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DKG stellt Konzept für ambulante Notfallversorgung vor

Konzept zur Notfallversorgung: DKG mit Vorschlägen für eine Reform der ambulanten Notfallstrukturen (Download, PDF, 2 MB).



Die ambulante Notfallversorgung muss dringend reformiert werden. Diese Reform steht seit Jahren auf der Tagesordnung und auch im Koaltionsvertrag ist sie verankert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit ihren Mitgliedsverbänden ein Konzept entwickelt, dass eine umsetzbare, auf bestehenden
Kooperationen aufsetzende Reform ermöglicht. „Mit unseren Vorschlägen zeigen wir die Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten zu intensiveren und eine gleichberechtigte Kooperation
einzugehen. Die Expertenkommission zur Krankenhausreform ist politisch
aufgefordert, schnell und zeitnah einen Reformvorschlag für die
Notfallversorgung zu unterbreiten. Unser Konzept ist für diese
Entscheidungsprozesse eine gute Grundlage. Für einen konstruktiven Dialog
stehen wir gerne zur Verfügung. Aber es muss klar sein, eine Notfallreform darf
nicht zu längeren Wegen und Versorgungslücken für die Patienten führen“, sagt
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Als grundlegende Voraussetzung sieht die DKG neben der Kooperation die
Notwendigkeit an, auf den bereits existierenden Versorgungsstrukturen
aufzusetzen und diese weiterzuentwickeln. „Es braucht eindeutige und
nachvollziehbare Strukturen und klare Verantwortlichkeiten. Eine
Notfallversorgung muss patientenorientiert gestaltet werden, d.h. wir müssen
eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung flächendeckend ermöglichen.
Klar ist zudem, dass der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln effizient
und effektiv gestaltet werden muss. Eine Reform muss zudem sicherstellen, dass
ambulante Notfallleistungen endlich auskömmlich finanziert werden“, fordert
Gaß. Die Behandlung ambulanter Notfälle soll zukünftig grundsätzlich in
Integrierten Notfallzentren (INZ) stattfinden, in denen Kassenärztliche
Vereinigung und Krankenhaus eng zusammenarbeiten. Alle Krankenhäuser mit einer
stationären Notfallstufe sollen ein solches INZ haben. Bestandteile des INZ
sind Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern, die von der
KVen organisiert werden und wirtschaftlich medizinisch eigenständig betrieben
werden sowie ergänzend Notfallaufnahmen oder Ambulanzen, die eigenständig vom
Krankenhaus betrieben werden. Verbindungsstück dieser beiden Elemente ist der
gemeinsame Tresen für die ambulanten Notfälle. Patienten durchlaufen dort ein
standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren. Erst danach wird je nach
Notwendigkeit entschieden, ob in der Portalpraxis oder in der stationären
Notfallaufnahme behandelt werden muss. Dies betrifft die Zeit wochentags von
7:00 bis 19:00 Uhr.

„Die wichtigste Botschaft für die Patienten muss sein: Die Anlaufstelle für
medizinische Notfälle ist das nächstgelegene Krankenhaus. Dort organisieren die
niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser gemeinsam die Versorgung für diese
Patienten“, so der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Das Konzept finden Sie in der Anlage oder hier.

Quelle: Pressemitteilung, 03.06.2022

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