Argumentationspapier des GKV-Spitzenverbandes zu Krankenhausabrechnungsprüfungen
Kassen wollen Krankenhaus-Abrechnung reformieren / Geschäftsmodell von Abrechnungsdienstleistern bedroht (GKV-Spitzenverband, PDF, 1,3 MB).
Kassen wollen Krankenhaus-Abrechnung reformieren / Geschäftsmodell von Abrechnungsdienstleistern bedroht (GKV-Spitzenverband, PDF, 1,3 MB).
Der SpiFa begrüßt die zügige Umsetzung der Hybrid-DRG inkl. Abrechnungslösungen (Pressenachricht).
Mit Künstlicher Intelligenz gegen Abrechnungsbetrug (Pharmazeutische Zeitung).
vdek-Basisdaten: Daten, Zahlen und Fakten zum Gesundheitswesen (vdek, PDF, 3,5 MB).
Az. S 17 KR 600/21: Die Frist zur Mitteilung der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse ist eine Ausschlussfrist (Quaas & Partner).
Positionspapier "Gesundheitsregionen" zeigt neue Wege für notwendige regionale Transformation (AOK Bundesverband, PDF, 400 kB).
Warum wir die Krankenhausabrechnungsprüfung im Einzelfall weiterhin brauchen (BKK Dachverband, PDF, 142 kB).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht einen Sachbearbeiter Kodierung und Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (m/w/d) (Stellenanzeige).
Personaluntergrenzen in der Pflege entzweien Krankenkassen und Kliniken (Deutsches Ärzteblatt).
Krankenhausfinanzierung ausreichend? Geschäftsführer kontern AOK-Chef (Kreiszeitung Wochenblatt).
Az. B 1 KR 17/22 R: Rechnungsbegleichung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht stelle kein (konkludentes) Anerkenntnis und somit keine Erledigung des Rechtsstreits dar (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 1217/22: Unter Reanimation aufgenommener und nach wenigen Minuten verstorbener Patient begründet eine vollstationäre Krankenhausbehandlung (Urteilsbegründung).
Warum es Streit um die Krankenhausrechnung gibt (Schwäbische Zeitung).
Az. S 3 KR 2980/20: Anforderungen der Qualitätssicherung sind nicht automatisch mit dem Vergütungsanspruch verknüpft (Urteilsbegründung).
So decken Krankenkassen-Ermittler in Schleswig-Holstein Korruption und Betrug auf (Kieler Nachrichten).
Krankenhaustransparenzgesetz verabschiedet: Strukturreform ungewiss (VdEK).
AOK beobachtet in Dortmund mehr Betrug im Gesundheitswesen (Radio 91.2).
Kliniken werfen Krankenkassen "perfides Vorgehen" vor: Kassen wollten Pflegefinanzierung gegen Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit aufrechnen (Handelsblatt).
Mammutaufgabe der Krankenhaus-Modernisierung muss fair finanziert werden (AOK).
Sachwalter: "Kassen zahlen die abgerechnete Behandlung nicht, sondern verrechnen mit Forderungen von vor der Insolvenz" (Wirtschaftswoche).
Checklisten für Krankenkassen: Notwendige Unterlagen für die Begutachtung zu NUBs durch den Medizinischen Dienst (MD Bund, PDF, 183 kB).
Krankenkasse mit Verdachtsmeldung: Mögliche Verstöße bei Abrechnungen am Klinikum Friedrichshafen (SWR).
Az. L 10 KR 98/22 KH: Landessozialgericht NRW zu den Dokumentationsvoraussetzungen für die Kodierung des OPS-Kodes 8-550 (frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Vorläufige GKV-Finanzergebnisse für das Jahr 2023 (Pressemeldung).
Immer noch keine Entscheidung darüber, ob Geburtshilfe und Gynäkologie im Krankenhaus Halle erhalten bleiben (Haller Kreisblatt).
Werden Gentherapeutika zum Systemsprenger? (Tagesspiegel).
Az. B 1 KR 22/22 R: Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz habe in grober Weise vorsätzlich gegen seine Amtspflichten verstoßen... (Urteilsbegründung).
Az. S 7 KR 526/20: Krankenkasse muss Mehrkosten für medizinisch notwendiges Einzelzimmer nicht übernehmen (Beck Aktuell).
Krankentransporte stationärer Patienten zwischen zwei Standorten eines Krankenhauses unterliegen der Gesamtbehandlungsverantwortung des Krankenhauses und sind mit der Fallpauschale abgegolten (Terminbericht 01/24).
Einigung bei Finanzierung der Krankenhausreform darf nicht zulasten der GKV-Versicherten gehen (AOK Bundesverband).
Klinikinsolvenzen zeigen die Notwendigkeit von Strukturreformen... (VdEK).
Schweiz: Krankenkassen zahlen hohe Summen für CPAP-Leih-Geräte (Berner Zeitung).
97 Prozent der Norddeutschen seien bereit, für eine bessere Klinik weiter zu fahren (Techniker Krankenkasse).
Wozu ein VdEK-Meldeportal für ein kalkuliertes Aufkommen von nur 600 Eingaben bei 72 Millionen Behandlungsfällen? (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein).
VdEK-Fehlermeldesystem: Krankenhäuser begrüßen weiteren Schritt im Fehlermanagement (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Patientensicherheit: Ersatzkassen starten Webportal für Berichte von Versicherten über kritische und positive Ereignisse in der medizinischen Versorgung (Pressemeldung).
Thüringen: Der Landesbasisfallwert 2024 steigt um 5,24 Prozent bei einem voraussichtlichen Ausgabenvolumen 2024 von 1.941.213.120 Euro (VdEK).
Az. S 19 KR 123/23: Anspruch auf Aufwandspauschale erst mit gerichtlichem Anerkenntnis der Krankenkasse (Quaas & Partner).
Aus der Sicht der gesetzlichen Krankenkassen ist die Pflegeversicherung dringend reformbedürftig (Tagesschau).
Schleswig-Holstein: Kindermedizin im Abwärtsstrudel? (NDR).
Uniklinik Rostock: Zehn Lebertransplantationen im Jahr sind zu wenig: Gesamtes Transplantationszentrum in Gefahr (Die Zeit).
Gesundheitsfonds: Monatliche Anpassungsfaktoren (Bundesamt f. Soziale Sicherung).
Az. L 5 KR 357/22: Materielle Präklusion bei nicht fristgemäßer Mitteilung der abschließenden Entscheidung (Quaas & Partner).
Die KV RLP will zusammen mit den Krankenkassen eine digitale Plattform zur komfortablen Abrechnung der Hybrid-DRG bereitstellen (KV RLP).
Reha-Patienten werden gegen ihren Willen verlegt (Frankfurter Rundschau).
Az. L 11 KR 1032/20: Bei einer schweren chronifizierten psychiatrischen Erkrankung kann nicht von vornherein von einer fehlenden medizinisch-ärztlichen Beeinflussbarkeit ausgegangen werden (Urteilsbegründung).
Digitalgesetz: Großes Potenzial, aber unrealistische Fristen (GKV-Spitzenverband).
Az. B1 KR 4/22 R: Bei entstehenden Mehrkosten für die Krankenkasse muss eine Verlegung begründet werden (KMH-Medizinrecht).
Spezialisierte Krankenhausbehandlung ist wichtiger als kurze Wege (Deutsches Ärzteblatt).
In Mecklenburg-Vorpommern stehen weitere Leistungen wegen der OP-Mindestmengen auf der Kippe (Schweriner Volkszeitung).
Empfehlungen zur Nachhaltigkeit werden nach dem Versorgungsvertrag "Ambulantes Operieren" auch für die Anästhesie bindend (Pressemeldung).
Krankentransporte: Ungerechte Vergütung durch die Krankenkassen kritisiert (Neue Westfälische).
Derzeitige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für Kliniken ist unzureichend (Pressemeldung).
Az. L 5 KR 2052/23: Die Abrechnungsfähigkeit einer Komplexleistung bestehe bis zur rechtskräftigen Ablehnung der Strukturvoraussetzung seitens des Medizinischen Dienstes (Urteilsbegründung).
Anhebung des Landesbasisfallwertes 2024 für Nordrhein-Westfalen um 5,24 Prozent auf 4.206 Euro geeint / Erhöhung des Landesbasisfallwerts bringt den Kliniken in Nordrhein-Westfalen 833 Millionen Euro mehr (VdEK).
Az. S 3 KR 2980/20: Kein Entfall des Vergütungsanspruchs bei Nichteinhaltung von Anforderungen in Qualitätssicherungsrichtlinien (Quaas & Partner).
Es gibt verschiedene Instrumente, um die versorgungsnotwendigen Krankenhäuser vor einer Schließung zu bewahren (RND).
GesundheitsID: Diese Vorteile hat die neue digitale Identität (ProSieben).
Sicherheitslücke bei KIM: Acht Krankenkassen benutzten die gleichen Schlüssel für die Ver- und Entschlüsselung sowie das digitale Signieren (Deutsche Apotheker Zeitung).
Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte "Ambulantisierungs-Effekte" (AOK).
Az. S 5 KR 542/13: Wegen der Erfordernis der Mittel eines Krankenhauses ist die Durchführung der extrakorporalen Photopherese nur stationär erbringbar (Medizinrecht RA Mohr).
Az. S 24 KR 298/23: Kein eigenes Fehlverhalten bei nur eingeschränkter Auswahlmöglichkeit von Schlüsselkennzahlen zur Benennung des Entlassungsgrundes (Medizinrecht RA Mohr).
Die R+V Betriebskrankenkasse, Wiesbaden sucht einen Sachbearbeiter Kodierung und Abrechnungsprüfung Krankenhausleistungen (m/w/d) in hybrider Beschäftigung mit Präsenz- und Home-Office-Anteil (Stellenanzeige).
GKV-Spitzenverband: Ganze Fachgebiete könnten bei der Krankenhausreform untergehen (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 2/23 R: Klinik muss Aufrechnung hinnehmen bei Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht (Ärztezeitung).
Az. B 1 KR 17/22 R: Die vorbehaltliche Zahlung der Krankenkasse unter Bestreitung des Vergütungsanspruches stellt kein (konkludentes) Anerkenntnis dar (Terminbericht 50/23).
Der Völklinger Stadtrat will den SHG-Kliniken mit einer Resolution helfen (Saarbrücker Zeitung).
Hamburg: Zu viele Ärzte bei Medizinischem Dienst der Krankenkassen (Sat1).
Az. S 59 KR 547/22: Vorbeugende Feststellungsklagen seien grundsätzlich gegenüber Leistungsklagen subsidiär (Urteilsbegründung).
Unzulässige Aufrechnung von Aufschlagszahlungen (Quaas & Partner).
Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V: BSG schafft Klarheit (BDO).
Az. S 18 KR 8/23: Regelungslücke bei Kostenfolge der Einschaltung eines Rechtsanwalts im Erörterungsverfahren nach § 9 PrüfvV führt zur Zulassung der Sprungrevision (Urteilsbegründung).
Krankenhaustransparenzgesetz: Chance für zeitnahe Qualitätsoffensive verpasst (VdEK).
Bundesrats-Beschluss: Schlechte Nachricht für Patienten und Krankenhäuser (AOK Bundesverband).
Wettbewerbszentrale kritisiert Werbung mit Siegeln im Gesundheitsbereich (Pressenachricht).
Fast ein Drittel der Bevölkerung leidet unter Rückenschmerzen (WidO, PDF, 3 MB).
Illegale Werbetricks bei Krankenkassen (Apotheke AdHoc).
2022 wieder mehr Frühgeburten (Techniker).
25 Krankenkassen sind bisher dem Qualitätsvertrag zur endoprothetischen Versorgung beigetreten (Asklepios).
Beanstandete und korrigierte Krankenhausabrechnung: Bundessozialgericht entscheidet zum Stichtag für Aufschlagszahlungen (Ecovis).
Az. B 1 KR 8/23 R: Liegt der Prüfauftrag an den MD vor dem 01.01.2022 kommt keine Aufschlagszahlung in Betracht (Medizinrecht RA Mohr).
Arzneimittelausgaben erreichen 53 Milliarden Euro (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Az. S 39 KR 1723/22: Bestehen auf vertragsärztliche Verordnung einer vorstationären Behandlung anstelle des Notarztprotokolles stelle eine unzumutbare "Förmelei" der Krankenkasse dar... (Urteilsbegründung).
Hilfsmittelversorgung: Bundeskartellamt erwirkt Aufgabe wettbewerbswidriger Preiskoordinierung (Bundeskartellamt).
Einige Bundesländer würden die Verbesserung der Frühgeborenen-Versorgung verhindern und Qualitätsstandards nicht umsetzen wollen (GKV-Spitzenverband).
Stationsschließung an der Uniklinik Aachen droht: Aphasie-Behandlung sei nicht mehr als akut-stationäre Therapie durchzuführen (Aachener Zeitung).
Krankenhausabrechnung: Zahlungsfrist von 5 Tagen soll 2024 fortgesetzt werden (Deutsches Ärzteblatt).
Mindestmengen führen 2024 zu einer deutlichen Konzentration bei komplexen und risikoreichen Operationen (AOK Bundesverband).
Az. S 5 KR 1771/22: Präklusion und die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen zum OPS-Komplexkode (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
Der BARMER Hilfsmittelreport 2023 gibt Einblicke in Kosten- und Versorgungsstrukturen bis hinunter auf die Ebene der einzelnen Hilfsmittel-Produktgruppen (bifg, PDF, 1,1 MB).
Az. B 1 KR 8/23 R: Strafzahlungen für Rechnungsprüfverfahren vor 2022 sind unzulässig (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 8/23 R: Korrigierte Krankenhausabrechnungen und Aufschlagszahlungen (Terminbericht 41/23).
Krankenhäuser: Fristen zur Vorlage der Budgetunterlagen beachten (Trefz & Flachsbart Rechtsanwälte).
Az. B 1 KR 22/22 R: Die Amtsenthebung vom Posten des Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) durch den Verwaltungsrat sei rechtmäßig erfolgt (Terminbericht 41/23).
Fehlzeiten-Report 2023: Anhaltend hohe arbeitsbezogene Beschwerden und stetig steigende Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen (WIdO, PDF, 811 kB).
Kann das Krankenhaus-Transparenzregister halten, was es verspricht? (Blickpunkt Klinik).
Klinikverbund Südwest: Krankenkassen kämen ihren Verpflichtungen jahrelang nicht nach / 60 Millionen Euro Defizit erwartet (Stuttgarter Zeitung).
Az. B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 und B 1 KR 11/23 R: BSG zur (zeitlichen und formellen) Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung (Terminvorschau 41/23).
Az. B 1 KR 22/22 R: War die Amtsenthebung des Geschäftsführers des vormaligen MDK Rheinland-Pfalz wegen Verstoßes gegen Amtspflichten (genannt werden Gewährung von Leistungsprämien, Buchbeschaffung zum Gleitschirmfliegen, Anschaffung eines Allradtraktors...) unzulässig? (Terminvorschau 41/23).
Mindestmengen-Transparenzkarte und Mindestmengen-Transparenzliste 2023 (AOK, PDF, 8 MB).