanziert von Bund, Ländern und GKV geleistet
werden. Bis Reformen umgesetzt sind und greifen, müssen die Krankenhäuser vor
dem Hintergrund der immensen Kostensteigerungen abgesichert werden, sonst
werden unkontrolliert Fakten durch Insolvenzen geschaffen.

Hintergrund zur Krankenhausstruktur in Berlin: Berlin hat in den 90er Jahren
bereits massive Konzentrationen der Krankenhausstrukturen historisch durchlebt
und ist weiterhin eine wachsende Stadt. Zudem nimmt Berlin ca. 18% der
überregionale Versorgungsaufgaben für das Umland wahr. Mit einer Auslastung von
84,1 % (Bund 77,2%; 2019-Daten, spätere Daten wären durch Corona beeinflusst)
und 49,07 Betten je 10.000 Einwohner:innen (Bund 58,45) ist Berlin strukturell
im Vergleich bereits sehr gut aufgestellt. Im gesamten Stadtgebiet Berlins gibt
es ein gut funktionierendes Netz aus Grundversorgung und spezialisierter
Medizin. Das ist das Ergebnis einer bereits weit ausdifferenzierten
Krankenhausplanung, die stets die gute Versorgung nach zahlreichen
Qualitätskriterien im Blick hat.

Quelle: Berliner Senat, 13.02.2023

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