Konsequenzen bei Qualitätsproblemen von Krankenhäusern angekündigt /> Überraschung: Landkreis Celle wolle das Krankenhaus Peine mit 16 Mio. Euro retten />

Az. L 5 KR 213/18: Kodierung einer Nebendiagnose sei nur möglich, wenn es sich dabei um eine andere Krankheit handelt, als jene, die schon mit der Hauptdiagnose erfasst wurde mydrg.de





account_balance

Az. L 5 KR 213/18: Kodierung einer Nebendiagnose sei nur möglich, wenn es sich dabei um eine andere Krankheit handelt, als jene, die schon mit der Hauptdiagnose erfasst wurde

Az. L 5 KR 213/18: Kodierung einer Nebendiagnose sei nur möglich, wenn es sich dabei um eine andere Krankheit handelt, als jene, die schon mit der Hauptdiagnose erfasst wurde (Urteilsbegründung).

« Konsequenzen bei Qualitätsproblemen von Krankenhäusern angekündigt | Az. L 5 KR 213/18: Kodierung einer Nebendiagnose sei nur möglich, wenn es sich dabei um eine andere Krankheit handelt, als jene, die schon mit der Hauptdiagnose erfasst wurde | Überraschung: Landkreis Celle wolle das Krankenhaus Peine mit 16 Mio. Euro retten »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige