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Kliniken: Gesetzliche Personalbemessung schnell einführen / Grundsätzlicher Änderungsbedarf bei Fallpauschalen

Kliniken: Gesetzliche Personalbemessung schnell einführen / Grundsätzlicher Änderungsbedarf bei Fallpauschalen (Verdi).



Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sieht sich in vielen Punkten einig mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die heute (1. Juli 2020) ihre Lehren aus der Corona-Pandemie der Öffentlichkeit präsentiert hat.
„Vorhaltekosten und Investitionen müssen auskömmlich finanziert, die Potenziale
der Digitalisierung genutzt und für Schutzausrüstung muss Vorsorge getroffen
werden – in all diesen Fragen ziehen wir mit der Deutschen
Krankenhausgesellschaft an einem Strang“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied
Sylvia Bühler. „Unser wichtigstes gemeinsames Anliegen ist die rasche
Einführung einer bedarfsgerechten Personalbemessung. Der
Bundesgesundheitsminister steht in der Pflicht, die PPR 2.0 schnell per Gesetz
auf den Weg zu bringen.“ Gemeinsam mit der DKG und dem Deutschen Pflegerat hat
ver.di bereits im Januar ein Instrument zur Personalbemessung in der Pflege,
die PPR 2.0, vorgestellt.

„Überhaupt nicht einverstanden sind wir allerdings mit der generellen
Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen“, betonte Bühler. „Die Untergrenzen
sind weit davon entfernt, eine bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Sie
sind das Minimum, mit dem eine akute Patientengefährdung ausgeschlossen werden
soll. Sie pauschal auszusetzen ist der falsche Weg.“

Der engagierte Einsatz der Klinikbeschäftigten werde zu Recht öffentlich
gewürdigt. „Wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege haben auch die
Beschäftigten der Krankenhäuser eine Prämie als Anerkennung ihrer besonderen
Leistungen verdient“, so die Gewerkschafterin. In der Altenpflege erhalten alle
Beschäftigten eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 1.500 Euro, was auch auf
eine ver.di-Initiative zurückgeht. DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß hatte zuvor
bedauert, dass die Prämie nicht auch für Klinikbeschäftigte gezahlt wird.
Bühler verwies in diesem Zusammenhang auf die Erhöhung des Pflegeentgelts, das
vollständig in den Kliniken verbleibt. „Diesen Spielraum sollten die
Krankenhäuser nutzen, um die Leistungen aller Beschäftigten mit einer Prämie zu
honorieren – selbst wenn der Gesetzgeber hier nicht tätig wird.“

Beim Finanzierungssystem über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG)
sieht ver.di grundsätzlichen Änderungsbedarf. „In der Pandemie ist noch einmal
deutlich geworden, dass das DRG-System die falschen Anreize setzt“, erklärte
Bühler. „Die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen ist
ein erster richtiger Schritt. Es müssen weitere folgen. Das DRG-System
insgesamt sollte durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ersetzt werden, um
eine hochwertige Versorgung und gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.“

Quelle: Verdi, 02.07.2020

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