Neue Kaufmännische Direktorin der MEDICLIN Robert Janker Klinik /> Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen: Befund, Diagnose, Therapie />

Die Finanzierungslücken der Krankenhäuser nehmen dramatisch zu mydrg.de





groups

Die Finanzierungslücken der Krankenhäuser nehmen dramatisch zu

Die Finanzierungslücken der Krankenhäuser nehmen dramatisch zu (Klinikverbund Hessen).



Klinikverbund Hessen fordert ausreichende Finanzierung von Investitionen, Pflegekosten und den extrem steigenden Preisen für die Krankenhäuser. Die Krankenhäuser in Hessen müssen über 35% der Investitionskosten aus eigenen Mitteln finanzieren – wegen steigender
Baukosten sogar bis zu 50%. Doch wo sollen die herkommen, wenn gleichzeitig die Pflegepersonalkosten trotz gegenteiliger Versprechen vorfinanziert werden müssen, die Energiekosten und in
der Folge auch die allgemeinen Preise in die Höhe schießen und die
CORONA-Hilfen am 19. März auslaufen, obwohl die Pandemie noch längst nicht
überstanden ist und die Kliniken weiter belastet?"

So stellt Geschäftsführer Reinhard Schaffert die aktuelle Situation der
Krankenhäuser anlässlich der Mitgliederversammlung des Klinikverbunds Hessen e.
V. dar. Es müsse endlich ein Ende haben, dass die Krankenhäuser immer in
Vorleistung gehen müssten, sei es beim Pflegebudget, bei Tarifsteigerungen oder
bei der allgemeinen Kostenentwicklung, die aktuell angesichts des Krieges in
der Ukraine unabsehbar in die Höhe schieße. "Dazu ist einfach kein Spielraum
mehr da, denn diese Kosten und Vorleistungen können die Krankenhäuser nur
stemmen, wenn sie entweder Gewinne bei den Behandlungserlösen erzielen oder an
anderer Stelle Kosten einsparen – beides ist inzwischen kaum noch möglich",
erklärt Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen und
konkretisiert: "Unser Haus muss wegen der schleppenden Verhandlungen seit 2020
rund 19 Millionen Euro an Personalkosten für die Pflege vorlegen und in 2022
werden es noch einmal 13 Millionen sein. Bis dieses Geld über zu vereinbarende
Ausgleiche zurückfließt werden noch Jahre vergehen". Die Politik habe mit dem
Pflegepersonalstärkungsgesetz nicht nur versprochen, die Pflegepersonalkosten
vollständig zu refinanzieren, sondern auch das Ziel gehabt, die Situation der
Pflege zu verbessern und Anreize für zusätzliche Stellen und entlastende
Maßnahmen zu geben. Dies sei jedoch nicht möglich, wenn die Krankenhäuser dazu
in Vorleistung gehen müssten.

Ähnliches gelte auch für andere Finanzierungsprojekte wie den Struktur- und
Zukunftsfonds. Hier seien Antragsstellung sowie deren Prüfung durch das
Bundesamt für Soziale Sicherung und das Land so aufwändig und schleppend, dass
die damit verfolgten Ziele nicht in der vorgesehenen Frist erreicht werden
könnten. Wenn, wie beim Krankenhauszukunftsgesetz, konkret zu erreichende Ziele
vorgegeben wären und deren Nichterreichung sanktioniert würde, dann bräuchte es
auch kein so aufwändiges Antragsverfahren im Vorfeld. Insgesamt habe in den
letzten Jahren der bürokratische Aufwand in vielen Bereichen erheblich
zugenommen und entziehe der eigentlichen Aufgabe der Patientenversorgung immer
mehr Ressourcen.

In der öffentlichen und politischen Diskussion werde oft unterstellt, die
Krankenhäuser wollten sich bereichern und die Krankenhausversorgung werde
kommerzialisiert. "Tatsache ist, dass wir öffentlichen Krankenhäuser jeden
verfügbaren Cent wieder in die Versorgung stecken, dennoch müssen auch
öffentliche Krankenhäuser angesichts begrenzter Mittel nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten geführt werden", stellt Schaffert klar. Die Politik könne
jedoch nicht einerseits die Einnahmen der Krankenhäuser festlegen und begrenzen
und andererseits bei den Kosten dem Markt freien Lauf lassen.

In der aktuellen Situation seien aus Sicht des Klinikverbunds Hessen kurz und
mittelfristige Maßnahmen erforderlich:

Sofortmaßnahmen
Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes auf mindesten 250 €
automatische jährliche Anpassung aller Pflegeentgeltwerte um den Veränderungswert als Motivation zur Beschleunigung der Verhandlungen

Medizinischer Dienst:
Aussetzung der Abrechnungs- und Strukturprüfungen
Generelle Absenkung der Prüfquote auf 5%
Abschaffung der Aufschläge bei Rückzahlungen.
Anpassung des Mindererlösausgleichs für das Jahr 2021/2022
Basis 100% der Erlöse 2019 (statt 98%)
Fortführung der COVID-Versorgungszuschläge und Ausgleichszahlungen über den 19. März hinaus
Einführung eines Energiekosten- bzw. Inflationszuschlags auf den Landesbasisfallwert
Ergänzende Landesregelung zum Sicherstellungszuschlag, um notwendige Kliniken in strukturschwachen Regionen zu erhalten

Mittelfristige Maßnahmen:
Dauerhafte Beibehaltung der Zahlungsfrist von fünf Tagen für die Vergütung von Krankenhausleistungen

Beschleunigung und Entbürokratisierung der Budgetverhandlungen:
Abschließende gesetzliche Festlegung erforderlicher Unterlagen (zur Vermeidung permanenter Nachforderungen von Unterlagen durch die Kostenträger als Strategie der Verzögerung)
Verringerung der Testat-Pflichten
Keine Infragestellung von Testaten und rechtsverbindlichen Erklärungen
Bei Aufforderung zur Verhandlung durch das Krankenhaus vorläufige Festsetzung der Forderung nach 12 Wochen
Reform der Krankenhausfinanzierung
Auskömmliche Investitions-, Betriebskosten- und Vorhaltefinanzierung
Beteiligung von Krankenhauspraktikern an der geplanten Expertenkommission
Spürbare Entlastung von bürokratischen Aufwänden und Vorgaben, unter anderem in den Bereichen Qualitätssicherung
Personaleinsatz (Pflegepersonaluntergrenzen)
Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Prüfaufwände bei der Vergabe von Bundesmitteln (KHZG)
Stattdessen Schaffung von Leitplanken, in denen sich die Krankenhäuser bewegen und entfalten können.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 08.03.2022

« Neue Kaufmännische Direktorin der MEDICLIN Robert Janker Klinik | Die Finanzierungslücken der Krankenhäuser nehmen dramatisch zu | Cyber-Sicherheit im Gesundheitswesen: Befund, Diagnose, Therapie »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige