Az. S 8 KR 89/08: Verlegung eines Patienten zwischen Betriebsteilen eines Krankenhauses nicht vergütungsfähig - Gesamtheit aller Betriebsstätten eines Krankenhaus gilt als ein Krankenhaus
Az. S 8 KR 89/08: Verlegung eines Patienten zwischen Betriebsteilen eines Krankenhauses nicht vergütungsfähig - Gesamtheit aller Betriebsstätten eines Krankenhaus gilt als ein Krankenhaus (Justiz NRW).