Az. S 3 KR 367/12: Krankenkasse muss sich vorherige wirksame Kostenübernahmeerklärung nach danach abweichender MDK-Beurteilung zurechnen lassen
Az. S 3 KR 367/12: Krankenkasse muss sich vorherige wirksame Kostenübernahmeerklärung nach danach abweichender MDK-Beurteilung zurechnen lassen (Justiz Rheinland-Pfalz).
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