Positionspapier: Medizintechnik braucht Cybersicherheit /> Mindestmengenregelungen für stationäre Leistungen grundlegend überarbeitet />

Az. B 1 KR 9/17 R: Der OPS 1-430.2 beschreibe eine erfolgreiche Gewebeentnahme, daher solle eine fehlgeschlagene Zangenbiopsie des Lungengewebes i.S. einer nicht vollendeten oder unterbrochene Prozedur mit dem OPS 1-430.1 kodiert werden mydrg.de





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Az. B 1 KR 9/17 R: Der OPS 1-430.2 beschreibe eine erfolgreiche Gewebeentnahme, daher solle eine fehlgeschlagene Zangenbiopsie des Lungengewebes i.S. einer nicht vollendeten oder unterbrochene Prozedur mit dem OPS 1-430.1 kodiert werden

Az. B 1 KR 9/17 R: Der OPS 1-430.2 beschreibe eine erfolgreiche Gewebeentnahme, daher solle eine fehlgeschlagene Zangenbiopsie des Lungengewebes i.S. einer nicht vollendeten oder unterbrochene Prozedur mit dem OPS 1-430.1 kodiert werden (Urteilsbegründung).

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