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VKD fordert neutrales Pruefinstitut 96 Prozent der Krankenhausrechnungen korrekt mydrg.de





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VKD fordert neutrales Pruefinstitut 96 Prozent der Krankenhausrechnungen korrekt

VKD fordert neutrales Prüfinstitut - Über 96 Prozent der Krankenhausrechnungen korrekt (Pressemitteilung).



„Das unrühmliche Treiben von Krankenkassen und ihren Medizinischen Diensten verursacht in den Krankenhäusern mittlerweile Schäden in Milliardenhöhe. Besonders betroffene Kliniken werden an den Rand der Insolvenz gedrängt. Es kann nicht sein, dass ein Zusatzspieler
getarnt als Schiedsrichter für die Tore sorgt. Wir fordern ein neutrales Prüfinstitut“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Die im Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) zusammengeschlossenen kaufmännischen Führungskräfte deutscher Krankenhäuser
fordern Politik und Selbstverwaltung auf, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Eine Analyse von kürzlich veröffentlichten Daten des MDK Nordrhein durch
Kaysers Consilium* hat ergeben, dass nicht jede zweite geprüfte
Krankenhausrechnung falsch ist, wie vom Medizinischen Dienst des
Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen behauptet, sondern 3,6 Prozent.

2018 wurden 17 Prozent der Krankenhausfälle geprüft. Rund die Hälfte davon,
genauer: 8,6 Prozent, wurden zugunsten der Krankenkassen gekürzt, wobei von
diesen wiederum knapp 60 Prozent, das sind insgesamt 5 Prozent aller
Krankenhausfälle, deswegen gekürzt wurden, weil der Patient nicht ambulant
versorgt wurde oder zu lange im Krankenhaus blieb. Für diese 5 Prozent lag
somit keine Falschabrechnung vor, sondern eine aus Sicht des MDK falsche
Versorgungsform.

„Diese Zahlen lassen den aktuell ausufernden Aktionismus der Krankenkassen in
einem völlig neuen Licht erscheinen. Insbesondere auch dann, wenn nach neuesten
Erhebungen** rund 70 Prozent der Prüfungen sich nur auf zwei Gründe
konzentrieren, nämlich untere Grenzverweildauer und obere Grenzverweildauer.
Also genau da, wo sich aus Sicht der Kassen Zahlungsverweigerungen lohnen, also
Geld zu holen ist“, so Düllings.

Die Krankenhäuser beobachten seit Jahren im ambulanten Bereich eine vermehrte
Entlastung auf Kosten der Krankenhäuser. Ambulante Notfallpatienten suchen von
selbst oder nach Empfehlung des niedergelassenen Arztes die Notfallambulanzen
der Krankenhäuser auf. Ebenso werden Patienten zur Diagnostik, zum Beispiel bei
MRT-Untersuchungen, eingewiesen, weil im niedergelassenen Bereich lange
Wartezeiten bestehen sowie Praxissitze nicht nachbesetzt werden können. Würden
auch die Krankenhäuser nur Dienst nach Vorschrift machen, würden die Patienten
auf der Strecke bleiben. Inwieweit das gerade verabschiedete Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) hier weiterhilft, bleibt abzuwarten.

Im nachstationären Bereich bezieht sich die Mehrzahl der als Fehlbelegung
titulierten Fälle auf Patienten, die wegen fehlender ambulanter oder häuslicher
Versorgung länger im Krankenhaus bleiben müssen. Das Umfeld spielt hier für die
Krankenkasse keine Rolle. Lebt derjenige allein – wie heute häufig in Städten?
Kann ein ambulanter Pflegedienst Betreuungsleistungen für einen alten Patienten
übernehmen? Gibt es einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt in der Umgebung?
Das ist vor allem in ländlichen Gegenden heute nicht mehr selbstverständlich.

Es ist nicht nur gesetzliche, sondern auch ethische Pflicht für ein
Krankenhaus, die Nachsorge zu sichern. Das wichtige Umfeld wird aber bei den
Prüfungen nicht berücksichtigt. Der Vorwurf: Der Patient hätte auch ambulant
behandelt werden können – etwa OP und Entlassung am selben Tag – oder er lag
einen Tag zu lange im Krankenhaus. Fazit: falsch abgerechnet, Rechnungskürzung
oder Zahlungsverweigerung.

Insgesamt wurden weniger als vier Prozent der stationär behandelten Fälle
falsch kodiert. Und auch diese nicht einmal vier Prozent waren in ihrer
Mehrzahl keine bewussten Falsch- sondern Fehlkodierungen. Sie beruhten auf
unklaren Regelungen und Definitionen. Der Mangel klarer Definitionen und
Regelungen öffnet also Tür und Tor für alle möglichen Interpretationen.

Hier müsse auch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sich einige Fragen
gefallen lassen. Die Regelungsinstrumente für die Abrechnung von
Krankenhausleistungen hätten längst angepasst werden müssen. Das sei nicht
passiert. Die Selbstverwaltungspartner hätten damit viele Entscheidungen den
Sozialgerichten überlassen. Mit oft negativen Folgen für die Krankenhäuser.
Wenn es keine eindeutigen Abrechnungsregelungen gebe, könne auch nicht
eindeutig über falsch oder richtig von Rechnungen geurteilt werden.

Krankenhäuser akzeptieren viele der monierten Rechnungen und die damit
verbundenen Zahlungskürzungen, weil sie ansonsten mit jahrelangen
Rechtsstreitigkeiten rechnen und dafür gegebenenfalls erhebliche Rückstellungen
bilden müssen. Mittlerweile sei das aktuelle Abrechnungsregime zum
Insolvenzrisiko für Krankenhäuer geworden.

„Es geht nicht um Falschabrechnung, die es nachweislich kaum gibt, sondern wir
sehen hier ein Geschäftsmodell der Krankenkassen, das sie auf dem Rücken der
Krankenhäuser betreiben“, konstatiert VKD-Präsident Dr. Josef Düllings.
„Rechnungsprüfung ist das strategische Instrument zur Strukturbereinigung und
ein Gutwort für Insolvenztreiberei. Es ist kein Wunder, dass die Gesetzliche
Krankenversicherung auch im Jahr 2018 einen Überschuss in Höhe von zwei Mrd.
Euro ausweist. Inzwischen hortet sie über 21 Mrd. Euro. Permanent fünf Mrd.
Euro werden den Krankenhäusern durch die oft langjährigen Klageverfahren
vorenthalten.“

Der VKD erhebt folgende Forderungen:

Kodier- und Abrechnungsregeln müssen eineindeutig gestaltet und kontinuierlich
weiterentwickelt werden. Es darf möglichst keine Interpretationsspielräume
geben. Hier ist die Selbstverwaltung in der Pflicht. Sie darf das nicht weiter
auf die lange Bank schieben.
Der schon 2014 gebildete Bundesschlichtungsausschuss, der auch Vorgaben für die
Abrechnung bestimmter Leistungen machen sollte, seit mindestens zweieinhalb
Jahren aber nicht mehr in Erscheinung getreten ist, muss ebenfalls wieder zügig
an die Arbeit gehen.
Irritationen und Fehlentwicklungen entstanden in der letzten Zeit auch durch
widersprüchliche Urteile von Sozialgerichten, die schließlich vom Gesetzgeber
dann einigermaßen geheilt werden mussten. Für qualifizierte Urteile müssen sich
die Gerichte angesichts der Komplexität des Abrechnungsgeschehens der
Krankenhäuser um eine angemessene Sachkompetenz bemühen.
Das inzwischen deutlich überkomplexe DRG-System muss als Ganzes auf den
Prüfstand gestellt werden – eine Forderung, die der VKD angesichts der
geplanten Herauslösung der Pflegekosten hier nochmals erhebt.
Und schließlich die grundsätzliche Forderung: Der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung muss aufgelöst werden. Er hat sich als Erfüllungsgehilfe
zum Milliardengeschäft der Krankenkassen selbst ins Abseits gestellt.


* Auswertung der am 13. Februar 29019 veröffentlichten Daten des MDK Nordrhein
durch Kaysers Consilium: „Mehr als 96 Prozent aller Krankenhausrechnungen sind
korrekt kodiert“

** Medinfoweb, Herbstumfrage 2018 zu Krankenhausrechnungsprüfungen 2017

Quelle: Pressemitteilung, 21.03.2019

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