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Bundeskabinett beschloss Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes: Zukünftig werde der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt

Bundeskabinett beschloss Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes: Zukünftig werde der Tarifvertrag der Gewerkschaft angewendet, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt (Bundesregierung).

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