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Az. L 11 KR 556/20: Die Abgrenzung zwischen Krankenhausbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation ist fließend

Az. L 11 KR 556/20: Keine Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung, da eine (schwer abgrenzbare) stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers indiziert gewesen wäre (Urteilsbegründung).

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