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Klageflut bei Sozialgerichten: Gemeinsame Erklärung schafft Rechtsfrieden

Klageflut bei Sozialgerichten: Gemeinsame Erklärung schafft Rechtsfrieden (Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



„Ich freue mich sehr, dass wir mit der Gemeinsamen Erklärung von Krankenkassen und Krankenhäusern das Hauptziel des Runden Tisches erreicht haben, nämlich die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau
sicherzustellen. Denn es gibt in unserem Land sehr gute Strukturen der Schlaganfallversorgung, die gemeinsam beispielhaft etabliert wurden. Die Gemeinsame Erklärung trägt dazu bei, diese Strukturen im Sinne der Schlaganfallpatientinnen und -patienten zu erhalten“, erklärte
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die den Runden Tisch zur flächendeckenden Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz initiiert hatte.

Ernst Merz, Präsident Landessozialgericht a.D., und Ministerin Sabine
Bätzing-Lichtenthäler ; © MSAGD
Auch Ernst Merz, der frühere langjährige Präsident des Landessozialgerichtes
Rheinland-Pfalz, der den Runden Tisch moderierte, zeigte sich zufrieden: „Die
Gespräche sind erfreulich konstruktiv und in einer dialogbereiten Atmosphäre
verlaufen, sodass schon nach der zweiten Gesprächsrunde eine Gemeinsame
Erklärung verabschiedet werden konnte. Vertreterinnen und Vertreter beider
Seiten haben sich auf eine einvernehmliche Beilegung von
Abrechnungsstreitigkeiten verständigt, die zur Klagewelle an den
Sozialgerichten geführt haben. Mit der Selbstverpflichtung zur zeitnahen
Umsetzung der Erklärung setzen Krankenkassen und Krankenhäuser ein deutliches
Zeichen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Es ist zu erwarten, dass die
Sozialgerichte deutlich entlastet werden.“

Beide Seiten erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich
der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch
einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen. Schwerpunkt der Erklärung
ist die Schlaganfallversorgung und die Erledigung eines Großteils der
Klageverfahren bezüglich der Neurologischen Komplexpauschalen des akuten
Schlaganfalles durch Klagerücknahmen. Dies soll in Bezug auf Klagen gegenüber
Krankenhäusern, die die aktuellen Abrechnungskriterien des Deutschen Institutes
für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Hinblick auf die
Transportzeit („die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt“) durch
ein bodengebundenes Transportmittel erfüllen, umgehend umgesetzt werden.
Hinsichtlich der Dauer der Transportzeit wird den Krankenkassen in
Rheinland-Pfalz im Einzelfall ein maßvolles Vorgehen im Sinne der
Versorgungssicherheit empfohlen. Die Prüfung und Berücksichtigung besonderer
Fallgestaltungen oder Grenzfälle, insbesondere im Hinblick auf Standorte, bei
denen als schnellstes verfügbares Rettungsmittel der Rettungshubschrauber in
Frage kommt, sollen im ersten Halbjahr 2019 umgesetzt werden.

„Ich danke Herrn Merz und allen Beteiligten für ihr pragmatisches und
versorgungsorientiertes Vorgehen im Sinne der Patientinnen und Patienten. Damit
sind wir die ersten, die so ein moderiertes Vorgehen zu einem erfolgreichen
Abschluss gebracht haben. Gerne werde ich auch weiterhin bei Bedarf als
Ansprechpartnerin für beide Seiten zur Verfügung stehen“, so die Ministerin.

Hintergrund: Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung
und geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, die Mindestmerkmale
für die Leistungsabrechnung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere
Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und
flächendeckende Versorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit
Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom
Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze
Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der
Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in
Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht
wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche
verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt.

Quelle: Ministerium f. Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 25.01.2019

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