iMVZ-Debatte: Vergleichende Untersuchung des Abrechnungsverhaltens sei möglich
Studie stellt Indikatoren für zukünftige Auffälligkeitsprüfung bei ambulanter Abrechnung vor (Deutsches Ärzteblatt).
Studie stellt Indikatoren für zukünftige Auffälligkeitsprüfung bei ambulanter Abrechnung vor (Deutsches Ärzteblatt).
Az. L 11 KR 1091/21: Mitwirkungsobliegenheit werde durch eine pauschale Unterlagenanforderung gar nicht erst ausgelöst (Quaas & Partner).
Az. S 32 KR 351/19: Die Gabe von drei Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-Konzentraten war medizinisch erforderlich und entsprach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Überarbeitete Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz 2019 mit Wirkung zum zum 1. Januar 2023 (KV Sachsen).
Az. B 1 KR 57/22 B: Nichteinleitung eines Prüfverfahrens führt zum Beweisverwertungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 27/21 R: Die Vorinstanz muss erneut bewerten, ob das Krankenhaus mit den vorgelegten nicht präkludierten Unterlagen seinen Vergütungsanspruch belegen kann (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 163/21 KH: Zur Anwendbarkeit der PrüfvV ist die Differenzierung von sachlich-rechnerischem Prüfregime und Wirtschaftlichkeits- bzw. sog. Auffälligkeitsprüfung bedeutsam (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
Az. L 10 KR 128/17: Kein Beweisverwertungsverbot für freiwillig zur Einsicht überlassene Patientenakte bei Prüfung des Vorliegens einer sekundären Fehlbelegung (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 25/20 B: Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt - Krankenhaus bleibt auf den Kosten für die Behandlung mit Kepivance (Palifermin) sitzen (Beschluss).
B 1 KR 27/21 R: Vorinstanz muss z.B. klären, ob das Interventionsprotokoll einen OP-Bericht im Sinne der vom MDK ihrer Art nach konkret angeforderten Unterlagen darstellt (Terminbericht 22/22).
Az. L 11 KR 3929/20: PrüfvV 2014 enthalte eine materielle Präklusionsregelung für vom MDK angeforderte, jedoch verspätet beigebrachte Unterlagen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 27/21 R: Krankenkasse lässt das BSG die Ausschlussregelung in § 7 Abs 2 PrüfvV 2014 prüfen (Terminvorschau 22/22).
Az. L 11 KR 236/20: Bei Nichtdurchführung einer Prüfung z.B. bei Altfällen trägt die Krankenkasse die Beweislast für die Rechtsgrundlosigkeit ihrer Zahlungen (Medizinrecht Saarland).
Neue Normalität für Krankenversicherungen: die Krankenhausrechnungsprüfung ab 2022 (McKinsey, PDF, 443 kB).
Az. S 18 KR 126/18: Eine Nachforderung nach Schlussrechnung für Krankenhausbehandlung (hier: Umsetzung eines MDK-Gutachtens) ist bis zum Ablauf des folgenden vollen Kalenderjahrs regelmäßig nicht verwirkt (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 582/16: Die 6-Wochen-Frist beginnt bei der Überprüfung unterbliebener Fallzusammenführung erst bei Eingang der zweiten Abrechnung zu laufen (Urteilbegründung).
Az. L 9 KR 190/18: Keine Einzelfallprüfung im Rahmen nachträglicher sachlich-rechnerischer Berichtigungen (Medizinrecht Saarland).
Festsetzung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung 2021 (PPP-Rechtsanwälte).
Az. L 5 KR 13/19: Das Krankenhaus ist nicht von einer Rechnungskorrektur außerhalb eines MDK-Prüfverfahrens ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 329/17: Krankenkasse kann das eingeleitete MDK-Prüfregime nicht im Nachhinein umdeklarieren, um der Zahlung der Aufwandspauschale zu entgehen (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 395/16: § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 PrüfvV 2014 enthalte keine Regelung einer materiellen Ausschlussfrist (Urteilsbegründung).
Az. L 16 KR 737/16: Keine Erstattung von Aufwandspauschalen bei nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führenden Prüfungen nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 244/20: Die 4-Wochen-Frist entspreche einer materiell-rechtlichen Ausschlussfrist (hier: Kodierung 8-890 Intensivmedizinische Komplexbehandlung und 6-002.p2 (2016) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Bei Alt-Fällen keine Rückforderung der Aufwandspauschale durch die Krankenkasse (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 437/19: Die in der PrüfvV festgelegte Fünfmonatsfrist für die nachträgliche (Abrechnungs-)Datensatzkorrektur im MDK-Prüfverfahren schließt diese Korrektur im Abrechnungsverfahren nicht aus (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 738/16: Krankenkasse erstreitet Erstattung von in 71 Krankhausbehandlungsfällen an die Beklagte gezahlten Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 655/20: Krankenkasse muss Kosten für das Zusatzentgelt 147 (Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK)) bei medizinischer Erfordernis übernehmen (Parallelentscheidung) (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 41/19: Mitwirkungspflicht nach der PrüfvV 2015 ist nicht durch Ankündigung einer widersprüchlichen Prüfart erloschen (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 15/19 R: Rückforderung von Aufwandsentschädigung für MDK-Prüfungen - Auf den Zeitpunkt kommt es an (Mazars).
Ausschlussfrist für nachträgliche Strukturprüfung der Krankenkassen? (Medizinrecht Saarland).
Vorrang der FPV bei Fallzusammenführung (Medizinrecht Saarland).
Az. L 16 KR 929/16: Die PrüfvV 2015 (vom 01.09.2014) gilt nicht für die sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 9 KR 320/19: Die Rückforderung dreier Aufwandspauschalen durch die Krankenkasse bei Überprüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung ist rechtens (Urteilsbegründung).
Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 16.07.2020 (PPP Rechtsanwälte).
Erstattung geleisteter Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. L 11 KR 354/20: Zu den Strukturvoraussetzungen für die Erbringung der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung (OPS 8-550) - Unterlassene MDK-Prüfung (Urteilsbegründung).
Az. L 8 KR 221/18: Die Nichtvorlage angeforderter Krankenunterlagen löst die materiell-rechtliche Ausschlussfrist und eine Rechnungskürzung aus (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 15/19 R: Keine Rückerstattungspflicht bei vor dem 01.01.2015 gezahlten Aufwandspauschalen (KMH Medizinrecht).
Az. S 38 KR 127/18: Bei der Diabeteskodierung kann zusätzlich zu der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose (hier: E11.40+ G73.0*) ein weiterer Kode als Nebendiagnose (G82.09) angegeben werden, der die Hauptdiagnose näher spezifiziert (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 16/19 R, B 1 KR 22/19 R und B 1 KR 15/19 R: BSG zur Kodierung der Nebendiagnose T81.4, zur Voraussetzung einer Fallzusammenführung und zur Erstattungsfähigkeit von Aufwandspauschalen (Terminvorschau Nr. 28/20).
Az. B 1 KR 10/19 R: Nachforderung des Krankenhauses nach bereits erteilter Schlussrechnung (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 29/19 B: Die Krankenkasse muss das vertragliche Aufrechnungsverbot aus dem § 112 Landesvertrag NRW beachten (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 4333/18: Abgrenzung von Auffälligkeitsprüfung und Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit (Medizinrecht Saarland).
Keine Aufrechnung bei sachlich-rechnerischen Berichtigung? (Medizinrecht Saarland).
Az. S 15 KR 2343/18: Die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) ist die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt (Urteilsbegründung).
Berechnung: Wie man Prüfquoten umsetzt (Medcontroller).
S 46 KR 2242/19: Wirksames Aufrechnungsverbot ergibt sich konkludent aus den Regelungen des Landesvertrages NRW (2015) - Unterscheidung einer "sachlich falschen Abrechnung" sowie einer "Abrechnung, die auf unzutreffenden Angaben beruht, die vom Krankenhaus zu vertreten sind" (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 2443/18: Halbstündige Transportentfernung meint die Beförderungdauer des Patienten ohne Rüstzeit, Anflugzeit oder sonstige Vorbereitungen in der Rettungskette (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 4333/18: Krankenkasse muss Zusatzentgelt für Apherese-TK ohne eingeleitete MDK-Prüfung übernehmen (Urteilsbegründung).
Quartalsbezogenes Prüfungssystem nach § 275c SGB V - Festlegung durch den GKV-Spitzenverband (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 1 KR 527/17: Krankenkasse muss Kosten für unwirtschaftliche Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten nicht tragen (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 2433/18: Nach zutreffender wortlautgetreuer Auslegung ist [gem. OPS 8-981 / 8-98b] unter Transportentfernung die Zeit zu verstehen, die der Patient im Transportmittel verbringt (Urteilsbegründung).
Az. S 15 KR 1533/18: Die Aufrechnung auf unbewiesene Annahme einer Fehlbelegung hin ist ohne Einschaltung des MDK unzulässig (Urteilsbegründung).
S 49 KR 213/19 WA: Eine durch den MDK bestätigte Krankenhausabrechnung (hier OPS 8-550) löst i.S. einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die Fälligkeit einer Aufwandspauschale aus (Urteilsbegründung).
S 1 KR 2623/18: Kein Anspruch der Krankenkasse auf Erstattung der gezahlten Aufwandspauschale bei Einleitung einer Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Krankenhausabrechnung (Urteilsbegründung).
MDK-Reform: Prüfverfahren für auffällige Rechnungen vorläufig neu geregelt (AOK-Gesundheitspartner).
Ki-basierte Auffälligkeitsprüfung: System StARS (Statistische Analyse & Rechnungs-Steuerung) analysiert Abrechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) (Ärztezeitung).
Änderungsanträge MDK-Reformgesetz: Kürzungsgesetz zu Lasten der Krankenhäuser (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Az. L 4 KR 6/18: Nach Treu und Glaube keine Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Az. L 4 KR 8/18: Nach Treu und Glaube keine Rückzahlung ohne Rechtsgrund gezahlter Aufwandspauschalen (Urteilsbegründung).
Planungsrelevante Qualitätsindikatoren - Auswertungsergebnisse 2018 liegen vor (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Zusammenfassung des Berichts gemäß Paragraph 17 der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für das Erfassungsjahr 2018 (Gemeinsamer Bundesausschuss, PDF, 1 MB).
Az. L 1 KR 315/14: Sächsisches LSG zu Fallzusammenführung und Wirtschaftlichkeitsgebot (BDO-Legal).
Upcoding: Krankenkassen manipulierten Diagnosen mit allen Tricks (Ärztezeitung).
Az. L 4 KR 427/17: Rückzahlung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschale durch nachträgliche rechtliche Umqualifizierung nach Treu und Glauben ausgeschlossen (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 413/15: Zahlungsanspruch auf Aufwandspauschale, sofern die Datenerhebung durch den MDK selbst erfolgt und keine Minderung des Abrechnungsbetrages resultiert (Urteilsbegründung).
Az. S 13 KR 533/18: Auch SG Aachen verneint Rückzahlungsansprüche der Krankenkassen für Aufwandspauschalen (Medizinrecht Saarland).
Aufwandspauschale in Alt-Fällen - BSG wird entscheiden (BDO Legal).
Az. S 24 KR 1181/18: Dem Vergütungsanspruch des Krankenhauses stehen die Fristen der PrüfvV nicht entgegen (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 101/17: Krankenkasse muss Auffälligkeit für Rechnungsprüfung zum Prüfbeginn genau benennen - Erreichen der mittleren Verweildauer stelle keine Auffälligkeit dar (Urteilsbegründung).
Az. L 1 KR 101/17: Krankenkasse für Herausgabe der Behandlungsdokumentation eine zur Rechnungsprüfung berechtigende Auffälligkeit benennen (Urteilsbegründung).
Krankenhausabrechnung: Argumentationspapier der Krankenkassen benennt Probleme bei der Leistungsabrechnung und zeigt Lösungen auf (Pressemitteilung).
Verfahrene Situation bei Krankenhausabrechnungen (Deutsches Ärzteblatt).
Az. B 1 KR 12/19 R: (Urteilsbegründung).
Großer Zuwachs bei Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus (MDK).
Kliniken sind Opfer beliebiger Prüfverfahren der Krankenkassen - DKG zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Klinikrechnungen (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Krankenkassen und Kliniken streiten um falsche Abrechnungen (Freie Presse).
Az. 1 BvR 318/17, 1 BvR 2207/17, 1 BvR 1474/17: Bundesverfassungsgericht zur Aufwandspauschale (Solidaris).
Az. L 5 KR 738/16: Krankenhaus muss Aufwandspauschalen an Krankenkasse zurückzahlen (Justiz NRW).
Az. L 9 KR 691/17 B ER: Wann wird die Massenprüfung zum Rechtsmissbrauch? (Medizinrecht Saarland).
Az. L 5 KR 738/16: Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschalen (Quaas & Partner).
Az. L 5 KR 738/16: Krankenkasse fordert erfolgreich zwischen 2009 und 2015 gezahlte Aufwandspauschalen unter Bezug auf Bundessozialgerichtsurteile zurück (Urteilsbegründung).
Neues zur Aufwandspauschale (Medizinrecht Saarland).
Az. S 1 KR 3118/1: Vor Rechnungslegung erteilter SMD-Prüfauftrag lässt Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale entstehen (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 3133/17: Keine Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Überprüfung der Krankenhausabrechnung (Urteilsbegründung).
Az. S 1 KR 243/18: Keine Aufwandspauschale bei unterlassener Mitwirkung (hier: fehlende medizinische Begründung bei Verweildauer-Überschreitung) (Urteilsbegründung).
Az. 1 BvR 318/17: Praktische Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufwandspauschale (BPG Münster).
Az. S 52 KR 322/17: Beginn der Verjährung von Aufwandspauschalen (PPP Rechtsanwälte).
Az. L8 KR 41/19: Vergütungsanspruch sei aufgrund unzureichender Mitwirkung nach der Prüfverfahrensvereinbarung wieder erloschen (Nichtbeachtung der 4-Wochen-Frist) (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 1049/18: Die Kodierung einer Sepsis kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil die Erkrankung noch nicht lebensbedrohlich war oder weil die Klinik kein bestimmtes vom MDK für erforderlich gehaltenes Behandlungsmanagement durchgeführt hat (Urteilsbegründung).
Az. S 24 KR 80/16: Transfusion von Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-TK ist bei chirurgischen Patienten und unsicherer Studienlage nicht unwirtschaftlich (Urteilsbegründung).
Bundesverfassungsgericht bestätigt BSG-Rechtsprechung zur Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit (Medizinrecht Saarland).
Keine Aufwandspauschale bei Prüfung sachlich-rechnerischer Richtigkeit in Fällen aus der Zeit vor 2016 (BDO Legal).
Krankenhausabrechnungen: Streit um ein komplexes System (Deutsches Ärzteblatt).
Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes über die Aufwandspauschale bei sachlich-rechnerischer Richtigkeitsprüfung von Krankenhausrechnungen (Medizinrecht RA Mohr, PDF, 1,4 MB).
Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsprechung des BSG zur sachlich-rechnerischen Prüfung erfolglos (Quaas & Partner).
Az. 1 BvR 318/17, 1 BvR 2207/17, 1 BvR 1474/17: Bundesverfassungsgericht klärt Streit um Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen - sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfung sei rechtens (Pressemitteilung).
Az. B 1 KR 35/17 R: BSG zur Anforderung einer medizinischen Begründung für die stationäre Durchführung eines Herzkatheters nach 3,5 Jahren durch die Krankenkasse (Terminvorschau).
Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie: Begutachtungshilfe der MDK-Gemeinschaft zum OPS 8‑918 (Springer).