NRW-Aufrechnungsverbot greift unabhängig von der PrüfvV
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. L 10 KR 377/21 KH: Krankenkasse durfte nach Landesvertrag NRW nicht aufrechnen (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 937/21: Aufrechnungserklärung der Krankenkasse (hier: strittiger OPS 8-981) erfolgte ohne entsprechende Ermächtigungsgrundlage (Urteilsbegründung).
Az. S 32 KR 351/19: Die Gabe von drei Apherese-Thrombozytenkonzentraten statt Pool-Konzentraten war medizinisch erforderlich und entsprach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 14/22 R: Das Wirtschaftlichkeitsgebot steht der Vereinbarung von Aufrechnungsverboten nicht entgegen (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 14/22 R: Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung gedeckt (Quaas & Partner).
Az. B 1 KR 14/22 R: BSG bestätigt landesvertragliches Aufrechnungsverbot für Nordrhein-Westfalen (KMH-Medizinrecht).
Az. B 1 KR 14/22 R: Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses war durch landesvertragliche Aufrechnungsbeschränkung legitimiert / Krankenkassen ziehen Revision in Parallelverfahren B 1 KR 32/21 R, B 1 KR 5/22 R, B 1 KR 38/22 R und B 1 KR 42/22 R zurück (Terminbericht 16/23).
BSG verhandelt zu landesrechtlichem Aufrechnungsverbot in Thüringen, NRW und Hamburg sowie zur Fallzusammenlegung wegen fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens (Terminvorschau 16/23).
Update: Aufschlagszahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V (Seufert Law).
Az. S 18 KR 705/21: Aufrechnung der Krankenkasse unwirksam (KMH-Medizinrecht).
Az. S 17 KR 2190/22, S 17 KR 2197/22, S 17 KR 2252/22: Aufschlagszahlungen gemäß § 275c Abs. 3 SGB V nicht für Behandlungsfälle vor 2022 (Quaas & Partner).
Az. S 18 KR 705/21: Generelles Aushebeln des gesetzlichen Aufrechnungsverbotes durch vertragliche Vereinbarung nicht mit § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V vereinbar (Urteilsbegründung).
Az. S 18 KR 704/21: Eine Aufrechnung ist unzulässsig, sofern - wie hier - kein Ausnahmetatbestand vom Aufrechnungsverbot vorliegt (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 752/20: Vorliegend scheitert die vorgenommene Aufrechnung am Bestehen eines Aufrechnungsverbotes (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 742/20: Das Aufrechnungsverbot nach NRW-Landesrecht soll zu weitreichenden Aufrechnungsmöglichkeiten der Krankenkassen wirksam begegnen (Quaas & Partner).
Das Erörterungsverfahren nach § 17c Abs.2b KHG: Vom Hoffnungsträger zur neuen Nahkampfzone (KU 10/2022, PDF, 722 kB).
Az. L 10 KR 163/21 KH: Zur Anwendbarkeit der PrüfvV ist die Differenzierung von sachlich-rechnerischem Prüfregime und Wirtschaftlichkeits- bzw. sog. Auffälligkeitsprüfung bedeutsam (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 347/20: Die Krankenkasse habe allein eine sachlich-rechnerische Prüfung und keine Auffälligkeitsprüfung in Auftrag gegeben (Urteilsbergründung).
Az. S 83 KR 6783/19: Bei Aufrechnung ohne (S)MD-Gutachten verzichtet die Krankenkasse auf die Durchführung des Prüfverfahrens und behauptete Erstattungsansprüche (Medizinrecht Saarland).
Hat der Gesetzgeber den Überblick über die sanktionsbewehrten Kontrollinstrumente verloren? (Krankenhaus Umschau 09/2022, PDF, 154 kB).
Az. S 54 KR 103/21: Kein Wegfall der Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse bei Vorwurf der Falschkodierung (hier: OPS 8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation) ohne MDK-Prüfung (Urteilsbegründung).
Az. L 11 KR 637/20: Eine "nur" sachlich falsche Abrechnung kann in der Regel nicht als auf vom Krankenhaus zu vertretenden Angaben beruhend angesehen werden (Urteilsbegründung).
Az. B1 KR 36/20 R: Nichtiges Aufrechnungsverbot im Landesvertrag nach § 112 SGBV (DeGruyter).
Az. L 11 KR 472/17: LSG NRW hat erneut ein Aufrechnungsverbot im nordrhein-westfälischen Landesvertrag bekräftigt (Quaas & Partner).
Az. L 11 KR 472/17: Erforderliche Erschwernisfaktoren sind Voraussetzung für die Vergabe von Aufwandspunkten i.S. des PKMS und des Zusatzentgeltes ZE 130 (hier u.a.: pflegefachliche Erforderlichkeit der Durchführung der Ganzkörperwaschung mit zwei Pflegepersonen) (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 36/20 R: Eine abstrakt durchgeführte Strukturanalyse darf in die Rechnungsprüfung eingehen (hier: OPS 8-98f und PrüfvV 2014), landesvertragliches Aufrechnungsverbot steht hintan (Urteilsbegründung).
Az. S 8 KR 361/20: Anforderungen an die Teambesprechung / Fallkonferenz und deren Dokumentation beim OPS 8-984 (multimodale Komplexbehandlung des Diabetes mellitus) in Abhängigkeit von der Komplexität des Behandlungsfalles (Urteilsbegründung).
Az. B 1 KR 36/20 R: BSG kippt landesvertragliches Aufrechnungsverbot (Medizinrecht Saarland).
Az. B 1 KR 36/20 R: PrüfvV 2014 anwendbar auf sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung 2016 - Aufrechnung möglich (KMH Medizinrecht).
Die künftige Strafzahlung (Aufschlag) nach § 275 c Abs. 3 Satz 1 SGB V wird durch Bescheid der jeweiligen Krankenkasse in Abhängigkeit von der festgelegten Prüfquote gegenüber dem Krankenhaus festgesetzt. Rechtsbehelfe sind Widerspruch und Klage (Medizinrecht RA Mohr).
Az. B 1 KR 36/20 R: Krankenkasse darf Ergebnisse einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse nach PrüfvV 2014 bei Rechnungsprüfung verwenden (Terminbericht 42/21).
Az. B 1 KR 36/20 R: Streichung der aufwendigen intensivmedizinische Komplexbehandlung 8-98f i.R. einer Einzelfallprüfung nach § 275 oder auf Basis einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse? (Terminvorschau 42/21).
Streit um den Versand der Prüfunterlagen für den Medizinischen Dienst (Medcontroller).
Die neue PrüfvV ab dem 01.01.2022 (Medizinrecht Saarland).
Festsetzung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung 2021 (PPP-Rechtsanwälte).
Aufrechnung und Ausschlussfrist (Medizinrecht Saarland).
Az. L 1 KR 52/20: LSG Hamburg zu den Strukturvoraussetzungen des OPS 8-98f.- (Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung) (Urteilsbegründung).
Kodierung von Komplexbehandlungen: Neue Hoffnung für Krankenhäuser? (BDO Legal).
Abrechnungen im Krankenhaus: Worauf man sich verlassen kann (KU 10/2020).
Az. B 1 KR 29/19 B: Die Krankenkasse muss das vertragliche Aufrechnungsverbot aus dem § 112 Landesvertrag NRW beachten (Urteilsbegründung).
Neue COVID-19-Gesetzgebung - mehr Luft für Krankenhäuser (Medizinrecht Saarland).
Keine Aufrechnung bei sachlich-rechnerischen Berichtigung? (Medizinrecht Saarland).
S 46 KR 2242/19: Wirksames Aufrechnungsverbot ergibt sich konkludent aus den Regelungen des Landesvertrages NRW (2015) - Unterscheidung einer "sachlich falschen Abrechnung" sowie einer "Abrechnung, die auf unzutreffenden Angaben beruht, die vom Krankenhaus zu vertreten sind" (Urteilsbegründung).
Az. 5 KR 542/13: Die Durchführung einer zellbasierten immunmodulierenden Therapie (Extrakorporalen Photopherese - ECP) nach Lungentransplantation ist stationär als Zusatzentgelt zu Lasten der GKV abrechenbar (Urteilsbegründung).
Handlungsbedarf durch Änderungen im Rahmen der Krankenhausabrechnung (Ebner Stolz).
MdB nimmt an Fallprüfungen teil: Liquidität der Krankenhäuser erhalten (Wiesentbote).
MDK Prüfungen und die aktuelle Gesetzgebung 01/2020 (VLK, PDF, 155 kB).
Überlegungen zur Aufrechnungserklärung durch Krankenhäuser (ANDREE CONSULT).
Erste Krankenkassen unterlaufen das Aufrechnungsverbot des MDK-Reformgesetzes und bringen Krankenhäusern damit zusätzliche Liquiditätsprobleme (Klinikverbund Hessen).
Ohne Not ins Elend - Unklarheiten des neuen MDK-Reformgesetzes (Medizinrecht Saarland).
Das MD(K)-Trümmergesetz ab 2020 - Handwerkliche Fehler / Wer prüft eigentlich den MDK? (Kaysers Consilium, PDF, 170 kB).
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz - Die 12 wichtigsten Neuregelungen zur Abrechnung (Medizinrecht RA Mohr).
Az. L 4 KR 215/17: Zu den Voraussetzungen eines Verlegungsabschlags bei einer Krankenhausrechnung (PPP-Rechtsanwälte).
Strukturpolitik durch die Hintertür: Wichtige Änderungen für Krankenhäuser durch das MDK-Reformgesetz (Voelker-Gruppe).
Krankenhausabrechnung: Bundestag beschließt Gesetz über bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) (Ebner Stolz).
MDK-Reformgesetz-Verabschiedung: vdek begrüßt Nachbesserungen durch Koalitionsfraktionen (Pressemitteilung).
Änderungsanträge zur MDK-Reform: Krankenhäuser verlieren Vertrauen in Politik (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
MDK Reformgesetz: Kein Einknicken des Gesetzgebers gegenüber der Kassenlobby (Verbände Forum).
MDK Reformgesetz - Top oder Flop? - Eine Bewertung der praktischen Umsetzbarkeit (Deutsche Gesellschaft f. Medizincontrolling, PDF, 1,7 MB).
Az. S 49 KR 2980/17: Hohe Therapiedichte und individueller Zustand des Versicherten mit einem VAS von 9 können die Erforderlichkeit der stationären Behandlung begründen (Urteilsbegründung).
Krankenkassen stemmen sich gegen geplante MDK-Reform (Kobinet).
DKG zu VdEK-Forderungen: Kassen wollen gängeln (Deutsche Krankenhausgesellchaft).
MDK-Reformgesetz: Klage(Welle), die Zweite! (Mazars).
Kabinettsentwurf MDK-Reformgesetz (Curacon).
Medizinischer Dienst wird neu aufgestellt (Deutscher Bundestag).
MDK-Reform: Mehr Taktieren statt mehr Qualität - Aufrechnungsverbot und Prüfquoten im MDK-Reformgesetz (Siemens BKK).
MDK-Reform 2020: Der MDK soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten (Solidaris).
Az. B 1 KR 3/18 R: Brisanz der Fälligkeit des Vergütungsanspruches des Krankenhauses (Medizinrecht Saarland).
6K-Klinikverbundes Schleswig-Holstein sieht das geplante MDK-Reformgesetz kritisch (Kieler Nachrichten).
Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes (Bundesgesundheitsministerium).
Zur Reform des Medizinischen Dienstes: Unabhängiger Dienst ist Voraussetzung für faire Prüfung (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Licht und Schatten bei Reform der Krankenhausabrechnungsprüfung und Reform der Medizinischen Dienste (VdEK).
MDK-Reform: Zahlen und Fakten im Ringen um die Krankenhausabrechnung (IKK).
MDK-Reformgesetz: DEKV fordert stärkere Orientierung an der Versorgungsrealität bei ethisch-kritischen Fällen (Pressemitteilung).
Hilft das Verbot der Aufrechnung weiter? (Medizinrecht Saarland).
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen MDK-Reformgesetz (Bundesverband Deutscher Privatkliniken).
Krankenhausversorgung: MDK-Reformgesetz belastet Versicherte (BKK Landesverband Bayern).
Krankenhausgesellschaft Sachsen zum Referentenentwurf des MDK-Reformgesetzes (Pressemitteilung).
Eskalationsspirale bei Abrechnungsprüfungen treibe Kosten hoch (Deutsches Ärzteblatt).
Klinikverbund Hessen begrüßt das MDK Reformgesetz (Pressemitteilung).
Referentenentwurf eines MDK-Reform-Gesetzes veröffentlicht (Klinikverbund Hessen).
DKG zum Referentenentwurf für ein MDK-Reformgesetz - Chancen für eine fairere Abrechnungsprüfung (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Medizinischer Dienst soll unabhängiger, transparenter und effektiver arbeiten - Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - Referentenentwurf MDK-Reformgesetz (Bundesministerium f. Gesundheit, PDF, 743 kB).
Krankenhäuser fordern dringende Reform der Abrechnungsprüfungen - DKG zu den Behauptungen des GKV-Spitzenverbandes zu Abrechnungen im Krankenhaus (Deutsche Krankenhausgesellschaft).
Neckar-Odenwald-Kliniken wenden Verrechnungsschäden größtenteils ab - Aufrechnungsverbot gefordert (Rhein-Neckar-Zeitung).
Saarländische Krankenhausgesellschaft zeigt Verärgerung über Investitionskostenfinanzierung und fordert Gesundheitsministerium zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber der IKK Südwest auf (Pressemitteilung).
Gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit der Verrechnungs- und Klagewelle der Krankenkassen beschlossen (Bundessozialgericht).
300 neue Klagen beim Sozialgericht Konstanz - Künftig keine Verrechnungen mehr, ohne dass Klarheit besteht, dass die Ansprüche der Krankenkassen gerechtfertigt sind (Südkurier).
Az. L 11 KR 492/17: Keine Aufrechnung eines Zusatzentgeltes (hier: Aphesere-Thrombozytenkonzentrat ZE 84.07) bei nach Landesvertrag NRW vereinbartem Verrechnungsverbot (Urteilsbegründung).
Az. S 14 KR 94/18: Aufwandspauschale ist von der Krankenkasse auch bei nachträglichem Umdeuten einer Auffälligkeitsprüfung in eine sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung zu zahlen (Urteilsbegründung).
Az. L 5 KR 593/17: Aufrechnung im Wege des Sammelavis entspricht nicht den Vorgaben der PrüfvV (Quaas & Partner).
Az. L 5 KR 593/17: Konkludentes Aufrechnungsverbot nach NRW-Landesvertrag greift einschlägig bei Beanstandung einer Krankenhausrechnung hinsichtlich des Wirtschaftlichkeitsgebotes (hier: oGVD-Überschreitung) (Urteilsbegründung).