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« 6.07.23 | Aktueller Tag | 8.07.23 »





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Bei Covid-19 mit Symptomen ist das ressourcenintensivste Symptom als Hauptdiagnose anzugeben, ergänzt um U07.1! oder U07.2!

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG: Der Kode B34.2 ist bei Covid-19-Erkrankung nicht anzugeben, da diese mit den Kodes aus U07.-! kodiert wird, welche bei der Hauptdiagnosekodierung dem führenden Symptom als Sekundärkodes zugeordnet werden (InEK).

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StrOPS: Möglichkeiten der Digitalisierung stärker für einen effizienten Prüfablauf nutzen

Strukturprüfungen im Krankenhaus: Mindestanforderungen werden nicht immer eingehalten (Medizinischer Dienst).

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Medizinische*r Qualitätssicherungsbeauftragte*r Klinikum Darmstadt GmbH

Scan QR-Code 96952 Die Klinikum Darmstadt GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Medizinische*n Qualitätssicherungsbeauftragte*n (m/w/d) in der Abteilung Medizincontrolling und Qualitätsmanagement (Stellenanzeige).

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