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Zeitarbeit in der Pflege: Musterrahmenvertrag empfohlen

Zeitarbeit in der Pflege: Musterrahmenvertrag empfohlen (Download, PDF, 122 kB).



Berliner Gesundheitseinrichtungen sind von Zeitarbeit in der Pflege sehr stark betroffen. Personalmangel und -ausfall bedingen die Suche nach Ersatzpersonal, um Versorgungsangebote aufrecht erhalten zu können. Dabei kann ein zu starker Einsatz von Zeitarbeit Pflegequalität, damit Patientensicherheit
gefährden und führt zu Mehrarbeit und Unmut beim Stammpersonal. Die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Metropole fordern aufgrund des belastend hohen Anteils
der Zeitarbeit seit Langem politische Unterstützung bis hin zum Verbot von
Zeitarbeit in der Pflege. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) empfiehlt
ihren Mitgliedern nun einen Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung
zwischen Zeitarbeitsfirmen und Krankenhäusern/ Pflegeeinrichtungen.

Zuvor hat der Kampagnenbeirat #PflegeJetztBerlin der Berliner
Krankenhausgesellschaft den Musterrahmenvertrag beraten. Dieser soll folgende
Ziele verfolgen: Verbindlichkeit der Einsätze (Vertragsstrafe), Gewährleistung
von Qualität, Qualifizierung und Zusicherung von Weiterbildungsmaßnahmen durch
die Zeitarbeitsfirmen. Der Mustertext beschreibt zudem konkrete Regelungen, die
infolge der starken Zunahme des Einsatzes von Zeitarbeitskräften im
Pflegebereich von besonderer Relevanz sind, z. B. Regelungen zu
Pflichtfortbildungen, Nachweispflichten und Equal-Pay-Prinzipien. Den
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird dringend empfohlen, die
inhaltlichen Vorgaben des Mustervertrags zu nutzen.

„Ein bereits hoher und weiter zunehmender Prozentsatz an Pflegenden in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist teilweise oder auch vollständig in
Zeitarbeit beschäftigt. Mit dem immer weiter steigenden Anteil der Zeitarbeit
gehen immer häufiger auch negative Effekte für Krankenhäuser und schließlich
auch Patienten/-innen einher. Für die Pflegearbeit benötigen die Einrichtung
verlässliche, gut eingearbeitete und aufeinander abgestimmte Teams. Häufiger
personeller Wechsel und mangelnde Kenntnis der Abläufe vor Ort und der
Patienten/-innen können dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten
werden können und so die Patientensicherheit beeinträchtigt wird. Daher ist es
richtig, in der Pflege auf Leiharbeit zu verzichten“, so Marc Schreiner,
Geschäftsführer der BKG. „Wir schlagen mit den Empfehlungen des Rahmenvertrags
einen „Fairness-Vertrag“ in beide Richtungen vor. Eine klare, spürbar normative
Eindämmung von Zeitarbeit in der Pflege ist aber weiterhin ein Muss“, so
Schreiner.

Den Vertragsparteien wird empfohlen, sich mit dem Mustertext auf einen
Equal-Pay-Grundsatz zu einigen. Dabei soll sich der Verleiher nach den
Grundsätzen und Tarifbestimmungen des Entleihers richten. Zudem werden
Stundenverrechnungssätze und Zulagen für Leasingfirmen auf das 1,5-fache des
Stundenlohns gedeckelt. Der Verleiher hat sicherzustellen, dass während der
gesamten Entleihzeit keine Abwerbeunternehmungen gegenüber Personal des
Entleihers erfolgen. Auch Vertragsstrafen in beide Richtungen können
ausgesprochen werden.

Träger der Gesundheitseinrichtungen unternehmen bereits enorme Anstrengungen,
um gute Vergütungs- und Arbeitsbedingungen für Angehörige der Pflegeberufe zu
bieten. Neben vielen auch mit Preisen ausgezeichneten Kampagnen zur
Mitarbeiterbindung, Programmen zur Vereinbarkeit von Beruf und privaten
Bedarfen sowie Steigerung von Ausbildungskapazitäten oder zur optimierten
Integration internationaler Fachkräfte arbeitet auch die
Krankenhausgesellschaft mit ihrer Kampagne #PflegeJetzBerlin auf zahlreichen
Ebenen an der Stärkung der Pflege. Neben all diesen gemeinsamen Anstrengungen
von Trägern und Verbänden braucht es auch Regulierung. Die Empfehlung zum
Mustervertrag ist ein Baustein, um diesen aus dem Gleichgewicht geratenen
Arbeitsmarkt wieder zu stabilisieren und eine weitere Abwanderung des
Stammpersonals aufzuhalten.

Politik scheint den dringenden Regulierungsbedarf nun zu erkennen. Während aus
dem Freistaat Bayern eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Zeitarbeit
erwartet wird, hat jüngst der Bundesgesundheitsminister einen Gesetzesentwurf
zur Eindämmung der Zeitarbeit in der Altenpflege vorgelegt. Danach sollen
Zusatzkosten für die Inanspruchnahme von Zeitarbeitern/-innen den
Pflegeheimbetreibern/-innen nicht mehr vergütet werden können. Der Minister
sorgt damit dafür, dass Betreiber ihr Versorgungsangebot weiter einschränken
müssen. Deutlich sinnvoller wären hier unter anderem die Begrenzung der
Gebühren der Leiharbeitsfirmen, eine Bindung an den Tariflohn des Entleihers
sowie eine bessere Kontrolle des Leihpersonals.

Berlin ist von Zeitarbeit deutlich stärker betroffen als der
Bundesdurchschnitt. So beträgt der Anteil in Berlin aktuell 9,4 % im
Krankenhausbereich und 7,6 % in der Langzeitpflege (bundesweiter Durchschnitt
3,2 %; Statistisches Bundesamt, 31.12.2021). Jede Zeitarbeitskraft verursacht
das Zwei- bis Zweieinhalbfache der Kosten einer festangestellten Pflegekraft.
Die zusätzlichen Kosten werden nicht refinanziert und können so nicht für die
eigentliche Versorgung verwendet werden. In den vergangenen zehn Jahren stieg
der Anteil an Zeitarbeit in der Pflege um 30 %, in kritischen Pflegebereichen
sogar um 50 % an. Der Trend ist weiterhin steigend und begünstigt somit die
Negativspirale für den ohnehin schon bedrohlichen Fachkräftemangel in der
Pflege.

Quelle: Pressenachricht, 27.03.2023

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