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Einigung zum UKGM: Zukunftsinvestition in Gesundheitsversorgung, Forschung und Lehre und Sicherheit der Beschäftigten

Einigung zum UKGM: Zukunftsinvestition in Gesundheitsversorgung, Forschung und Lehre und Sicherheit der Beschäftigten (Hessische Staatskanzlei).



Die Landesregierung hat sich mit dem Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) und dessen Eigentümer, der RHÖN-KLINIKUM AG, sowie der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, auf die Ausgestaltung der weiteren Zusammenarbeit geeinigt. Das Land wird sich über die kommenden zehn Jahre mit insgesamt bis zu knapp einer halben Milliarde Euro
Investitionsmitteln an der weiteren Entwicklung der beiden Klinikstandorte Gießen und Marburg beteiligen. Im Gegenzug wird das UKGM für die zehnjährige Laufzeit des Vertrages eine optimale Gesundheitsversorgung,
die Qualität von Forschung und Lehre sowie den Verzicht auf betriebsbedingte
Kündigungen und die Ausgliederung von Betriebsteilen garantieren.

Stärkere Investition in Weiterentwicklung des UKGM

„Die Einigung aller Vertragspartner ist ein riesiger Schritt voran für die
gesamte Region: Das Land investiert damit massiv in die Zukunft der Standorte
und ergänzt damit die von der RHÖN-KLINIKUM AG geplanten Investitionen – damit
wird in den kommenden zehn Jahren deutlich stärker in die Weiterentwicklung des
UKGM investiert“, erklären Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier,
Wissenschaftsministerin Angela Dorn und Dr. Christian Höftberger,
Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG.

„Diese Einigung setzt auf dem Zukunftspapier von 2017 auf, das zwischen dem
UKGM, den beteiligten Universitäten und der Landesregierung vereinbart wurde.
Die Laufzeit von zehn Jahren trägt der Bedeutung langfristiger Entscheidungen
in der Wissenschaft Rechnung und gibt zugleich dem Unternehmen Sicherheit für
seine Pläne an diesen wichtigen Standorten der Gesundheitsversorgung und der
medizinischen Forschung. Das deutlich stärkere Engagement des Landes sichert
hier die qualitativ hohe Versorgung der Patientinnen und Patienten, baut das
hohe Niveau von Forschung und Lehre weiter aus und garantiert die Arbeitsplätze
beim größten Arbeitgeber der Region.“

Ministerpräsident Bouffier bei den Gesprächen
© Staatskanzlei
„UKGM als Maximalversorger und Wissenschaftsstandort langfristig stärken“
„Für die RHÖN-KLINIKUM AG hat es immer oberste Priorität, im Sinne der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten sowie der
Forschung und Lehre zu handeln und dem UKGM langfristige Planungssicherheit zu
geben. Wir freuen uns daher, mit dem Land diese Absichtserklärung schließen zu
können. Sie stellt ein klares Bekenntnis des Landes zur Unterstützung des UKGM
und zur Bereitstellung von Investitionsfördermitteln dar. Auch wenn in den
kommenden Jahren große Herausforderungen bestehen bleiben, ist die
Absichtserklärung ein Beleg dafür, dass das Land Hessen und die RHÖN-KLINIKUM
AG gemeinsam das UKGM als Maximalversorger und Wissenschaftsstandort
langfristig stärken wollen“, sagte Dr. Christian Höftberger,
Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG.

Prof. Dr. Werner Seeger, Ärztlicher Geschäftsführer des UKGM, betont: „Die
Einigung stellt einen wichtigen Schritt dar, die technischen und strukturellen
Bedingungen am UKGM denen der anderen Universitätsklinika anzunähern. Der
exzellenten medizinischen Wissenschaftsentwicklung der letzten Jahre müssen
auch exzellente Bedingungen der Krankenversorgung zur Seite gestellt werden.“

Investitionsmittel in Höhe von mindestens 45 Millionen Euro jährlich
Die Vereinbarung zwischen dem Land, dem UKGM, der RHÖN-KLINIKUM AG und
Asklepios sieht vor, dass das Land – vorbehaltlich der Zustimmung des
Haushaltsgesetzgebers – von 2022 an das UKGM mit Investitionsmitteln in Höhe
von jährlich 45 Millionen Euro (2022), aufwachsend um vereinbarte Prozentsätze
bis auf gut 54 Millionen Euro im Jahr 2031, unterstützt. Im Gegenzug verzichtet
die UKGM GmbH grundsätzlich auf betriebsbedingte Kündigungen und die
Ausgliederung von Betriebsteilen. Ausgenommen sind lediglich besondere Fälle
mit Zustimmung des Landes, insbesondere im Gegenzug für die gleichzeitige
Wiedereingliederung derzeit ausgelagerter Bereiche. Die Partner werden eine
verbindliche Liste der zukünftig zu finanzierenden Projekte und der
Investitionen des Konzerns in Baumaßnahmen und medizinische Geräte vereinbaren.
Die Vereinbarung kann frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden.

Die Übereinkunft enthält zudem eine erneute Change-of-Control-Klausel, die dem
Land für den Fall eines Wechsels in der Eigentümerstruktur die Möglichkeit
gibt, das UGKM zurück in Landeseigentum zu überführen; diese Klausel gilt auch
bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages bis 2031. „Wir sichern dem Land Hessen
damit zusätzlichen Einfluss, damit das UKGM sich kontinuierlich
weiterentwickeln kann“, so Ministerin Dorn. Wie schon bisher gilt außerdem das
Thesaurierungsgebot, das heißt, erwirtschaftete Gewinne müssen in das UKGM
reinvestiert werden.

Erfolgreiche Zukunftsperspektive
„Spitzenmedizin braucht Verlässlichkeit, damit die untrennbare Einheit von
Forschung, Medizinerausbildung und Krankenversorgung Früchte tragen kann“,
erklärt Prof. Dr. Katharina Krause, Präsidentin der Philipps-Universität
Marburg, „für die Universitätsmedizin in Mittelhessen ist diese Perspektive auf
die kommenden fünf bis zehn Jahre daher zu begrüßen.“ Prof. Dr. Joybrato
Mukherjee, Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), ergänzt: „Die
nun erreichte Verständigung sichert die zwingend notwendigen Investitionen für
die drittgrößte Universitätsklinik Deutschlands; für eine exzellente Forschung
und Lehre an den Universitäten Gießen und Marburg und ihren Fachbereichen
Medizin sind diese Investitionen von existentieller Bedeutung.“

Abschließend ergänzt Dr. Gunther K. Weiß, Vorsitzender der Geschäftsführung des
UKGM: „Mit der Absichtserklärung ist es gelungen, die unterschiedlichen
Interessen, Aufgaben und Zielsetzungen des UKGM zu verbinden und den
Universitätskliniken so eine erfolgreiche Zukunftsperspektive zu geben.
Forschung, Lehre, Ausbildung und Krankenversorgung können jetzt langfristig
gemeinsam weiterentwickelt werden. Dafür hat sich die Anstrengung aller
Beteiligten gelohnt.“

Quelle: Hessische Staatskanzlei, 18.01.2022

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