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HKG kritisiert zweifelhafte Potenzialanalyse der Regierungskommission

Bundesgesundheitsminister beschwöre populistische und unredliche Qualitätsdiskussion herauf (Hessische Krankenhausgesellschaft).



Kurz vor dem nächsten Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform beschwört Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die von ihm eingesetzte Regierungskommission den nächsten Konflikt herauf. Mit einer zweifelhaften Potenzialanalyse zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung
beenden sie die bislang noch vergleichsweise sachlich geführte Qualitätsdiskussion und stellen nicht nur Krankenhäuser undifferenziert an den Pranger, sondern gleichzeitig auch
die planenden Bundesländer. Sie erwecken hiermit den Eindruck, dass eine Vielzahl an
Patientinnen und Patienten wegen Qualitätsmängeln im Krankenhaus versterben. Diese Art
der Qualitätsdiskussion ist bestenfalls als populistisch zu bezeichnen, die Verantwortlichen
der Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden empfinden sie als unredlich und weisen die
unhaltbaren Vorwürfe vehement zurück.
Die aus der Datenanalyse gezogenen Schlüsse basieren nicht nur auf wissenschaftlich
angreifbaren Grundannahmen, sie verkennen auch die bislang geltenden Vorgaben.
Krankenhäuser sind zur Erstellung von Qualitätsberichten verpflichtet. Strukturprüfungen
werden durch den Medizinischen Dienst durchgeführt und führen bei Nichtbestehen zu
einem Leistungsverbot. Es gibt externe Qualitätssicherung und Qualitätsindikatoren des
IQTIG sowie Zertifizierungen. Durch die jüngste Stellungnahme der Regierungskommission
wird die aktuelle Debatte über die Zukunft des Gesundheitswesens auf falsche Bahnen
gelenkt und zusätzlich eine nicht gerechtfertigte Verunsicherung der Bevölkerung in das
Gesundheitssystem hervorgerufen. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, dass in
vielen Krankenhäusern bundesweit die Behandlungsqualität nicht den höchsten Standards
entspreche. Nur eine zunehmende Spezialisierung und Konzentration in der
Gesundheitsversorgung könne „erhebliche Potenziale zur Verbesserung der
Behandlungsergebnisse und -qualität bieten“.
Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Die
Schlussfolgerungen der Regierungskommission entbehren jeder wissenschaftlichen
Grundlage, denn: Zum einen beruhen die Daten der Kommission auf einer völlig veralteten
Studie – der sog. QUASCH-Studie, der Daten aus den Jahren vor 2017 zugrunde liegen. In
der Zwischenzeit hat sich gerade in Hessen einiges getan. Irreführend sind zum anderen vor
allem die beispielhaften Ausführungen zur Schlaganfallversorgung – ein
Versorgungsbereich, der umfassend durch eigens beauftragte Qualitätsstellen
dokumentiert, ausgewertet und beurteilt wird. So zeigt eine Analyse der
Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) aus dem Jahr 2022, dass in
Bezug auf die Behandlung von Schlaganfallpatienten in Hessen 95 Prozent der Fälle in
Kliniken mit Stroke Unit behandelt werden. Eine Verbesserung dieses in Hessen gegebenen
Standards ist kaum möglich. Hessen verfügt über eine sehr gute flächendeckende,
qualifizierte Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten, aber auch und gerade
in Bezug auf onkologisch behandelte Patientinnen und Patienten.“
In Hessen existieren bereits qualitätsorientierte Fachkonzepte, wie das Hessische
Onkologiekonzept, welche sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten in
qualifizierten stationären Einrichtungen behandelt werden. Diese Fachkonzepte erfahren
eine regelmäßige Anpassung. In die Erstellung und Überarbeitung der Fachkonzepte sind
neben dem Land Hessen und den Kostenträgern sektorenübergreifend Leistungserbringer
involviert, sodass sie nicht nur konsensbasiert auf höchsten Qualitätsstandards beruhen,
sondern aktuell auch der ambulante Versorgungsbereich darin Berücksichtigung findet, um
Über die HKG:
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion,
nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder
durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen
Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander

Quelle: Hessische Krankenhausgesellschaft, 23.06.2023

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