Kein Austausch des Prüfgegenstandes nach abschließender Leistungsentscheidung
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Personal- und Sachmittelgestellung an ermächtigte Ärzte sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (Bundesfinanzhof).
Az. L 16 KR 182/21: Das Intensivmerkmal "Anwendung von Sicherungsmaßnahmen" (hier: OPS 9-619) ist nicht bereits durch die Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung erfüllt (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 189/21: Nach- oder Umkodierung von Nebendiagnosen nur innerhalb des Fristenregimes des § 7 Abs. 5 PrüfV 2016 (Urteilsbegründung).
Ist die Gebührenordnung für Ärzte auf Gesellschaften mit beschränkter Haftung anzuwenden? (Deutsches Ärzteblatt).
Az. B 1 KR 17/22 R: Rechnungsbegleichung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stelle kein (konkludentes) Anerkenntnis und somit keine Erledigung des Rechtsstreits dar (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 1217/22: Unter Reanimation aufgenommener und nach wenigen Minuten verstorbener Patient begründet eine vollstationäre Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Krankentransport-Richtlinie: Verordnung von Krankenfahrten durch Krankenhäuser im Rahmen der tagesstationären Behandlung gemäß § 115e Absatz 2 Satz 3 SGB V (Quaas & Partner).
Kliniken fordern Schadenersatz und verklagen Lauterbach (Das Krankenhaus 04/2024, PDF, 78 kB).
Az. S 2 KR 326/22: Aufrechnungsverbot wegen unwirksamer Regelungen in der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019? (Krahnert & Krahl).
Az. S 22 KR 2605/20: Die Klägerin durfte den hier streitigen OPS 8.918.01 (Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie) nicht in Ansatz brinmgen (Urteilbegründung).
Az. S 3 KR 2980/20: Anforderungen der Qualitätssicherung sind nicht automatisch mit dem Vergütungsanspruch verknüpft (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 37/22 R: Eine geburtshilfliche äußere Wendung in Sectio-Bereitschaft erfordere besondere Mittel des Krankenhauses, zu ermitteln sei indes, ob teilstationär oder vollstationär (Terminvorschau 09/24).
Az. B 1 KR 41/22 R: Ein Dekubitus als Folge einer Druckbelastung habe nicht vorgelegen und sei daher nicht zu kodieren (Terminbericht 09/24).
Sind kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts insolvenzfähig? (Curacon).
Versorgungsauftrag KIN zu KJP: Entfall des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Az. B 1 KR 32/22 R: Verjährungsfrist bei Aufrechnung einer Aufwandspauschale (KMH Medizinrecht).
Az. S 48 KR 218/18: Stationär oder Ambulant? Neben der Intensität der eingesetzten Mittel ist auch der Bewertungsspielraum bei der ambulanten Vergütung heranzuziehen (Urteilsbegründung).
Urteil zur Hauptdiagnose: Bundessozialgericht überrascht Fachwelt (Bibliomedmanager).
Az. B 1 KR 37/22 R: Besteht eine stationäre Krankenhausbehandlungsindikation zur Durchführung einer geburtshilflichen äußeren Wendung in Sectio-Bereitschaft (besonderes Mittel des Krankenhauses) (Terminvorschau 09/24).
Az. B 1 KR 41/22 R: BSG zur Kodierung eines Dekubitus bei diabetischem Fußsyndrom mit Vorfußamputation (Terminvorschau 09/24).
Kreisklinik Groß-Gerau verklagt den Bundesgesundheitsminister (Frankfurter Rundschau).
Az. L 10 KR 98/22 KH: Landessozialgericht NRW zu den Dokumentationsvoraussetzungen für die Kodierung des OPS-Kodes 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 796/21 KH: Die Voraussetzungen des OPS 8-980 (intensivmedizinische Komplexbehandlung) für die Feststellung der intensivmedizinischen Versorgung heranzuziehen ist unzulässig (Urteilsbegründung).
Prüfquoten-Ermittlung: Festlegung auf das Datum der ersten leistungsrechtlichen Entscheidung sei in Hinblick auf die Regelungen in § 275c SGB V rechtswidrig (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 6/23 B: Verjährung von Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. B 6 KA 2/23 R: Investitionskostenabschlag bei ambulanten Notfallbehandlungen durch das Krankenhaus ist zulässig (Terminbericht 06/24).
Das Krankenhausplanungsrecht in NRW zeigt erste Ansätze für sektorale Kooperationen (Gesundheitsrecht.blog).
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 94/21: Bei der CPAP-Atemunterstützung bei Neugeborenen werden nur Zeiten des apparativen Einsatzes addiert (Urteilsbegründung).
Az. B 8 AY 3/23 R: Kosten einer stationären psychiatrischen Behandlung für Asylbewerber sind bei akuter Erkrankung zu erstatten (Pressemitteilung).
Az. B 1 KR 32/22 R: Keine Aufwandspauschalen-Zahlungsverpflichtung für vor 2016 eingeleiteter sachlich-rechnerischer Rechnungsprüfung (Urteilsbegründung).
Warnhinweis: 1-Monatsfrist für den Widerspruch gegen die Ermittlung der Prüfquote durch den GKV-Spitzenverband (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 7 KR 526/20: Krankenkasse muss Mehrkosten für medizinisch notwendiges Einzelzimmer nicht übernehmen (Beck Aktuell).
Kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts K.d.ö.R. gilt nicht als öffentlicher Arbeitgeber (Curacon).
Krankentransporte stationärer Patienten zwischen zwei Standorten eines Krankenhauses unterliegen der Gesamtbehandlungsverantwortung des Krankenhauses und sind mit der Fallpauschale abgegolten (Terminbericht 01/24).
Az. S 39 KR 1723/22: Vorstationäre Pauschale statt Notfallpauschale: Vergütung bei Einweisung zur Krankenhausbehandlung aufgrund eines Notarzt-Einsatzprotokolles (Urteilsbegründung).
Az. B 6 KA 26/22 R: MVZ in nicht-ärztlicher Trägerschaft sind bei partieller Entsperrung des Planungsbereichs nicht nachrangig, sondern gleichberechtigt zu berücksichtigen (Jus Medicus).
Az. B 1 KR 15/22 R: Gesonderte Begründungspflicht bei Abrechnung vollstationärer Notfallbehandlungen (Quaas & Partner).
Az. L 10 KR 226/22: Der Wechsel vom MD-Begehungsverfahren in das schriftliche Verfahren außerhalb der auch in diesem Zusammenhang maßgeblichen Sechswochenfrist des § 275 Abs. 1c S. 2 SGB V ist nicht zulässig (Urteilsbegründung).
Az. S 44 KR 1602/17: Bei verspäteter Einleitung eines Prüfverfahrens und vorheriger Erfüllung der Obliegenheiten muss das Krankenhaus nicht mehr mitwirken (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 1/23 R: Zahlungsfrist und daraus resultierende Folgen bei Zahlungsverweigerung einer Krankenkasse (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 16 KR 292/21: Plankrankenhaus mit Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin hat nicht automatisch auch einen Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie / AEB-Vereinbarungen individueller Entgelte setzten kongruenten Versorgungsauftrag voraus (Urteilsbegründung).
Az. S 19 KR 123/23: Anspruch auf Aufwandspauschale erst mit gerichtlichem Anerkenntnis der Krankenkasse (Quaas & Partner).
Az. L 16 KR 155/22: FPV 2018: Keine Vergütung eines Zusatzentgeltes für ein Faktor X Präparat (Coagadex®) gem. OPS 8-812.a im Jahr 2018 (Urteilsbegründung).
Hybrid-DRG: AOP-Meldung zurückziehen? Vorher wirtschaftliche Gegenüberstellung! (Solidaris).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das systematische Verzeichnis der ICD-10 ist bei Widersprüchlichkeiten maßgeblich für die Kodierung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22 R: Konkreter intensiver Mitteleinsatz muss bei stationärer Notfallbehandlung deutlich und dokumentiert werden (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 5 KR 357/22: Materielle Präklusion bei nicht fristgemäßer Mitteilung der abschließenden Entscheidung (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 15/22 R: Stationäre Notfallbehandlung: Teilweise Abkehr von Implikationen aus dem Schockraum-Urteil (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 3288/21: Keimbesiedlung oder Kolonisation reichen für die Kodierung einer Wundinfektion (hier: B37.88 Candidose) ohne lokale oder systemische Infektionszeichen nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 1032/20: Bei einer schweren chronifizierten psychiatrischen Erkrankung kann nicht von vornherein von einer fehlenden medizinisch-ärztlichen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/22 R: BSG urteilt erneut zur Kodierung der Hauptdiagnose (Quaas & Partner).
Sozialrechtliche Voraussetzungen eines ausnahmsweise zulässigen off-label-use (Springer).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Das Bundessozialgericht berichtet über seine Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung im Jahr 2023 (Download, PDF, 2 MB).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 25/22 R: Für die Kodierung der Hauptdiagnose komme es auf die objektive Behandlungssituation zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Krankenhaus an (Medizinrecht RA Mohr).
OP-Bericht: Dokumentationspflicht verschiedener Fachrichtungen (KMH-Medizinrecht).
Aufklärung bei vorhersehbarer ernsthaftes Möglichkeit der Operationserweiterung (KMH-Medizinrecht).
B 1 KR 25/22 R: Ressourcenverbrauch entscheidet bei konkurrierenden Hauptdiagnosen (Aortenklappenstenose und Subduralhämatom) (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 575/19: Der histopathologische Befund nach Entlassung des Patienten rechtfertige die Kodierung einer Osteomyelitis ohne klinische Anzeichen trotz Zehenamputation nicht... (Urteilsbegründung).
Vergleich geschlossen: Klinikkonzern zahlt hohe Entschädigungssumme im Arbeitsrechtsstreit (NDR).
Az. S 18 KR 1746/23 ER: MD muss vorläufig eine Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale für Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation (OPS 8-552) ausstellen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 426/20: Anerkennung als Zentrum nach der Zentrumsregelung nur bei Einhaltung der Voraussetzungen (Urteilbegründung).
Az. B 1 KR 8/23 R: Aufschlagszahlungen erst ab 2022 gerechtfertigt (Urteilsbegründung).
Az. L 8 AY 24/21: Nach dem Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann eine Klinik keinen Ersatz für Dolmetscherkosten vom Sozialhilfeträger verlangen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 8/23 R: Für eine vor dem 01.01.2022 eingeleitete Abrechnungsprüfung darf keine Strafzalung erhoben werden (Medizinrecht RA Mohr).
Rechtsgutachten untersucht Haftungsrisiken bei Anwendung von Ersteinschätzungsverfahren in Krankenhäusern (ZI, PDF, 441 kB).
Az. L 5 KR 2052/23: Die Abrechnungsfähigkeit einer Komplexleistung bestehe bis zur rechtskräftigen Ablehnung der Strukturvoraussetzung seitens des Medizinischen Dienstes (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 3223/22: Die pauschalierte Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen verstoße gegen höherrangiges Recht (Urteilsbegründung).
Az. VI ZR 244/21: Zumutbare Sturzprophylaxe als Patientenschutz ist Klinikpflicht (Evangelisch).
Ambulante Eingriffe: Behandlungsoptionen mit tendenziell höheren Risiken bei Erweiterung des AOP-Kataloges (Springer).
EuGH-Urteil C-807/21: Datenschutzbußgelder gegen Unternehmen erfordern nachweisbares Verschulden von Verantwortlichen (Solidaris).
Az. S 3 KR 2980/20: Kein Entfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Warum das Stockacher Krankenhaus kein Geld vom Landkreis bekommt (Südkurier).
ANEVita: Geschäftsführer entziehe sich einer öffentlichen Lage-Analyse durch Auskunftsverweigerung (Ostfriesen-Zeitung).
Müssen Kommunen demnächst auch Unterstützungsleistungen für freigemeinnützige und private Krankenhäuser leisten? Der Verweis auf die anderslautende BGH-Rechtsprechung könnte überholt sein (DB Law).
Az. B 1 KR 8/23: Aufschlagszahlung erst für Prüfverfahren ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 18/22 R: Verlegung nur bei sachlichen Grund (Medizinrecht Saarland).
Coronatest kann im Krankenhaus gesondert wahlärztlich mit geminderter Gebührenordnungsposition abrechenbar sein (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 32/22 R: Kurze Verjährung gilt auch für Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
BSG: Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen (KMH Medizinrecht).
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen in der nordrhein-westfälischen Krankenhausplanung (Quaas & Partner).
Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) (Recht NRW).
Az. S 24 KR 298/23: Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes (Medizinrecht RA Mohr).
Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 18/22 R: Abrechenbarkeit einer durch Dritte (Vertragsärzte) ausgeführten Strahlentherapie als allgemeine Krankenhausleistung gem. § 2 Abs 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 32/22 R: Auch für Aufwandspauschalen gelte eine 2-jährige Verjährungsfrist nach § 109 SGB V (Terminbericht 50/23).
Az. B 1 KR 2/23 R: Klinik muss Aufrechnung hinnehmen bei Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 17/22 R: Die vorbehaltliche Zahlung der Krankenkasse unter Bestreitung des Vergütungsanspruches stellt kein (konkludentes) Anerkenntnis dar (Terminbericht 50/23).
Az. B 1 KR 1/23 R: Das Krankenhaus hat den Behandlungsfall zu Unrecht mit der Nebendiagnose R09.2 (ICD-10-GM, Version 2014) kodiert, die die höher vergütete DRG F62A ansteuert (Terminbericht 50/23).
Hotel Transsilvanien, Nightmare on Elm Street oder Biene Maja: Verwertungsfirma will Lizenzgebühren von Krankenhäusern (Süddeutsche Zeitung).
Az. B 1 KR 1/23 R, B 1 KR 2/23 R, B 1 KR 17/22 R und B 1 KR 32/22 R: Das Bundessozialgericht entscheidet zu Strukturvoraussetzungen beim OPS 9-98b.-, zur Kodierung der Nebendiagnose R09.2 und zur Aufwandspauschale (Terminvorschau 50/23, PDF, 139 kB).
OPS-Strukturprüfung: Entgegen der MD-Begutachtungsrichtlinien setze der OPS 8-981.2 keine schriftliche Kooperationsvereinbarung voraus / Unzulässiger Schluss, dass Nachweise von Strukturmerkmalen nur schriftlich oder durch Urkunden erbracht werden können (Solidaris).
Az. L 6 KR 75/21: Kein vollständiger Entfall des Vergütungsanspruches bei teilweiser Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Az. L 16 KR 141/20: Krankenhaus hat Anspruch auf die Aufwandspauschale bei Streichung eines Behandlungstages ohne Rechnungsminderung (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 767/23: Krankenkasse sei nicht verpflichtet, dem Krankenhaus nicht augenfällige Rechnungsfehler mitzuteilen (Quaas & Partner).