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Sondergutachten der Monopolkommission: Gesundheit ist kein normales Wirtschaftsgut

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass sich die Monopolkommission mit einem Sondergutachten den Reformnotwendigkeiten in der Krankenhausversorgung angenommen hat (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass sich die Monopolkommission mit einem Sondergutachten den Reformnotwendigkeiten in der Krankenhausversorgung angenommen hat. Die DKG fordert schon seit geraumer Zeit mutige Reformschritte sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch der Planung.
„Die Kommission benennt grundsätzlich die richtigen Reformfelder, d.h. das Finanzierungssystem, aber auch die Krankenhausplanung. Die Vorschläge der
Monopolkommission atmen aber einen extrem wettbewerblichen Geist und verkennen,
dass Gesundheit und Gesundheitsversorgung kein normales Wirtschaftsgut
darstellen. Wettbewerb kann in diesem Bereich nicht alles richten. Soziale
Daseinsvorsorge, auch für Krisensituationen, kann nicht mit rein
marktwirtschaftlichen Instrumenten gesichert werden“, erklärte Dr. Gerald Gaß,
Vorstandsvorsitzender der DKG.

Dies wird besonders deutlich in den Einzelpunkten zur Krankenhausplanung. Die
Monopolkommission geht hier davon aus, dass sich Versorgungsangebote flexibel
aus der Nachfrage der Patientinnen und Patienten ergeben. Dies würde aber fast
zwangsläufig zum Wegbrechen bestimmter Versorgungsangebote in dünn besiedelten
Regionen führen. Und das vorgeschlagene Instrument des Mindestbedarfs als
Sicherstellungsgrenze würde hier nicht ausreichend Abhilfe schaffen. Vielmehr
läuft man Gefahr, dass die Mindestgrenze zum Standard wird. Lücken in der
flächendeckenden Krankenhausversorgung können jedoch politisch nicht gewollt
sein, da ansonsten das Ziel einheitlicher Lebensverhältnisse gefährdet wäre.
Der Vorschlag nimmt den Ländern Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade aber die
Länder können die regionale Besonderheit und Notwendigkeiten am besten
bewerten. Von zentraler Bedeutung für die Krankenhäuser ist deshalb, dass die
politische Letztverantwortung für eine flächendeckende, wohnortnahe
Gesundheitsversorgung auch in Zukunft bei den Ländern liegen muss und
bundesweite Vorgaben lediglich als Orientierungsrahmen dienen dürfen. Positiv
zu bewerten ist, dass die Monopolkommission auch die Stärkung der
Vorhaltefinanzierung betont. Bei der Ausgestaltung der Reformdetails sollten
jedoch auch die Länder, die Krankenhäuser und die Kostenträger von Beginn an
eng einbezogen werden. Die Einberufung eines Wissenschaftsrates sehen die
Krankenhäuser daher skeptisch. Die Verantwortung der Länder muss auch bei
Investitionsfinanzierung bestehen bleiben. Der Weg in die Monistik ist nicht
sachgerecht. Allerdings fordert die DKG die Länder auf, ihrer Verantwortung
endlich gerecht zu werden und die Investitionsmittel deutlich aufzustocken.
Anders als die Monopolkommission sprechen sich die Krankenhäuser für eine
Beibehaltung des dualen Finanzierungssystems aus. Der Bund sollte die
Krankenhäuser jedoch über gezielte Investitionssonderprogramme (z. B. zum Thema
Klimaschutz/Energieeinsparungen, Digitalisierung) unterstützen.

Die Krankenhäuser teilen die Einschätzung der Monopolkommission, dass
Qualitätswettbewerb ein wichtiger Faktor ist, um die hohe Qualität der
Versorgung auch in Zukunft garantieren und ausbauen zu können. Im Falle eines
Konfliktes zwischen den Zielen „Wettbewerb“ und „Gewährleistung einer
effizienten flächendeckenden Versorgung (auf Basis einer gezielten
Krankenhausplanung)“ kann eine Begrenzung des Wettbewerbes jedoch akzeptiert
werden. Allerdings muss festgestellt werden, dass einige der Vorschläge in
diesem Bereich sehr undifferenziert sind. Schlussendlich wird hier versucht,
sehr komplexe Sachverhalte, wie den Zusammenhang von Ergebnisqualität und
Behandlungshäufigkeit, sehr vereinfacht zu erklären.

„Ein Schwachpunkt des Sondergutachtens ist die reine Konzentration auf den
stationären Bereich. Eine mutige Reform muss sektorenübergreifend Denken und
den ambulant klinischen Bereich und die Potentiale in den Blick nehmen“, so Dr.
Gaß abschließend.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 30.05.2022

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