Az. S 28 KR 3866/19: Nur geringe Evidenz für ePRF bei Lumbalschmerztherapie
Az. S 28 KR 3866/19: Die durchgeführte epidurale gepulste Radiofrequenztherapie entsprach nicht dem allgemeinen Qualitätsgebot nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V (Urteilbegründung).