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Az. S 60 KR 2374/19: Die unter die G-BA-Qualitätssicherungs-Richtlinien fallenden Voraussetzungen sind nicht äquivalent den Strukturmerkmalen des OPS und nicht der 6-Wochen-Frist entzogen

Az. S 60 KR 2374/19: Die unter die G-BA-Qualitätssicherungs-Richtlinien fallenden Voraussetzungen sind nicht äquivalent den Strukturmerkmalen des OPS und sind nicht der sechswöchigen Frist des § 275 Absatz 1c Satz 2 SGB V entzogen (Urteilsbegründung).

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