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Weiterentwicklung statt Substanzverzehr: Moderne Krankenhausstrukturen sind ohne die erforderlichen Investitionsmittel nicht umsetzbar!

Weiterentwicklung statt Substanzverzehr: Moderne Krankenhausstrukturen sind ohne die erforderlichen Investitionsmittel nicht umsetzbar! (Krankenhausgesellschaft Sachsen).



Angesichts der Beratungen zum sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024 mahnt die KGS höhere Investitionsmittel an. Leipzig. Im Rahmen der derzeitigen Vorberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 appelliert die Krankenhausgesellschaft Sachsen an die Abgeordneten im Freistaat, die jährlichen Investitionsmittel
deutlich auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen. Im Freistaat Sachsen liegt die notwendige Investitionsquote weit hinter dem realen Bedarf zurück. Statt der erforderlichen und in vergleichbaren Bereichen
üblichen Investitionsquote von rund 8% p. a. erhielten die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren bezogen auf
die Umsatzerlöse zuletzt weniger als 3%.
„So kann es nicht weitergehen. Die Herausforderungen sind riesig. Wir haben es
mit einer Branche zu tun, in der rasanter Fortschritt in Medizin, Technik,
Digitalisierung und Logistik, etc. stattfindet. Gleichzeitig wollen wir für
unsere Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige
Versorgung gewährleisten und als Arbeitgeber und Ausbildungsstätten attraktiv
sein“, so Dr.
Stephan Helm, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
Er verweist auf die allein im Bereich Digitalisierung anfallenden notwendigen
Investitionen. Außerdem sollte keinesfalls der Substanzerhalt mittels
Pauschalinvestitionen vernachlässigt werden – auch vor 30 oder 20 Jahren
sanierte Krankenhäuser und deren Ausstattung benötigen
substanzerhaltende Maßnahmen. Darüber hinaus sind für Strukturentwicklungen und
den Erhalt
der Zukunftsfähigkeit Einzelinvestitionen - beispielsweise für die
Modernisierung von OP-Bereichen, von technischen Anlagen oder aufgrund der
zunehmenden Ambulantisierung von Leistungen - unerlässlich. „Einen hierfür
notwendigen räumlichen, logistischen und organisatorischen
Umbau kann man nicht einfach aus dem Hut zaubern“ so Helm weiter.
Aufgrund knapper werdender Personalressourcen wird künftig die
Versorgungssicherheit insbesondere in den ländlichen Räumen Sachsens eine
besondere Herausforderung darstellen.
Hierzu müssen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen mit den drei Zentren in
Dresden,
Leipzig, Chemnitz, z. B. unter Nutzung telemedizinischer Anwendungen, erweitert
und effizient
ausgebaut werden. Das bedeutet weitere Investitionsmittel: für Strukturen,
Netzwerke, Digitalisierung.
Helm betont, dass die Krankenhausgesellschaft Sachsen für eine zukunftsfähige
Weiterentwicklung der gesamten sächsischen Krankenhausstrukturen ein Zielbild
zur Diskussion gestellt hat,
welches aktuell in den Novellierungsprozess des Sächsischen Krankenhausgesetzes
einfließen
soll. „Ohne eine starke investive Flankierung wird allerdings eine
Weiterentwicklung in der sächsischen Krankenhausversorgung nicht realisierbar
sein“, so Helm.
Krankenhausversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Deren
Funktions- und Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung für eine funktionierende
Infrastruktur, eine florierende
Wirtschaft und für die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.
„Die Corona-Pandemie hat für alle sichtbar gemacht und gezeigt, dass man sich
auf uns auch
unter schwierigsten Bedingungen verlassen kann. Nun appellieren wir an unsere
politischen
Mandats- und Entscheidungsträger, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen
die Zukunftsfähigkeit der Krankenhauslandschaft zu gewährleisten“, fordert
Helm.
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Die Krankenhausgesellschaft Sachsen (KGS) repräsentiert als Landesverband im
Freistaat
Sachsen derzeit 78 Krankenhäuser mit ca. 25.500 Krankenhausbetten. Die KGS
gewährleistet
eine leistungsfähige, bürgernahe und flächendeckende Versorgung im Freistaat
Sachsen. Mit
mehr als 55.000 Beschäftigten und einem Umsatzvolumen von ca.4 Mrd. Euro
erfüllen die Krankenhäuser eine bedeutende Arbeitgeberfunktion und leisten
darüber hinaus einen entscheidenden gesundheitswirtschaftlichen Beitrag im
Freistaat Sachsen. Jährlich werden 1 Million Patienten stationär behandelt.
Zahlreiche nichtstationäre Behandlungsmöglichkeiten ergänzen das
Leistungsangebot der Krankenhäuser.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen, 28.01.2022

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