Az. L 5 KR 313/10: Die Zahlungspflicht bei der Aufwandspauschale werde durch das Ergebnis der Rechnungsprüfung ausgelöst, nicht durch den Grund
Az. L 5 KR 313/10: Die Zahlungspflicht bei der Aufwandspauschale werde durch das Ergebnis der Rechnungsprüfung ausgelöst, nicht durch den Grund (Urteilsbegründung).
Aufwandspauschale - Bayern - DRG-Recht - J62A - Kodierung - Krankenhausabrechnung - Krankenhausrecht - L 5 KR 313/10 - Landessozialgericht Bayern - MDK - Nebendiagnose - R54 - Rechnungsbetrag - S 7 KR 433/08 - Senilität - Sozialgericht - Sozialgericht Nürnberg - URL