Az. S 223 KR 132/21: Nur bei bewusst unzuständiger Leistungserbringung scheidet ein Erstattungsanspruch aus
Az. S 223 KR 132/21: Keine Kostenerstattung im Innenverhältnis zweier Krankenkassen bei unzuständiger Leistungserbringung (Urteilsbegründung).