Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert
LSG: Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert (KBV).
LSG: Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert (KBV).
Az. B 6 KA 2/23 R: Investitionskostenabschlag bei ambulanten Notfallbehandlungen durch das Krankenhaus ist zulässig (Terminbericht 06/24).
Az. L 26 KR 127/23: Die Hauptdiagnose kann bei einer Verlegung wechseln (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 426/20: Anerkennung als Zentrum nach der Zentrumsregelung nur bei Einhaltung der Voraussetzungen (Urteilbegründung).
Az. L 16 KR 141/20: Krankenhaus hat Anspruch auf die Aufwandspauschale bei Streichung eines Behandlungstages ohne Rechnungsminderung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/22 B: Personalausstattung neonatologische Intensivstation: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt (Urteilsbegründung).
Az. L 28 KR 318/22: Keine Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Sachverhalt ohne Fortsetzungsfeststellungsinteresse (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 421/20: Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale bei nicht nachweislich fehlerhafter Abrechnung (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 214/22: Aufwandspauschale und Veranlassungsprinzip (Quaas & Partner).
Az. L 1 KR 475/21 KL: Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus können nach der neuen Mindestmengenvereinbarung auf 26 Fälle steigen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Die Frage, ob ein automatisiert übermittelter Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung darstellt, endet in einem Vergleich (Terminbericht 26/23).
Az. L 16 KR 106/19: Die epidurale gepulste Hochfrequenzstimulation des Rückenmmarks (ePRF) entsprach 2012 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Stellt der automatisiert übermittelte Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung dar (Terminvorschau 26/23).
Az. L 7 KA 12/21: EBM-Sachkostenpauschalen (hier: GOP 40752 und 40754) decken sämtliches, auch zusätzlich verwendetes Einwegmaterial und dessen Zusatzkosten ab (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 417/21: Die Behandlung im Schockraum ist regelmäßig Teil der Notfallbehandlung und der Aufnahme des Patienten in die vollstationäre Versorgung vorgeschaltet (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 265/20: Rückforderung der Krankenkasse bei mangelnden Vergütungsanspruch geht vor das BSG (IWW Institut).
Der G-BA-Beschl. zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Belegkrankenhäuser haben keinen Anspruch auf eine Sonderrolle (Springer).
Az. L 9 KR 263/20: Nicht zugelassenes Krankenhaus ohne Versorgungsvertrag muss geleistete Vergütung für stationäre Krankenhausbehandlung rückerstatten (Urteilbegründung).
Az. L 4 KR 86/22 B ER: Nr. 4.1.2. StrOPS-RL 2021 (Antrag bei erstmaliger oder erneuter Leistungsvereinbarung) unterscheidet nicht danach, ob eine (noch nicht vereinbarte und abgerechnete) Leistung bislang erbracht wurde oder nicht (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 170/19 KL: Belegkrankenhäuser haben keinen Anspruch auf eine Sonderrolle im System der Notfallstrukturen in Krankenhäusern (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 392/20: Die Erbringung von TAVI-Leistungen an Kliniken ohne herzchirurgische Abteilung entsprach schon im Jahr 2014 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Nächtlicher Bereitschaftsdienst einer Ärztin in einer Klinik ist sozialversicherungspflichtig (Christmann Law).
Az. L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL und L 9 KR 186/19 KL: Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß GBA-Beschluss rechtmäßig (KMH-Medizinrecht).
Az. L 9 KR 170/19 KL, L 9 KR 179/19 KL, L 9 KR 184/19 KL und L 9 KR 186/19 KL: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheidet zu Notfallstrukturen in Krankenhäusern (Presseaussendung).
Az. L 1 KR 267/17: Und wieder T83.5 - ICD-10-GM enthalte keinen Kode, der nie zur Anwendung kommen könne... (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 46/20: Bei einer Verdachtsdiagnose ist auch im Falle der Entlassung nach Hause nach stationärer Untersuchung lediglich das Symptom (hier abnorme Gewichtsabnahme) zu kodieren, wenn eine stationär durchgeführte Behandlung aufgrund eines mulitfaktoriellen Geschehens nicht spezifisch der Verdachtsdiagnose (hier Malnutrition) zugeordnet werden kann (Urteilsbegründung).
Az. L 26 KR 225/19: Die Implantation eines bioresorbierbaren medikamentenfreisetzenden Stents widersprach 2014 dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 370/19: Erstattungsklage gegen unrichtige Partei war abzuweisen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 336/20: Krankenkasse muss Klageschrift hinreichend konkret und inhaltlich korrekt formulieren (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 195/1: Das Krankenhaus konnte die durch die MDK-Überprüfung verminderte Rechnung nach eigener Korrektur gem. DKR höher in Ansatz bringen (Urteilsbegründung).
Az. L 9 KR 190/18: Beweislastumkehr bei nicht fristgerecht eingeleitetem Prüfverfahren (Quaas & Partner).
Az. S 56 KR 3604/18: Versorgungsauftrag für Urologie umfasst geschlechtsangleichende Operation (Beck Aktuell).
Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-522.ff bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT (KMH-Medizinrecht).
Neue Behandlungsmethoden und Qualitätsgebot im Krankenhaus (Medizinrecht Saarland).
Az. L 9 KR 190/18: Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen (Medizinrecht Saarland).
Zum Begriff des Zielvolumens nach dem OPS-Kode 8-52 (Medizinrecht Saarland).
Verweigert ein Arzt die Erstellung eines gerichtlich angeforderten Befundberichtes, so begeht er damit keine Berufspflichtverletzung (Christmann Law).
Az. B 1 KR 31/20 R: Keine frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung bei Patienten unter 60 Jahren ohne plausibilisierende Angaben berechenbar (Urteilsbegründung).
Az. L 24 KA 40/16: Vergütung der Notfallbehandlung im Krankenhaus (Medizinrecht Saarland).