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Online-Petition 46537: Vergütung für medizinische Leistungen - Neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser frühestens 2017 - Mitzeichnungsfrist 27.01.2014 - 24.02.2014

Online-Petition 46537: Vergütung für medizinische Leistungen - Neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser frühestens 2017 - Mitzeichnungsfrist 27.01.2014 - 24.02.2014 (Bundestag).

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Prognose: Bundeskartellamt schließt Krankenhäuser in Boizenburg, Cuxhaven und Waltershausen-Friedrichroda vom Erwerb aus, Fresenius Helios veräußert Kliniken in Borna und Zwenkau

Prognose: Bundeskartellamt schließt Krankenhäuser in Boizenburg, Cuxhaven und Waltershausen-Friedrichroda vom Erwerb aus, Fresenius Helios veräußert Kliniken in Borna und Zwenkau (Fresenius).

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Schiedsstelle: Lungenvolumenreduktionen (LVRC) mittels Ventilen (ZE100) und/oder Coils (NUB) gelten dem Versorgungsauftrag "Innere Medizin" zugehörig - Ausweisung des Fachgebietes "Thoraxchirurgie" nicht erforderlich

Schiedsstelle: Lungenvolumenreduktionen mittels Ventilen (ZE100) und/oder Coils (NUB) gelten dem Versorgungsauftrag "Innere Medizin" zugehörig - Ausweisung des Fachgebietes "Thoraxchirurgie" nicht erforderlich (Medizinrecht RA Mohr).

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Personalgestellung in Frankfurt-Höchst könnte Wirtschaftlichkeit der Klinikfusion mit den Main-Taunus-Kliniken gefährden

Personalgestellung in Frankfurt-Höchst könnte Wirtschaftlichkeit der Klinikfusion mit den Main-Taunus-Kliniken gefährden (Frankfurter Allgemeine Zeitung).

SwissDRG-FAQ vom 01.01.2014

SwissDRG-FAQ vom 01.01.2014 Nr. 0904 Bei Anfragen an CodeInfo müssen alle beigefügten Patientenakten anonymisiert sein. BFS-Mitarbeiter unterstehen nur dem Statistikgeheimnis (gemäß Art. 14 des Bundesstatistikgesetzes) / Nr. 0905 Geburt außerhalb eines Spitals/Geburtshauses oder außerhalb einer Behandlungseinheit des Spitals/Geburtshauses: Bei einer normalen Geburt zu Hause oder auf dem Weg ins Spital, ist bei der Mutter als HD Z39.0 zu kodieren, auch wenn die komplikationslose Nachgeburt erst im Spital stattfindet. Beim gesunden Kind ist Z38.1 (Z38.4/Z38.7) zu kodieren. Es wird kein Neugeborenen-Datensatz ausgefüllt, sondern ein normaler Datensatz + Minimal-Datensatz-Kinder (4.5.V01 und 4.5.V02). Bei beiden ist die Variable 1.2.V03 Eintrittsart 1 (Notfall) / Nr. 0906 VAC 86.88.5- "Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung" 93.57.11 "Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, bis 7 Tage" und 93.57.12 "Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung, 8 Tage und länger": Der Kode 86.88.5- und die Kodes 93.57.11 oder 93.57.12 werden NUR für "nicht Einweggebrauch-Pumpen getriebene VAC-Systeme" abgebildet. Einweggebrauch-VAC-Pumpensysteme werden NUR mit 93.57.99 abgebildet / Nr. 0907 O98.7 "HIV-Krankheit die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert": Unter dem Kode O98.7 ist beim Kleintext "Krankheitszustände unter B20-B24" der Kode Z21 hinzuzufügen. Das Exkl. betreffend O98.7 unter Z21 ist zu streichen / Nr. 0908 93.89.9 "Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung": Unter den Kodes 93.89.90 - 93.89.92 bedeutet das "und" bei Behandlungstagen "und" Therapieeinheiten nur "und" und nicht "oder" / Nr. 0909 37.64 "Entfernung von herzunterstützenden Systemen": Das Exklusivum "Dieses mit Ersatz des Implantates (37.63)" unter 37.64 "Entfernung von herzunterstützenden Systemen" weist auf eine Subkategorie (37.63), die nur die Wechsel extra- respektive parakorporaler Pumpen enthält, aber nicht denjenigen von intrakorporalen Pumpen. In der Unterteilung des Kodes 37.64 wird aber auch die Entfernung einer intrakorporalen Pumpe angesprochen. Das Exklusivum ist somit wie folgt zu präzisieren: EXKL.: Wechsel einer parakorporalen, respektive extrakorporalen Pumpe (37.63). Das Exklusivum betrifft somit nur die parakorporalen und extrakorporalen Pumpen (Bundesamt f. Statistik).

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