Az. L 1 KR 89/10 KL: Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben
Az. L 1 KR 89/10 KL: Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben (Landessozialgericht Darmstadt).