Übersicht Fristen PrüfvV - Die verschiedenen Varianten der PrüfvV von 2017 bis 2022
Übersicht Fristen PrüfvV - Die verschiedenen Varianten der PrüfvV von 2017 bis 2022: Was gilt ab wann? (Kaysers Consilium, PDF, 128 kB).
Übersicht Fristen PrüfvV - Die verschiedenen Varianten der PrüfvV von 2017 bis 2022: Was gilt ab wann? (Kaysers Consilium, PDF, 128 kB).
Konkrete Anforderung von Unterlagen zur Begründung der Ausschlussfrist? (Medizinrecht Saarland).
Az. S 21 KR 1590/19: Keine Aufrechnung mit Rückforderung von Aufwandspauschalen (Medizinrecht Saarland).
Az. L 4 KR 437/19: Verstoß gegen § 7 Abs. 5 PrüfvV (2014): Kein Verlust des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Nachtrag vom 15.12.2020 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018 mit Wirkung zum 01.04.2020, 01.01.2021, 01.04.2021 bzw. 01.07.2021 (DKG, PDF, 686 kB).
Az. L 4 KR 437/19: Rechnungskorrektur auch nach Abschluss des Prüfverfahrens? (BDO Legal).
Az. L 5 KR 13/19: Das Krankenhaus ist nicht von einer Rechnungskorrektur außerhalb eines MDK-Prüfverfahrens ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 68 KR 1356/18: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV enthalte eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die das Krankenhaus von der Vorlage weiterer Unterlagen ausschließe (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 395/16: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV 2014 enthalte keine Regelung einer materiellen Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Az. S 5 KR 1859/20: Die Abklärung des Verdachts auf primäre Fehlbelegung gehört nach § 4 S. 2 PrüfvV 2016 ausdrücklich zu den MDK-pflichtigen Prüfanlässen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 52/20: LSG Hamburg zu den Strukturvoraussetzungen des OPS 8-98f.- (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Az. S 40 KR 319/18: Das Krankenhaus muss die für eine MDK-Prüfung konkret geforderten Unterlagen übersenden und ist danach nicht von der Vorlage beurteilungsrelevanter Dokumente ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 616/19: Eine Rechnungskorrektur gem. § 7 Abs. 5 PrüfvV ist auch nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens zulässig (Urteilsbegründung).
Fortschreibung der Ergänzungsvereinbarung vom 02.04.2020 zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG vom 03.02.2016 (GKV-Spitzenverband).
Rechnungskorrekturverbot: Korrigieren verboten! - Der neue § 17c Abs. 2a Abs. 1 KHG (Endera-Gruppe).
Az. S 13 KR 244/20: Die 4-Wochen-Frist entspreche einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (hier: Kodierung 8-890 Intensivmedizinische Komplexbehandlung und 6-002.p2 (2016) (Urteilsbegründung).
Az. S 83 KR 6061/19: Keine erneute Aufwandspauschale bei bereits geprüftem Erstaufenthalt innerhalb der Prüfung eines zweiten Aufenthaltes wegen möglichen Fallsplittings (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Die in der PrüfvV festgelegte Fünfmonatsfrist für die nachträgliche (Abrechnungs-)Datensatzkorrektur im MDK-Prüfverfahren schließt diese Korrektur im Abrechnungsverfahren nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 738/16: Krankenkasse erstreitet Erstattung von in 71 Krankhausbehandlungsfällen an die Beklagte gezahlten Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 41/19: Mitwirkungspflicht nach der PrüfvV 2015 ist nicht durch Ankündigung einer widersprüchlichen Prüfart erloschen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 679/18: Eine bronchoskopische Radiofrequenzablation bei schwerem Asthma bronchiale (2015: OPS 5-320.5) habe nicht dem Qualitätsgebot entsprochen (Urteilsbegründung).
Az. S 4 KR 169/18: Die Umsetzung eines MDK-Gutachtens mit Vergütungs-Nachforderung ist den Vorschriften der PrüfvV nicht entgegen stehend (Urteilsbegründung).
Abrechnungen im Krankenhaus: Worauf man sich verlassen kann (KU 10/2020).
Prüfquoten: Häufige Fragen und Antworten (MDK Nordrhein, PDF, 34 kB).
Az. S 1 KR 2084/17: Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht i.R. der PrüfvV (hier: Ausschlussfrist) kann das Krankenhaus nur den unstrittigen Rechnungsbetrag verlangen (hier: 0,00 EUR) (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 929/16: Die PrüfvV 2015 (vom 01.09.2014) gilt nicht für die sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 20 KR 55/18 und L 4 KR 616/19: Zulässigkeit der Rechnungskorrektur gem. § 7 Abs. 5 PrüfvV (sowohl 2015 und 2017) auch nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens bestätigt (Seufert Rechtsanwälte).
Az. L 16 KR 929/16: Die für eine MDK-Prüfung notwendigen Unterlagen müssen hinreichend konkret benannt werden (Urteilsbegründung).
Az. S 38 KR 219/18: Keine wirksame Aufrechnung bei fehlerhaftem Fehlbelegungszeitraums und Ausschluss von der rechnungskürzenden Abünderung (Urteilsbegründung).
Az. S 9 KR 1494/16: Krankenkasse muss die Kosten für tagesklinische Behandlung bei depressiver Episode und erücksichtigten Suchtverhaltens übernehmen (Urteilsbegründung).
Az. S 60 KR 566/19: "Strukturgutachten" einer Einzelfallprüfung (8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung, Merkmal ständige ärztliche Anwesenheit) ist nicht präjudizierend für weitere beliebige Behandlungsfälle (Urteilsbegründung).
Az. S 60 KR 566/19: Zur Nichterfüllung der strukturellen Mindestvoraussetzungen der ständigen ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation (8-98f) im Rahmen einer Einzelfallprüfung (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 354/20: Zu den Strukturvoraussetzungen für die Erbringung der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung (OPS 8-550) - Unterlassene MDK-Prüfung (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 221/18: Die Nichtvorlage angeforderter Krankenunterlagen löst die materiell-rechtliche Ausschlussfrist und eine Rechnungskürzung aus (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 560/19: SG Aachen zu den Strukturvoraussetzungen und Mindestmerkmalen für die Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550.ff (Urteilsbegründung).
Kodierhandbuch Geriatrie 2020 (Buchhandel).
Az. L 5 KR 4/18: Aufrechnung ist keine Teilzahlung (Urteilsbegründung).
Az. S 48 KR 1115/17: Das Krankenhaus muss nur vom MDK ausdrücklich benannte Unterlagen übermitteln und nicht solche, die für die Beurteilung der Erforderlichkeit der stationären Behandlung keine wesentliche Bedeutung haben (Urteilsbegründung).
Neuregelung im MDK Verfahren - was muss man wissen, um nicht zu verlieren? (BDC).
MDK-Reform und Krankenhausabrechnung - Auswirkungen auf die Praxis (Buchhandel).
Covid-19: Neue Regeln für die Abrechnungsprüfung - Die Bundesregierung hat die Einführung des Prüfquotensystem verschoben (AOK Gesundheitspartner).
Die neue Krankenhausabrechnungsprüfung - Der GKV-Spitzenverband hat das quartalsbezogene Prüfquotensystem im Rahmen der Einzelfallprüfung festgelegt (Solidaris).
S 46 KR 2242/19: Wirksames Aufrechnungsverbot ergibt sich konkludent aus den Regelungen des Landesvertrages NRW (2015) - Unterscheidung einer "sachlich falschen Abrechnung" sowie einer "Abrechnung, die auf unzutreffenden Angaben beruht, die vom Krankenhaus zu vertreten sind" (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 4333/18: Krankenkasse muss Zusatzentgelt für Apherese-TK ohne eingeleitete MDK-Prüfung übernehmen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 33/18 R: Bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung ist das Krankenhaus mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) auch nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Festlegung des GKV-Spitzenverbandes über die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung gemäß § 275c Absatz 4 SGB V - mit Wirkung ab dem 01.01.2020 in der Fassung nach dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz (GKV-Spitenverband, PDF, 141 kB).
Ergänzungsvereinbarung zur Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach § 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung - PrüfvV) gemäß § 17c Absatz 2 KHG (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PDF, 223 kB).
Az. L 11 KR 794/19: Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK (BDO-Legal).
Az. L 5 KR 84/20 B ER: Den Medizinischen Dienst MDK trifft ein Organisationsverschulden bei nicht fristgerechter Bearbeitung von Abrechnungsprüfaufträgen (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 1437/19: Entscheidung über Erforderlichkeit von zu einer MDK-Prüfung notwendigen Unterlagen obliegt nicht dem Krankenhaus und schließt es gem. § 7 Abs. 2 PrüfVV auch nicht von der Vergütung aus (Urteilsbegründung).
Handlungsbedarf durch Änderungen im Rahmen der Krankenhausabrechnung (Ebner Stolz).
Az. L 5 KR 36/20 B ER: Beschwerde zurückgewiesen: Kein Anspruch der Krankenkasse gegen den MDK auf rechtzeitige Erstellung von Gutachten über Krankenhausabrechnungen (Urteilsbegründung).
Keine Verpflichtung des MD zur Einhaltung von Fristen der PrüfvV (Medizinrecht Saarland).
MdB nimmt an Fallprüfungen teil: Liquidität der Krankenhäuser erhalten (Wiesentbote).
Rechtssicherheit durch Übergangs-PrüfVV? (Medizinrecht Saarland).
L 11 KR 794/19: Verbot der Nachcodierung nach der PrüfVV? (Medizinrecht Saarland).
B 1 KR 33/18 R: Laut Urteil des Bundessozialgerichts stelle § 7 Abs. 2 S. 3, 4 PrüfvV (2014) eine Ausschlussfrist bei verspäteter Unterlagenübersendung dar (Krahnert & Krahl).
B 1 KR 33/18 R: Krankenhäuser sind verpflichtet, der sozialrechtlichen Dokumentationspflicht nachzukommen, d. h. die notwendigen Angaben bei der Erbringung von Krankenhausleistungen aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 33/18 R: Krankenhaus ist bei Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung mit tatsächlichem Vorbringen einer Dokumentation (hier: OP-Bericht) nach Ablauf bestimmter Fristen nicht ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 59 KR 3754/19 ER: Kein Anspruch der Krankenkassen gegen den MDK auf Gutachtenerstellung zu einer Krankenhausabrechnung bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der elfmonatigen PrüfVV-Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 1176/19: Nachträgliche einmalige Rechnungskorrektur nach MDK-Prüfung gem. PrüfvV 2014 auch zulasten der Krankenkasse möglich (Kodierung der Hauptdiagnose) (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 794/19: Die Umsetzung eines erlöserhöhenden MDK-Prüf-Ergebnisses (nachträgliche Änderung der Kodierung der Hauptdiagnose) ist gem. PrüfVV 2016 nicht von der Abrechnung augeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 1107/18: Krankenkasse muss eine nach MDK-Prüfung höhere Korrektur-Rechnung ohne Berufung auf eine Ausschlussfrist begleichen (Urteilsbegründung).