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DKG zu den Aussagen des BSG-Praesidenten Die Geister, die er rief

Zu den Aussagen des BSG-Präsidenten: Die Geister, die er rief (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Mit seinen Aussagen zur Klagewelle der Krankenkassen verkennt der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) Ursache und Wirkung. Denn der Ursprung dieser Klagewelle lag nicht, wie vom BSG nun behauptet, in der Gesetzgebung. Vielmehr war das BSG mit seiner durch
den Gesetzgeber mehrfach korrigierten Rechtsprechung ursächlich. "Wenn der Präsident ausdrücklich darauf hinweist, dass die Rechtsprechung dafür verantwortlich sei, dass Gesetze und untergesetzliche Normen eingehalten und rechtmäßig ausgeführt werden und sich
darin die Rolle des BSG erschöpft, können wir ihm da nur zustimmen. Das bedeutet aber auch, dass das BSG die untergesetzlichen Normen nicht nach eigenem Gusto interpretieren darf", erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Das BSG hatte durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für
die Abrechnung der Komplexbehandlung bei akutem Schlaganfall massiv in das
Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung eingegriffen. In seinem
Urteil hatte das BSG die Festlegung der maximalen Transportzeit von Patienten
einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu
interpretiert. Statt als Transportzeit die Zeit zwischen dem
Rettungstransportbeginn und dem Rettungstransportende zu nehmen, hatte das BSG
geurteilt, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung des behandelnden
Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie zu laufen beginnt und mit der
Übergabe des Patienten an die behandelnden Ärzte der Neurochirurgie endet. Dies
entsprach aber nicht der Intention der Strukturvorgabe durch das Deutsche
Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), was auch im
Nachgang durch das Bundesgesundheitsministerium und das DIMDI klargestellt
wurde.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 06.02.2019

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