Uckermark ist die flächenmäßig größte Region ohne stationäre Geburtshilfe
Fachkräftemangel: Klinik Templin gibt Versorgungsauftrag für Gynäkologie zurück (Ärztezeitung).
Fachkräftemangel: Klinik Templin gibt Versorgungsauftrag für Gynäkologie zurück (Ärztezeitung).
Agaplesion als Betrieber des Markus-Krankenhauses verklagt die Stadt Frankfurt (Frankfurter Neue Presse).
Versorgungsauftrag KIN zu KJP: Entfall des Vergütungsanspruches (KMH Medizinrecht).
Diakoneo-Anträge auf Defizitausgleich: Kommunen sollen Verantwortung aus ihrer Pflichtaufgabe nachkommen (Medienmitteilung).
Az. L 16 KR 292/21: Plankrankenhaus mit Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin hat nicht automatisch auch einen Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie / AEB-Vereinbarungen individueller Entgelte setzten kongruenten Versorgungsauftrag voraus (Urteilsbegründung).
Krankenhaus Wegscheid: Ausbau der Luftrettung und ein neuer Hubschrauber sollen die Hilfsfrist sichern... (Passauer Neue Presse).
Der Einsatz von Leistungsgruppen-Systemen sollte sich nach dem Verwendungszweck richten (Deutsches Ärzteblatt).
Krankenhaus Meschede: Verkleinerung des operativen Leistungsspektrum zu erwarten (Westfalenpost).
NRW-Krankenhausplanung: Dem Klinikum Niederberg drohe eine Aberkennung des Versorgungsauftrages für die Frühgeborenen-Versorgung (WDR).
Schreibfehler bringt Krankenhaus zum Lachen (Focus).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie ohne Versorgungsauftrag nicht abrechnungsfähig (KMH-Medizinrecht).
AOK PLUS begrüßt Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen (ABG-Net).
Az. B 1 KR 18/22 R: Abrechenbarkeit einer durch Dritte (Vertragsärzte) ausgeführten Strahlentherapie als allgemeine Krankenhausleistung gem. § 2 Abs 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
NRW: Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Kliniken und Krankenkassen zeigen, wie Leistungsgruppen wirken können (AOK).
Rheinland-pfälzischer Gesundheitsminister: Echte Patientensteuerung notwendig (Stern).
Az. B 1 KR 18/22 R: Unerlaubte ambulante Strahlentherapie während stationärer Krankenhausbehandlung (Parallelbehandlung) (Urteilbegründung).
Az. L 5 KR 1586/21: Berücksichtigung struktureller Änderungen im Krankenhaus bei den Pflegepersonaluntergrenzen (Urteilsbegründung).
Krankenhausreform: Neue Regelungen zu Finanzierung und Leistungsgruppen vorgelegt (Deutsches Ärzteblatt).
Urteil Az. B 1 KR 18/22 R gefährde Tumorpatienten: Warnung vor drastischen Einschnitten in der klinischen Strahlentherapie (DEGRO).
Erster Aufschlag für ein Gesetz zur Krankenhausreform regelt Qualitätsstandards (Solidaris).
Trägerwechsel eines Krankenhauses: Der Versorgungsauftrag darf keine Lücke haben (Solidaris).
Man sehe derzeit eine ungeplante, kalte Bereinigung des Krankenhausmarktes (Frankfurter Rundschau).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ambulante Strahlentherapie während stationärer Krankenhausbehandlung (Parallelbehandlung) ist unzulässig (Terminbericht 32/23).
Az. B 1 KR 18/22 R: Ist das Krankenhaus zur Abrechnung einer fortgesetzten und ihm in Rechnung gestellter Strahlentherapie bei stationärem Krankenhausaufenthalt als veranlasste Leistung berechtigt? (Terminvorschau 32/23).
Johanniter Krankenhaus Duisburg-Rheinhausen: Fallen wichtige Fachkompetenzen weg? (NRZ).
Az. S 223 KR 2413/21: Krankenhausversorgungsauftrag für neurologischen Frührehabilitation der Phase B berechtigt zur Kodierung des OPS-Code 8-890 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Interview mit dem hessischen Noch-Sozialminister (Frankfurter Rundschau).
Krankenhaus-Geschäftsführer erhält lange Streichliste für das Mathilden-Hospital Herford (Neue Westfälische).
Az. L 8 KR 448/20: Ohne Beachtung des Qualitätsgebotes kein Vergütungsanspruch für epidurale Rückenmarksstimulation (OPS 2017: 5-039.n1) (Urteilsbegründung).
Krankenhausreform macht Kinderklinik St. Augustin Probleme (Generalanzeiger).
Kalkül der Politik, die Reform mit weniger Krankenhäusern zu starten? (MDR).
Außergewöhnlicher Transformationsprozess startet am kommunalen Klinikverbund Ludwigslust-Parchim (Kommunal).
Reform der Krankenhausfinanzierung: Budgetneutrale Phase bis 2026, also erstmal weiter wie bisher? (Curacon).
Frühchen-Stationen in Brandenburg droht das Aus (RBB24).
Az. L 10 KR 21/21: Ein deutlicher Gebrauchsvorteil kann bei der Implantation einer patientenindividuellen Knie-Sonderprothese eine kostenaufwendigere Versorgung rechtfertigen (Urteilsbegründung).
Unimedizin Mainz als Zankapfel zwischen Land und Opposition (Süddeutsche Zeitung).
Jeder 2. Patient im Klinikum Links der Weser kommt nicht aus Bremen (buten un binnen).
Oberhausener Kliniken: Diese Leistungen stehen auf der Kippe (WAZ).
Clausthaler Klinik ist nun offiziell geschlossen (Goslarsche).
Klinikchefs warnen das Gesundheitsministerium erneut vor Nicht-Umsetzbarkeit des Versorgungsauftrages (Allgemeine Zeitung).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Die Frage, ob ein automatisiert übermittelter Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung darstellt, endet in einem Vergleich (Terminbericht 26/23).
Az. B 1 KR 30/22 R, B 1 KR 31/22 R, B 1 KR 35/22 R: Stellt der automatisiert übermittelte Kostenübernahmedatensatz eine Kostenübernahmeerklärung dar (Terminvorschau 26/23).
Experten sprechen sich für den Erhalt aller sieben Kliniken in Rhein-Erft aus (Kölner Stadtanzeiger).
30 Krankenhäuser in Ostwestfalen-Lippe sollen bis 2024 umstrukturieren (Westfalenblatt).
Krankenhausreform bedrohe die über Jahrzehnte gewachsenen und bewährten bayerischen Strukturen (Bayerisches Staatsministerium f. Gesundheit und Pflege).
Vorhaltefinanzierung sollte Anreize zur Konzentration von Krankenhausleistungen setzen (AOK Bundesverband).
Schön Klinik Gruppe plant Erhalt des medizinischen Angebots in Eckernförde (Pressenachricht).
Unikliniken bereit für Reform der Krankenhauslandschaft (Stern).
Krankenhausreform: Es könne am Ende ja nicht so sein, dass wir 16 verschiedene Systeme haben (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Einheitliche Planungssprache ist wichtig für Gelingen der Krankenhausreform (Pressenachricht).
Einführung einheitlicher Leistungsgruppen für die Kliniken sei der zentrale Reform-Baustein (Handelsblatt).
Az. S 91 KR 2606/20: Ist eine Leistung Teil des Versorgungsauftrages, so stellt eine Verlegung ohne medizinische oder organisatorische Gründe eine Pflichtverletzung dar (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 37/21 R: Die rechtliche Einordnung der Kündigung eines Versorgungsauftrages gem. § 110 SGB V habe sich geändert (Medizinrecht RA Mohr).
BSG: Kündigung eines Versorgungsvertrags nicht durch Verwaltungsakt (KMH-Medizinrecht).
Oberverwaltungsgericht verneint Zulässigkeit geriatrischer frührehabilitativer Komplexbehandlung 8-550 bei fehlendem Versorgungsauftrag für Geriatrie (Medizinrecht Saarland).
Die neue Krankenhausplanung NRW 2022: Inhalt, Implikationen und Perspektiven für die Gefäßchirurgie (Springer).
Tod im Schockraum: Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung? (BDO Legal).
Unterschiedliche Krankenhauslandschaft in den Bundesländern erfordert eine Regionalplanung vor Ort (Stern).
Universitätsmedizin sei dringend erforderliche übergeordnete Steuerung und Koordination in der regionalen Versorgung zugedacht (Medienmitteilung).
Chancen für tiefgreifende Krankenhausreform waren noch nie so groß: Innere Medizin zum Beispiel ausdifferenziert, etwa in die Angiologie, Gastroenterologie oder Leukämie... (Apotheken-Umschau).
The New Deal: Der neue Landeskrankenhausplan in NRW (KU 12/2022, PDF, 288 kB).
Krankenhaus wendet sich erfolgreich gegen InEK-Bescheid zu pflegesensitiven Bereichen / Es fehle schon an einer wirksamen Beleihung des InEK (Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte).
In Nordrhein-Westfalen beginnen die Verhandlung über neue regionale Versorgungskonzepte (MAGS NRW).
Krankenhaus Melsungen: Verhandlungen zur Trägerschaft gescheitert / Offene Fragen zur Orthopädischen Klinik in Hessisch Lichtenau (NH24).
Finanziell am Limit: DRK-Krankenhaus Grimmen (NDR).
Neues Niedersächsisches Krankenhausgesetz: Herausnahme aus dem Plan bei jedem Trägerwechsel? (KMH-Medizinrecht).
Weitreichende Umstrukturierungen am Johanniter Krankenhaus Geesthacht vorgesehen (Lübecker Nachrichten).
Krankenhausplan NRW: Aufforderung zu Verhandlungen über Planungskonzepte erfolgt am 17.10.2022 (KMH Medizinrecht).
Der Schwalm-Eder-Kreis will einen nahtlosen Übergang für Krankenhaus Melsungen und dessen Mitarbeiter (HNA).
Az. L 1 KR 60/21: Die Fortführung einer ambulant begonnenen Strahlentherapie i.R. einer stationären Behandlung unterliege der Gesamtverantwortung und dem Therapiekonzept der Krankenhaus-Ärzte (BDO Legal).
Finanzielles Risiko zu groß? Keiner will das Krankenhaus Melsungen weiterführen (HNA).
Katastrophale Zustände bewegen gleich sechs Ärzte inkl. Chefin zum Verlassen der Kinderklinik der Unimedizin Rostock (Nordkurier).
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. zur Richtlinie über die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) im Krankenhaus des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) (DGfM, PDF, 110 kB).
Az. L 1 KR 60/21: Das LSG Hamburg bejaht eine Abrechnungsfähigkeit externer Strahlentherapie, sofern das Krankenhaus keinen entsprechenden Versorgungsauftrag habe und daher nicht zur Vorhaltung verpflichtet sei (Medizinrecht Saarland).
Az. L 9 KR 392/20: Die Erbringung von TAVI-Leistungen an Kliniken ohne herzchirurgische Abteilung entsprach schon im Jahr 2014 nicht dem Qualitätsgebot (Urteilsbegründung).
Helios gibt Krankenhaus Bad Gandersheim auf (Hessische Nachrichten).
Helios-Klinik in Bad Gandersheim könne nicht mehr sinnvoll weitergeführt werden (Pressemeldung).
Todesurteil für die Adus-Klinik ist gesprochen (Zürcher Unterländer).
Az. S 54 KR 24/21: Der beklagten Krankenkasse steht der behauptete öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht zu (Urteilsbegründung).
NRW-Krankenhausplanung: Ziel sei, vertretbare regionale Lösungen für die Krankenhäuser finden (KGNW).
Krankenhausgestaltungsgesetz: 337 NRW-Krankenhäuser haben zwei Jahre Zeit für Spezialisierung (Süddeutsche Zeitung).
Großbritannien: Ein Gesundheitssystem am Limit (Das Erste).
Krankenhausplan NRW 2022 veröffentlicht (KMH-Medizinrecht).
Kooperationen auf dem Prüfstand (BDO Legal).
Az. S 54 KR 103/21: Kein Wegfall der Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse bei Vorwurf der Falschkodierung (hier: OPS 8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation) ohne MDK-Prüfung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/21 R: Ort der Leistungserbringung und Wesentlichkeit der Leistung sind entscheidend (Seufert-Law).
Az. B 1 KR 15 /21 R: Eine nicht im Krankenhaus erbrachte ärztliche Leistung, für die auch keine Einrichtungen, Mittel und Dienste des Krankenhauses eingesetzt wurden, ist keine Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 15/21 R: Krankenhäuser müssen wesentliche Leistungen des Versorgungsauftrages selbst erbringen (Urteilsbegründung).
Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes: Krankenhäuser in Niedersachsen bekommen neue Struktur (T-Online).
Az: B 1 KR 38/21 B: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt - Strittiger Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie eines Fachkrankenhauses für Kinder- und Jugendmedizin inklusive Kinderpsychosomatik (Gerichtsbeschluss).
Übertragung der Versorgungsaufträge auf die Niels-Stensen-Kliniken Marienhospital Osnabrück (MHO) schafft endlich Klarheit (Presseinformation).
Die Notfallbehandlung sei nach der Rechtsprechung des BSG auf die Akutversorgung im engeren Sinne begrenzt (Deutsches Ärzteblatt).
Az. L 10 KR 142/20: Schadensersatz bei "grundloser" Verlegung, keiner bei dokumentiertem Grund (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 15/21 R: Laboruntersuchungen oder radiologische Untersuchungen zählen beispielhaft zu den unterstützenden und ergänzenden Leistungen (Medizinrecht RA Mohr).
Bestehende Kooperationen im Lichte der Rechtsprechung (Az. B 1 KR 15/21 R) kritisch überprüfen (Solidaris).
Az. B 1 KR 15/21 R: Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern (Quaas & Partner).
AOK begrüßt Empfehlung der Monopolkommission für Krankenhausplanung auf Basis von Leistungsgruppen (Medienmitteilung).
Krankenhausversorgung in Schleswig-Holstein: Neue Landesregierung muss Krankenhausplanung aktiv gestalten (VdEK).
Kooperation von Uniklinik Halle und Basedow-Klinik Saalekreis: Leistungsangebot soll entsprechend der Versorgungsaufträge angepasst und Synergien genutzt werden (Frankfurter Allgemeine Zeitung).
Klares Signal zur Überwindung des bestehenden DRG-Fallpauschalensystems gefordert (Presseaussendung).