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Forderung: Hybrid-DRGs auch für niedergelassene Ärzte

Grenzenlose Dreistigkeit, mit der sich die Krankenhäuser einem echten medizinischen Wettbewerb entziehen (Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG)).



Das Expertenforum Ambulantisierung am 6. Juli 2022 in Berlin sollte Wege skizzieren, wie im deutschen Gesundheitswesen das ambulante Operieren endlich den Stellenwert bekommen kann, den es in einem modernen Gesundheitssystem haben sollte. Doch statt zukunftsfähige
Lösungen aufzuzeigen, geriet das Forum zum Offenbarungseid einer nur noch kaputten Krankenhausfinanzierung.

Nach dem Expertenforum Ambulantisierung am 6. Juli 2022 ist in jedem Satz zu
spüren, wie Stefan Elmshäuser, Geschäftsführer der Deutschen
Praxisklinikgesellschaft PKG, um Fassung ringt. "Die Dreistigkeit, mit der sich
Krankenhäuser in Deutschland einem echten medizinischen Wettbewerb entziehen
und sich den dringend notwendigen Reformen verweigern, kennt offenbar keine
Grenzen", so Elmshäuser. Eigentlich sollte es auf der von der RS Medical
Consulting GmbH organisierten Veranstaltung darum gehen, wie in Deutschland das
ambulante Operieren in Zukunft endlich ausgebaut und angemessen vergütet werden
könne.

Vorreiter sind hier seit Jahren privatwirtschaftliche Praxiskliniken, die im
Bereich des ambulanten und kurzstationären Operierens eine Expertise aufgebaut
haben, welche den aktuellen Stand der OP-Technik und der möglichst
minimalinvasiven Patientenversorgung widerspiegelt, während Krankenhäuser immer
noch auf die einnahmenstarke stationäre Belegung ihrer Betten aus sind, selbst,
wenn eine ambulante Versorgung möglich wäre. So war es auch in der Ankündigung
des Expertenforums Ambulantisierung zu lesen: "Im deutschen Gesundheitswesen
setzt man nach wie vor stark auf die stationäre Leistungserbringung und auf die
ambulant-stationäre Sektorengrenze. In den meisten Ländern findet dagegen die
fachärztliche Versorgung sektorenfrei statt.

In Deutschland ist die stationäre Behandlung für ein Krankenhaus jedoch
wirtschaftlich interessanter als die ambulante. Millionenfache
Fehlbelegungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sind die Folge, die
vielleicht wirklich schneller oder gleich ambulant hätten erbracht werden
können."

Umso erstaunter waren Elmshäuser und weitere Vertreter der PKG, die seit Jahren
für das ambulante und kurzstationäre Operieren werben, dass ausgerechnet die
Praxiskliniken, welche in diesem Bereich über die größte wirtschaftliche und
organisatorische Expertise verfügten, auf dem Podium gar nicht vertreten waren.
Stattdessen durfte die Krankenhaus-Lobby ihre Pläne skizzieren, wie sich die
Krankenhäuser das Wegbrechen ihres einträglichen stationären Geschäfts
möglichst großzügig entlohnen lassen wollen.

So gab der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß unumwunden
zu, dass Krankenhäuser eine ambulante Versorgung nicht mit der gleichen
Effizienz wie niedergelassene Ärzte in Praxiskliniken leisten könnten und
forderte daher, niedergelassene Ärzte bei der Einführung sogenannter
Hybrid-DRGs erst einmal außen vorzulassen. Für die PKG ist das ein Skandal.
"Seit Jahren reden wir darüber, dass ein Arzt, der ambulant dieselbe
medizinische Leistung erbringt, wie ein Krankhaus mit einer stationären OP,
dafür eine angemessene Vergütung bekommen soll. Und nun, wo sich das
Gesundheitssystem mit den Hybrid-DRGs endlich in die richtige Richtung bewegt,
sollen ausgerechnet die niedergelassenen Ärzte für ihr Eintreten für das
ambulante Operieren bestraft werden? An dieser Stelle verstehe ich die Welt
nicht mehr."

Noch immer müssen sich die meisten Praxiskliniken um Direktverträge mit den
Krankenkassen bemühen, da es insbesondere für krankenhausersetzende OPs, die
ambulant oder kurzstationär in einer Praxisklinik erfolgen, keinen
verbindlichen Vergütungskatalog gibt. "Seit Jahren werden die niedergelassenen
Fachärzte in den Praxiskliniken allein gelassen. Und dass, obwohl sie zeigen,
dass medizinischer Fortschritt und Patientenwohl Hand in Hand gehen und die
schlanken-effizienten Praxisklinik-Strukturen auch im Bereich der Pflege massiv
entlasten könnten", zeigt sich Elmshäuser enttäuscht. "Wenn unser
Gesundheitsminister es wirklich ernst meint, die Sektorengrenze endlich
abzubauen, müssen die Hybrid-DRGs ohne jegliche Verzögerung auch an
niedergelassene Ärzte gezahlt werden." Der "Schutzzaun", wie ihn die
reformunwilligen Krankenhäuser für sich fordern, würde nur wieder wertvolle
Zeit bei der so dringend notwendigen Umstrukturierung des Gesundheitswesens
kosten.

Was Elmshäuser und die PKG auch ärgert: "Gerade erst haben die Krankenkassen
die Beiträge für ihre Mitglieder erhöht, um die Auswirkungen der
Corona-Pandemie abzufangen. Doch statt Geld sinnvoll zu investieren,
reklamieren es die Krankenhäuser sofort für sich, um noch länger an einem
Status quo festzuhalten, von dem jeder Experte weiß, dass er weder für die
Ärzte, das Pflegepersonal und schon gar nicht für die Patienten sinnvoll ist.
Wir müssen endlich wieder zu einer Medizin finden, die den Menschen in den
Fokus rückt, den Menschen in und am Krankenbett. Ob man es glaubt oder nicht,
aber es ist möglich, eine Klinik zu einem Ort zu machen, an dem Menschen sich
den Umständen entsprechend wohl fühlen." Doch genau daran hätten die
Krankenhäuser vermutlich kein Interesse.

Was bislang dabei jedoch nicht bedacht wurde, ist die Rechtswidrigkeit des
Vorhabens, lediglich durch Krankenhäuser die Ambulantisierung voranzutreiben.
"Allein die Zweckentfremdung von Fördergeldern ist ein Thema, welches derzeit
beim Bundesrechnungshof, sowie beim Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages vorliegt. Verschiedene Staatsanwaltschaften haben hierzu bereits
"gesetzgeberisches Versagen" attestiert", meint der Gesundheitsrechtler Prof.
Dr. Thomas Schlegel. "Sollte der Gesetzgeber den Kurs der DKG verfolgen wollen,
muss man sich auf einen Klagenhagel einstellen. Die Ambulantisierung muss von
denjenigen vorangetrieben werden, welche wissen, was sie medizinisch und
wirtschaftlich tun. Den Bock zum Gärtner zu machen, verschlechtert und
verteuert die Versorgung - immerhin haben Krankenhäuser bislang auch die
Möglichkeit, MVZ zu gründen und im regulären Wettbewerb mit niedergelassenen
Angeboten zu konkurrieren. Alle anderen Maßnahmen sind versorgungsfeindlich und
verfassungswidrig."

Über Patientenwohl und welche Auswirkungen eine Ambulantisierung für
PatientInnen hätte, wurde auf dem Expertenforum kein einziges Mal gesprochen.
"Alles, worüber die Krankenhaus-Vertreter geredet haben, war Geld."

Die Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG e.V.)

Die Praxisklinikgesellschaft setzt sich seit Jahren dafür ein, das deutsche
Gesundheitssystem nachhaltig zu modernisieren. Eines der wichtigsten Ziele ist
der Aufbau einer verbindlich geregelten sektorenübergreifenden
Patientenversorgung, die Planungssicherheit für Patienten und
Gesundheitseinrichtungen schafft. Gleiche Rechte und Pflichten, gleiche und
hohe Qualitätsanforderungen und ein gemeinsames Vergütungssystem sind die
hierzu nötigen Schritte.

Quelle: Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG), 18.07.2022

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