Krankenhaus-Report: Anhaltende Qualitätsprobleme bei Versorgung von Krebs- und Notfallpatienten
Krankenhaus-Report: Qualitätsorientierte Bündelung von Behandlungen und Finanzierungsreform zusammen umsetzen (AOK, PDF, 8.9 MB).
Krankenhaus-Report: Qualitätsorientierte Bündelung von Behandlungen und Finanzierungsreform zusammen umsetzen (AOK, PDF, 8.9 MB).
95 Prozent richtig zugewiesener Notfälle stellen keine eklatante Fehlentwicklung dar und erscheinen nicht "deutlich" steigerbar (Presseaussendung).
Positionspapier "Gesundheitsregionen" zeigt neue Wege für notwendige regionale Transformation (AOK Bundesverband, PDF, 400 kB).
Krankenhausfinanzierung ausreichend? Geschäftsführer kontern AOK-Chef (Kreiszeitung Wochenblatt).
Warum es Streit um die Krankenhausrechnung gibt (Schwäbische Zeitung).
So decken Krankenkassen-Ermittler in Schleswig-Holstein Korruption und Betrug auf (Kieler Nachrichten).
AOK beobachtet in Dortmund mehr Betrug im Gesundheitswesen (Radio 91.2).
Mammutaufgabe der Krankenhaus-Modernisierung muss fair finanziert werden (AOK).
Sachwalter: "Kassen zahlen die abgerechnete Behandlung nicht, sondern verrechnen mit Forderungen von vor der Insolvenz" (Wirtschaftswoche).
Krankenkasse mit Verdachtsmeldung: Mögliche Verstöße bei Abrechnungen am Klinikum Friedrichshafen (SWR).
Sinnvoll umgesetzte Krankenhausreform kann Fachkräfte entlasten (AOK Bundesverband).
Einigung bei Finanzierung der Krankenhausreform darf nicht zulasten der GKV-Versicherten gehen (AOK Bundesverband).
Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis und die AOK Sachsen-Anhalt schließen einen Qualitätsvertrag (Pressenachricht).
Derzeitige Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung für Kliniken ist unzureichend (Pressemeldung).
AOK PLUS begrüßt Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen (ABG-Net).
Paderborner Thoraxchirurgie laut AOK die Erfahrenste in Westfalen-Lippe (Neue Westfälische).
Hybrid-DRGs: AOK erwartet Mehrbelastungen ohne nennenswerte "Ambulantisierungs-Effekte" (AOK).
NRW: Die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Kliniken und Krankenkassen zeigen, wie Leistungsgruppen wirken können (AOK).
Bundesrats-Beschluss: Schlechte Nachricht für Patienten und Krankenhäuser (AOK Bundesverband).
Fast ein Drittel der Bevölkerung leidet unter Rückenschmerzen (WidO, PDF, 3 MB).
Mindestmengen führen 2024 zu einer deutlichen Konzentration bei komplexen und risikoreichen Operationen (AOK Bundesverband).
Kniegelenk-Endoprothesen: Revisions-Operationen in knapp 3 Prozent aller Fälle notwendig (WIdO).
Az. B 1 KR 8/23 R: Korrigierte Krankenhausabrechnungen und Aufschlagszahlungen (Terminbericht 41/23).
Fehlzeiten-Report 2023: Anhaltend hohe arbeitsbezogene Beschwerden und stetig steigende Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen (WIdO, PDF, 811 kB).
Kann das Krankenhaus-Transparenzregister halten, was es verspricht? (Blickpunkt Klinik).
Az. B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 und B 1 KR 11/23 R: BSG zur (zeitlichen und formellen) Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung für eine beanstandete Krankenhausabrechnung (Terminvorschau 41/23).
Mindestmengen-Transparenzkarte und Mindestmengen-Transparenzliste 2023 (AOK, PDF, 8 MB).
Ersteinschätzung von Notfällen: BMG kassiert GBA-Richtlinie (AOK).
Pflege-Report 2023: Große regionale Unterschiede bei der Versorgungsqualität (WIdO, PDF, 16 MB).
Potenziell unangemessene Medikamente: Kompakte Arbeitshilfe soll Ärzten Unterstützung bieten (WidO).
Initiative zum Bürokratie-Abbau in Bayerns Kliniken (Bayerischer Rundfunk).
AOK begrüßt neue Analyse-Möglichkeiten durch Gesundheitsdatennutzungsgesetz (Pressemeldung).
Mehrheit im Südwesten zweifele daran, dass die Politik in Zukunft eine gute gesundheitliche Versorgung sicherstellt (AOK).
Az. S 223 KR 2413/21: Krankenhausversorgungsauftrag für neurologischen Frührehabilitation der Phase B berechtigt zur Kodierung des OPS-Code 8-890 (Intensivmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Digitalgesetz: Ausbau der ePA biete echten Mehrwert für Patienten und Ärzte (AOK Bundesverband).
Pauschale Förderung von ländlichen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz (AOK).
AOK-Bundesverband und Marburger Bund: Vorhaltefinanzierung am Bedarf orientieren (AOK Bundesverband).
AOK begrüßt GBA-Beschluss zur Versorgung von Frühgeborenen (Pressenachricht).
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Hamburg einen Referent Verhandlung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Düsseldorf einen Referent Verhandlung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Digitalisierungsgesetz kann zum Meilenstein für die Einführung der elektronischen Patientenakte werden (AOK Bundesverband).
AOK Bayern: Gutachten bestätigen 471 Behandlungsfehler im Jahr 2022 (AOK Bayern).
AOK zur Krankenhausreform: Keine Abstriche in Sachen Qualität auf den letzten Metern (AOK Bundesverband).
Welche Validität und Aussgaekraft haben Klinik-Bewertungsportale? (Bayerischer Rundfunk).
KIM: Mehr als 100.000 elektronische Krankschreibungen erreichten nicht die AOK, sondern eine Praxis (Heiseverlag).
10. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement in Kraft (AOK).
Vorhaltepauschalen der Kliniken am Bedarf der Bevölkerung orientieren (AOK Bundesverband).
Sterberate: Tausende vermeidbare Todesfälle in deutschen Krankenhäusern (Deutschlandfunk).
AOK sieht keine Anzeichen für eine Insolvenzwelle bei Krankenhäusern (Pressemeldung).
Az. S 223 KR 132/21: Keine Kostenerstattung im Innenverhältnis zweier Krankenkassen bei unzuständiger Leistungserbringung (Urteilsbegründung).
Krankenhausreform: Es gehe nicht um Schließungen, aber die Krankenhauslandschaft werde nicht mehr dieselbe sein... (HNA).
Sicherheitslücke geschlossen: Sicherer Datenaustausch mit betroffenen AOKs ist wieder möglich (AOK).
Mehrere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) sind von einem Sicherheitsproblem bei der Datenübertragung betroffen (buten un binnen).
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Hamburg einen Referent Verhandlung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Die AOK Rheinland/Hamburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Düsseldorf einen Referent Verhandlung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Umfrage der AOK zur geplanten Krankenhausreform: Qualität der stationären Behandlung sei 64 Prozent der Menschen in Hessen wichtiger als die räumliche Nähe zu einer Klinik (Frankfurter Rundschau).
Vorhaltefinanzierung sollte Anreize zur Konzentration von Krankenhausleistungen setzen (AOK Bundesverband).
Konsequentere Ambulantisierung und eine Strukturreform könnten das Klinikpersonal nachhaltig entlasten (AOK Bundesverband).
Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser, Deutsche Krebsgesellschaft und Kassenverbände fordern zügige Umsetzung der Krankenhausreform (Gemeinsame Pressenerklärung).
Versicherte sah sich nach eigenen Angaben "klaren, frechen und unverhohlenen Drohungen" seitens ihrer Krankenkasse ausgesetzt (Der Westen).
Az. B 3 KR 7/21 R: Krankenkassen müssen Apotheken unvermeidbare Verwurfsmengen bei der Zytostikazubereitung vergüten (Urteilsbegründung).
WIdOmonitor: Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung findet große Zustimmung - auch bei vielen Privatversicherten (WIdO).
Die AOK Baden-Württemberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter Medizin Abrechnungs-/Wirtschaftlichkeitsprüfung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Ambulante Potenziale der Krankenhäuser (AOK Bundesverband, PDF, 1 MB).
Krankenhausreform leiste Beitrag zur Lösung der Personalprobleme in deutschen Krankenhäusern (AOK).
Durch die Ambulantisierung gewonnene Personalkapazitäten werden überschaubar bleiben (Presseinformation).
Krankenhaus-Report 2023: Personalsituation in den deutschen Krankenhäusern - Probleme auf allen Ebenen angehen (WIdO, PDF, 6,8 MB).
Die AOK Niedersachsen sucht am Standort Leer einen Mitarbeiter Krankenhausabrechnung und Qualitätssicherung (m/w/d) (Stellenanzeige).
Einheitliche Planungssprache ist wichtig für Gelingen der Krankenhausreform (Pressenachricht).
Baden-Württemberg: Chancen einer umfassenden Krankenhausreform mit allen beteiligten Akteuren diskutieren (Pressemeldung).
Presse-Statement zur Kritik von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (AOK Rheinland / Hamburg).
Az. B 1 KR 11/22 R: Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale scheidet aus, wenn das Krankenhaus durch eine Pflichtverletzung das Prüfverfahren veranlasst (Terminbericht 07/23).
Krankenhaus-Fallzahlen: Rückgang 2022 noch größer als in den ersten beiden Pandemie-Jahren (WIdO).
Az. B 1 KR 11/22 R: Berechtigt die datenschutzrechtliche Weigerung, auf Anfrage eine medizinische Begründung abzugeben, die Krankenkasse zur Nichtzahlung der Aufwandspauschale? (Terminvorschau 07/23).
Krankenkassen müssen bei der Herstellung von Zytostatika-Zubereitungen für ambulante Chemotherapien anfallende Arzneimittelverwürfe bezahlen (Pharmazeutische Zeitung).
Krankenkassenverbände unterstützen die Krankenhaus-Reformpläne der Bundesregierung (Medieninformation).
WidO-Analyse zeigt Vorteile durch Qualitätsverträge in der Endoprothetik (Mediennachtricht).
Krankenhausreform könne nur mit Hilfe umfangreicher Investitionen gelingen (AOK).
Die AOK befürworte Bestrebungen zu einer Notfallversorgungsreform (Pressenachricht).
Mandeloperationen: Große Unterschiede zwischen Kliniken bei erneuten Eingriffen wegen Nachblutungen (WidO).
Qualitätssicherung mit Routinedaten: Nur wenn ein fairer Klinik-Vergleich möglich ist, werden Daten veröffentlicht (AOK).
Krankenhausreform: Wie die Bundesregierung binnen eines Jahres zu einem Gesetzentwurf kommen will (AOK).
Heilmittelbericht 2023: Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie, Podologie (WIdO, PDF, 2,5 MB).
Das Pflegebudget und seine Verhandlung werden neu justiert (AOK).
AOK Hessen: Die Fehlverhaltensstatistik zur Entwicklung der Fallzahlen betrachtet jeweils Zwei-Jahres-Zeiträume (Frankfurter Rundschau).
Krankenhausreform: Kopplung der Vorhaltepauschalen an bundeseinheitlich definierte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen sei zentrales Element (AOK Bundesverband).
Die AOK Hessen bilanziert zu Behandlungsfehlern im Jahr 2021 (Pressemeldung).
Auch die stationären Behandlungen von Kindern zeigten pandemiebedingte Fallzahlrückgänge (AOK Schleswig-Holstein).
Die häufigste Ursache für die stationäre Behandlung von Kindern bis 17 Jahre war im vergangenen Jahr die Gehirnerschütterung (AOK Westfalen-Lippe).
Zum 1. Januar 2023 oder im Laufe des Jahres treten zahlreiche Änderungen im Gesundheitswesen in Kraft (AOK).
Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Bericht über die Arbeit und die Ergebnisse der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (AOK Bundesverband, PDF, 802 kB).
Az. S 16 KR 2320/21: Eine Begründung der stationären Behandlungsnotwendigkeit kann sich schon aus den übermittelten Nebendiagnosen ergeben (Medcontroller).
DKG zum Qualitätsmonitor von AOK und WidO: Mehr Sachlichkeit in der Qualitätsdebatte gefordert (Pressemeldung).
Az. B 1 KR 33/21 R: BSG zum Nachweis, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (Terminbericht 49/22).
Qualitätsmonitor zeigt: Mehr als 14.000 Herzinfarkte nicht optimal versorgt (WIdO).
Az. B 1 KR 33/21 R: Wie kann nachgewiesen werden, dass eine Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet? (Terminvorschau 49/22).
Krankenhaus Bad Gandersheim: Erprobung einer kurzstationären, allgemeinmedizinische Versorgung wird gefördert (Stadtradio Göttingen).
Reformschritte im Krankenhaus-Bereich: Kleinteiliges Sammelsurium statt konsistentem Gesamtbild (AOK).
Die Erhöhung der Mindestmengen bei bestimmten Eingriffen zwinge Hessens Krankenhäuser zu weiterer Spezialisierung (Frankfurter Rundschau).