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Hamburger Krankenhäuser brauchen finanzielle Sicherheit in der Krise

Hamburger Krankenhäuser brauchen finanzielle Sicherheit in der Krise (Pressemitteilung).



Hamburgische Krankenhausgesellschaft fordert Liquidität und Budgetgarantie für 2021 und richtet den Blick in die Zukunft Hamburg, 27. Januar 2021. Die Corona Pandemie bringt die Krankenhäuser an ihre Leistungsgrenzen: Personalausfälle durch erkranktes oder in Quarantäne befindliches Personal, Schließungen von
Stationen, Absagen von nicht-dringlichen Operationen. Eine täglich aufs Neue notwendige Umorganisation des Krankenhausbetriebs sowie ein hoher Aufwand durch behördlich angeordnete
Schutz- und Isolationsmaßnahmen für die Behandlung COVID-19 Erkrankter stellen die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden vor enorme Herausforderungen.

Die Krankenhäuser fühlen sich mit ihren Anstrengungen, den täglichen Betrieb
und die Patientenversorgung unter diesen Bedingungen aufrecht zu erhalten, von
der Bundespolitik allein gelassen.

Bis Ende des vergangenen Jahres konnten die Krankenhäuser auf einen
Gesamtjahresausgleich von Erlösen und Kosten vertrauen, doch dieses Instrument
ist nun ausgelaufen. Das Regelfinanzierungssystem, nach dem Krankenhäuser eine
Fallpauschale für jede Patientenbehandlung abrechnen können, funktioniert in
der Pandemie mit den oben beschriebenen Leistungseinschränkungen nicht mehr.

Die Regelungen des deutlich reduzierten zweiten Rettungsschirms ab November
2020 gelten nur für einen Teil der Krankenhäuser und laufen am 28. Februar 2021
bislang ohne Folgeregelung aus. Herr Minister Spahn hat zwar Anfang des Jahres
eine „Gehältergarantie“ ausgesprochen, gesetzgeberisches Handeln ist dieser
Zusage bislang nicht gefolgt.

Um das Jahr 2021 wirtschaftlich durchstehen zu können, brauchen die
Krankenhäuser eine Absicherung ihrer Liquidität und der Budgets.

Jörn Wessel, 1. Vorsitzender der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft: „Ein
Krankenhaus unter den aktuellen Corona-Bedingungen zu führen, heißt nicht zu
wissen, auf welcher Grundlage das Budget und das Jahresergebnis am Ende des
Jahres beruhen werden. Dennoch müssen jeden Tag unmittelbar kostenwirksame
Entscheidungen getroffen werden, um die Versorgung aufrecht zu halten - bspw.
über den Personaleinsatz. Daher muss der Rettungsschirm schnellstmöglich das
Jahr 2021 sichern.“

Um sich auf die Patientenversorgung konzentrieren zu können, müssen die
Krankenhäuser außerdem dringend wieder von Verwaltungsaufgaben entlastet
werden, wie bereits in der ersten Welle der Pandemie. So wurden im Frühjahr
2020 kurzfristig die Pflegepersonaluntergrenzen ausgesetzt. Es ist den
Krankenhäusern nicht vermittelbar, dass ebendiese Pflegepersonaluntergrenzen
zum 1. Februar 2021 noch auf weitere, große Fachabteilungen, wie Innere Medizin
und Chirurgie, ausgeweitet werden sollen. Dies verschärft den Personalmangel
noch und vermehrt die Dokumentation. Ebenfalls, wie in der ersten Welle, muss
die Prüfquote des Medizinischen Dienstes wieder auf fünf Prozent beschränkt
werden. Pflegekräfte und Ärzte müssen in dieser Krisensituation von
überflüssiger Bürokratie befreit werden.

Über die kurzfristig notwendigen Instrumente zur Pandemiebewältigung hinaus,
zeichnet sich ein dringender grundlegender Reformbedarf der
Krankenhausfinanzierung ab. Eine wesentliche Erkenntnis ist heute bereits
festzuhalten: Die Krankenhäuser als Rückgrat der medizinischen Versorgung
müssen für die notwendige Vorhaltung von Intensivbetten, Notfallaufnahmen,
Kreissälen u.v.m. einen garantierten Budgetanteil erhalten. Die rein
leistungsbezogene Vergütung mit Fallpauschalen kann solche
versorgungsnotwendigen Strukturen eines Krankenhauses nicht hinreichend
finanzieren und wird dem tatsächlichen Bedarf daher nicht gerecht. Ausführlich
sind die Positionen der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft dazu in den
Forderungen 2021 (Anlage) erläutert.

Jetzt ist zur Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der
Krankenhäuser jedoch kurzfristiger Handlungsbedarf gegeben. Die Hamburgische
Krankenhausgesellschaft fordert daher:

kurzfristige Liquiditätssicherung, die sich am konkreten Leistungsgeschehen und
der damit verbundenen Erlöslage der einzelnen Krankenhäuser im Vergleich zum
Jahr 2019 orientiert. Am Ende des Jahres 2021 wird verpflichtend ein
Ganzjahresausgleich bezogen auf das Jahr 2019 mit einem Ausgleichssatz von 85
Prozent durchgeführt.
wirtschaftliche Absicherung für das gesamte zweite Jahr der Pandemie für alle
Krankenhäuser und alle Leistungsbereiche
Entlastung von nicht zwingend notwendigen Dokumentations- und
Nachweisverpflichtungen. Insbesondere die Pflegepersonaluntergrenzen und deren
Dokumentation sind mit sofortiger Wirkung für 2021 für alle Krankenhäuser
auszusetzen. Keine Erweiterungen dieser Vorschriften!
die Prüfquote des Medizinischen Dienstes muss auch für das Jahr 2021 auf
maximal 5 Prozent beschränkt werden
das 5-Tage-Zahlungsziel der Krankenkassen für die Begleichung von
Krankenhausrechnungen ist dauerhaft beizubehalten
Zur Umsetzung muss nun zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.

Quelle: Pressemitteilung, 27.01.2021

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