Az. S 7 KR 928/21: Das kontinuierliche Monitoring eines neurologischen Befundes ist im OPS 8-891 nicht weiter konkretisiert





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Az. S 7 KR 928/21: Das kontinuierliche Monitoring eines neurologischen Befundes ist im OPS 8-891 nicht weiter konkretisiert

Az. S 7 KR 928/21: Ein einseitig durch den MDK festgelegter Umfang einer neurologischen Befunderhebung ist - da nicht vom OPS 8-891 vorgegeben - unzulässig (Urteilsbegründung).

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