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Unzureichende Investitionsmittel verhindern zeitgemäße Krankenhausstrukturen: 2022 fehlen erneut mindestens 150 Mio. € für notwendige Investitionen

Unzureichende Investitionsmittel verhindern zeitgemäße Krankenhausstrukturen: 2022 fehlen erneut mindestens 150 Mio. € für notwendige Investitionen (Hessische Krankenhausgesellschaft).



Eine seitens der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) durchgeführte Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern hat für das Jahr 2021 ergeben, dass die Bundesländer im Jahr 2020 ca. 3,27 Mrd. Euro zur Investitionsförderung
nach § 9 KHG zur Verfügung gestellt haben. In Hessen lag die Summe der pauschalierten Fördermittel bei 283,5 Mio. Euro. Damit lag Hessen – Dank des Engagements der hessischen
Landesregierung und des HMSI – im oberen Drittel der Bundesländer bezüglich der vorgenommenen Förderungen.

Auf den ersten Blick erscheinen die genannten Fördersummen zwar hoch, allerdings reichten
diese Summen bereits in der Vergangenheit schon nicht aus, um wenigstens die erforderlichen
bestandserhaltenden Investitionen vornehmen zu können. Die Krankenhäuser haben deshalb
mittlerweile mit erheblichen Investitionsstaus zu kämpfen. An den Aufbau moderner
Krankenhausstrukturen mit den baulichen Voraussetzungen, der Technik und dem Digitalisierungsgrad,
die im 21. Jahrhundert eigentlich Standard sein sollten, ist oftmals nicht zu denken.

Die Analyse der DKG zeigt, dass für das Jahr 2021 bundesweit allein ein Investitionsbedarf zur
Erhaltung der Substanz i.H.v. 6,3 Mrd. € bestand. Umgerechnet mit dem Königsteiner Schlüssel
(für Hessen: 7,44%) bedeutet dies einen investiven Mindestbedarf der hessischen Krankenhäuser
nach dem Hessischen Krankenhausgesetz (hessisches KHG) in Höhe von 468 Mio.
Euro. Und zwar ohne die Investitionsmittel für die Universitätsklinken, die bundesweit über
(länderspezifische) besondere Rechtsgrundlagen zu den Krankenhausinvestitionsmitteln verfügen.

Die HKG hat dies auf Basis der ihr vorliegenden aktuellen Leistungszahlen der hessischen
Krankenhäuser überprüft und hat in der Hochrechnung für das Jahr 2022 einen Mindestwert von
rund 460 Mio. € als bedarfsnotwendig errechnet. Die Schere zwischen der Landesförderung
nach dem Krankenhausgesetz (KHG) und dem Investitionsbedarf der Krankenhäuser geht somit
tendenziell immer weiter auseinander! Mittlerweile werden gerade noch rund zwei Drittel
der jährlich – allein für den Substanzerhalt benötigten – investiven Mittel refinanziert.
Dabei sind weder die aktuellen Preisentwicklungen im Baubereich berücksichtigt noch die
dauerhafte Förderung der Kosten des digitalen Umbaus der Krankenhäuser. Hierfür hat der
Bund über das KHZG (Krankenhauszukunftsfonds) zwar einen wichtigen, jedoch lediglich
initialen Anschub gegeben, der einer nachhaltigen Absicherung über die Fördermittel des Landes
Hessen bedarf. Dabei ist aus Sicht der HKG ganz wesentlich, dass die zusätzlichen Fördermittel
für den Krankenhausbereich aus originären Landesmitteln kommen. Eine Erhöhung der Krankenhausumlage
der Kommunen wird dem nicht gerecht.

Das bedeutet: Realistisch benötigen die hessischen Krankenhäuser aktuell Investitionen von
deutlich mehr als 460 Mio. Euro jährlich – ohne Berücksichtigung der Universitätsklinika und
der Ausbildungsstätten, die wiederum für die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs elementar
sind. Für adäquate Krankenhausstrukturen im digitalen Zeitalter und zeitgemäßer
Technik in Diagnostik und Therapie muss die dauerhafte Lücke jetzt endlich geschlossen
werden.

Der geschäftsführende Direktor der HKG, Herr Prof. Dr. Steffen Gramminger, hierzu: „Es kann
und darf so nicht weitergehen. Auf unsere Krankenhäuser kommen immense Kosten für eine
dringend notwendige Modernisierung der Strukturen zu. Dies betrifft vor allem das Thema
Digitalisierung. Hier gab es im Wege des Krankenhauszukunftsfonds durchaus eine erste
Unterstützung, aber auch nicht mehr. Auch Fortschritte in der Medizin, in Technik und
Preissteigerungen bei Bauprojekten von Krankenhäusern müssen endlich in der Landesförderung
berücksichtigt werden. Es ist ein Handeln seitens der Politik dringend erforderlich.“

Der Präsident der HKG, Herr Dr. Christian Höftberger: „Die Krankenhäuser in Hessen stehen
für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung – und das ist es, was die Menschen im
Land auch erwarten. Um dem auch in Zukunft gerecht zu werden, benötigen die Kliniken aber
zwingend die erforderliche, zeitgemäße medizintechnische und digitale Ausstattung. Gut
ausgestattete Häuser bleiben zudem auch als Arbeitgeber und Ausbildungsstätten attraktiv. Diese
gesellschaftliche Leistung kann nur durch auskömmliche Investitionsmittel gewährleistet werden,
die im Rahmen der Krankenhausfinanzierung in Deutschland von den Ländern getragen werden.“

Die HKG – Ein Kurzporträt
Der Verband
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem
über 150 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 36.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind.
Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im
Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.

Der Vorstand
Der Hessischen Krankenhausgesellschaft wird von einem Vorstand geleitet, der gemäß Verbandssatzung aus 20 Personen
besteht, die die Krankenhausträgergruppen in Hessen repräsentieren und von der Mitgliederversammlung
für eine Amtszeit von jeweils 4 Jahren gewählt werden. Der Vorstand für die Amtsperiode 2020 – 2023 wurde auf
der Mitgliederversammlung am 7. November 2019 gewählt.

Vorsitzender des Vorstands ist der Präsident, stellvertretender Vorsitzender der Vizepräsident, die den Verband
nach außen vertreten. Die Vorstandsmitglieder der HKG einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten nehmen
diese Funktionen im Ehrenamt wahr und sind hauptberuflich in anderen Organisationen des Gesundheitswesens
tätig.
Der Geschäftsführende Direktor
Der Geschäftsführende Direktor der HKG trägt hauptamtlich die Gesamtverantwortung für die satzungsgemäßen
Aufgaben der HKG und die Leitung der Geschäftsstelle

Quelle: Hessische Krankenhausgesellschaft, 10.02.2022

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