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Az. S 6 KR 151/11: Krankenkassen können zur Zahlung einer stationären Krankenhausbehandlung auch dann verpflichtet werden, wenn der Patient weniger als 24 Stunden in der Klinik war

Az. S 6 KR 151/11: Krankenkassen können zur Zahlung einer stationären Krankenhausbehandlung auch dann verpflichtet werden, wenn der Patient weniger als 24 Stunden in der Klinik war (Rechtsprechung Hamburg).

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