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Jahresbericht 2021/22 Bundeskartellamt mydrg.de





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Jahresbericht 2021/22 Bundeskartellamt

Bundeskartellamt: Wettbewerb zwischen Krankenhäusern zum Wohle des Patienten / Behandlungsqualität sei wichtiger Parameter / Jahresbericht 2021/22 (Download, PDF, 9 MB).



Wettbewerbsschutz in schwierigen Zeiten

Andreas Mundt: „Der schreckliche Krieg Russlands gegen die Ukraine und seine
furchtbaren Folgen gehen mit Unwägbarkeiten auf den Märkten, mit Knappheiten
und mit Preissteigerungen in vielen Branchen einher. Die Inflation führt seit
Frühjahr 2022 zu großen Belastungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Unternehmen dürfen die Krise nicht dazu nutzen, ihre Gewinne durch
Kartellrechtsverstöße zu erhöhen. Wir schauen deshalb genauestens hin: Gegen
illegale Absprachen oder Marktmachtmissbrauch werden wir konsequent vorgehen.
Auf der anderen Seite zeigt sich das Kartellrecht auch als flexibel genug, um
die veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und besondere Bedarfe der
Unternehmen, beispielsweise nach krisenbedingten Kooperationen untereinander
übergangsweise zu tolerieren.“

Kraftstoffpreise unter dem Brennglas des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt hat seine fortlaufende Beobachtung der Kraftstoffpreise an
den rund 15.000 Tankstellen in Deutschland durch die Markttransparenzstelle für
Kraftstoffe seit dem März dieses Jahres intensiviert und darüber hinaus eine
Untersuchung der Raffinerie- und Großhandelsebene eingeleitet.

Andreas Mundt: „Wir werden weiter ganz genau hinsehen und darüber informieren,
wie sich die Preise entwickeln und was passiert, wenn die Steuerermäßigung zum
1. September wegfällt. Mit unserer Untersuchung der Raffinerie- und
Großhandelsebene wollen wir außerdem Faktoren und Mechanismen der Preissetzung
durchleuchten. Bislang weiß man wenig darüber, was zwischen Rohöleinkauf und
dem Verkauf an der Tankstelle eigentlich passiert. Hier wollen wir im Herbst
erste Zwischenergebnisse vorlegen.“

Schwerpunkt Digitalwirtschaft

Für das Bundeskartellamt ist die digitale Ökonomie nach wie vor ein zentraler
Arbeitsbereich.

Andreas Mundt: „Seit Einführung des neuen gesetzlichen Instruments zur besseren
Kontrolle von großen Digitalkonzernen Anfang 2021 haben wir mehrere Verfahren
gegen Alphabet, Amazon, Apple und Meta eingeleitet und zum Teil auch schon
abgeschlossen. Wir erweitern fortlaufend unser Knowhow im nationalen und
internationalen Austausch mit anderen Expertinnen und Experten sowie in
Verfahren und Untersuchungen, wie beispielsweise unserer aktuellen Untersuchung
zur Online-Werbung. In enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und
nationalen Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt arbeiten wir mit Nachdruck
an Lösungen, um den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft zu schützen bzw.
wiederherzustellen.“

Das Bundeskartellamt hat eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den
Wettbewerb“ nach dem neuen § 19a Abs. 1 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) für Alphabet/Google, Amazon und Meta/Facebook
bereits festgestellt. Ein entsprechendes Verfahren gegen Apple läuft derzeit
noch.
Darüber hinaus geht das Bundeskartellamt in weiteren Verfahren gegen alle vier
genannten Digitalkonzerne der Frage nach, ob bestimmte Verhaltensweisen der
Unternehmen untersagt werden müssen, da sie den Wettbewerb beeinträchtigen bzw.
ihre Machtposition absichern.

Kartellverfolgung nimmt Fahrt auf

2021 hat das Bundeskartellamt rund 105 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt elf
Unternehmen bzw. Verbände und acht natürliche Personen verhängt. Betroffen
waren Branchen wie die Edelstahlherstellung und Stahlschmieden sowie vertikale
Preisabsprachen bei Musikinstrumenten, Schulranzen und Unterhaltungselektronik.
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2022 folgten Bußgelder in Höhe von rund 20
Mio. Euro gegen Hersteller von Brückendehnfugen sowie gegen Unternehmen wegen
Absprachen bei der Auftragsvergabe von Industriebauten.

Andreas Mundt: „Die besonderen Umstände während der Pandemie haben eine
effektive Kartellverfolgung in den vergangenen Jahren erschwert. Aber das liegt
jetzt hinter uns. Wir haben eine Reihe von neuen Verfahren eröffnet und auch
wieder zahlreiche Durchsuchungen durchgeführt. Mehrere dieser neuen Verfahren
wurden durch Hinweise ausgelöst, die wir über unser anonymes Hinweisgebersystem
erhalten haben.“

Insgesamt hat das Bundeskartellamt im Jahr 2022 bereits 13
Durchsuchungsaktionen durchgeführt; davon acht im Rahmen eigener Verfahren und
fünf für Verfahren anderer Wettbewerbsbehörden im Netzwerk der Europäischen
Wettbewerbsbehörden.

Fusionskontrolle

Das Bundeskartellamt hat 2021 rund 1.000 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon
wurden zehn Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft.
Davon wurden drei Vorhaben ohne Auflagen freigegeben. Eine Freigabe erfolgte
unter Auflagen, so durfte EDEKA nur einen Teil der Real-Standorte übernehmen.
Fünf Anmeldungen wurden von den beteiligten Unternehmen während der laufenden
Prüfung zurückgenommen. Das Vorhaben der Funke Mediengruppe, die Ostthüringer
Zeitung zu übernehmen, wurde untersagt.

Im laufenden Jahr hat das Bundeskartellamt bislang ein Fusionsvorhaben
untersagt (Aco/Birco im Bereich Entwässerungsanlagen). Die EG Group durfte OMV
Tankstellen nur unter einer Veräußerungsauflage erwerben und in drei Verfahren
haben die Unternehmen ihre Anmeldung während der zweiten Prüfungsphase
zurückgenommen.

Andreas Mundt: „Die aktuelle wirtschaftliche Lage verdeutlicht die überaus
wichtige Funktion der Fusionskontrolle. In konzentrierten Märkten ist
Preissetzungsmacht durch einzelne Unternehmen leichter durchzusetzen. Die
präventiv wirkende Fusionskontrolle ist auch aus diesem Grund ein wichtiges
Instrument der Wettbewerbsbehörden. Verschiedene Studien belegen, dass die
Konzentration in Europa und Deutschland über die vergangenen Jahre nicht
zugenommen hat. Das ist auch das Ergebnis einer konsequenten Fusionskontrolle
in Europa.“

Das Wettbewerbsregister ist in Betrieb

Erfolgreich an den Start gebracht hat das Bundeskartellamt das
Wettbewerbsregister des Bundes, das einen Beitrag zur Bekämpfung von
Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten soll. Im Frühjahr 2021 hat
das Bundeskartellamt den Betrieb des Wettbewerbsregisters aufgenommen und mit
der Registrierung der abfrageberechtigten Auftraggeber und
mitteilungspflichtigen Behörden begonnen. Mit einer einzigen elektronischen
Abfrage können öffentliche Auftraggeber nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen
zu Rechtsverstößen gekommen ist, die zu einem Ausschluss von einem
Vergabeverfahren führen können.

Es gibt bereits über 4.000 Mitteilungen über relevante Verstöße von
Staatsanwaltschaften, dem Zoll und anderen Behörden. Täglich werden
durchschnittlich rund 800 Abfragen, ob eine Eintragung vorliegt, von
Auftraggebern durchgeführt.

Verschärfung des Kartellrechts

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat vor einigen Wochen angekündigt, die
Handlungsmöglichkeiten des Bundeskartellamtes zu erweitern. Mit der 11. Novelle
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sollen Sektoruntersuchungen
schlagkräftiger ausgestaltet werden, die Hürden für eine kartellrechtliche
Gewinnabschöpfung gesenkt werden und ein missbrauchsunabhängiges
Entflechtungsinstrument eingeführt werden. Außerdem plant die Bundesregierung,
die Kompetenzen des Bundeskartellamtes im Bereich des behördlichen
Verbraucherschutzes noch in dieser Legislaturperiode auszubauen.

Andreas Mundt: „Wir begrüßen die Pläne zur Stärkung des Bundeskartellamtes und
bringen uns konstruktiv in die Entwicklung der konkreten Gesetzesvorschläge
ein.“

Die Broschüre „Jahresbericht 2021/22“ gibt Ihnen einen anschaulichen Überblick
über die Aktivitäten des Amtes im Zeitraum 2021 bis Mai 2022.

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